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   BGH, 17.07.2006 - II ZR 189/02 (1)   

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https://dejure.org/2006,8506
BGH, 17.07.2006 - II ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2006,8506)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2006 - II ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2006,8506)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - II ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2006,8506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    AktG § 244 Abs. 1; ; ZPO § 148

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; AktG § 244 Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines aktienrechtlichen Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklageverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigungserklärung Auferlegung der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03

    Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses

    Auszug aus BGH, 17.07.2006 - II ZR 189/02
    Durch Senatsurteil vom 12. Dezember 2005 (II ZR 253/03, ZIP 2006, 227) ist die Klage gegen den Bestätigungsbeschluss abgewiesen worden.

    Infolge der mit der Abweisung der Anfechtungsklage im Zweitprozess durch Senatsurteil vom 12. Dezember 2005 eingetretenen Bestandskraft des Bestätigungsbeschlusses wurde zwar im hiesigen Verfahren mit materiellrechtlicher Wirkung die gegen den Erstbeschluss gerichtete Anfechtungsklage beider Kläger unbegründet (vgl. BGHZ 157, 206, 210) und zugleich der positiven Feststellungsklage der Boden entzogen (Sen.Urt. v. 12. Dezember 2005 aaO S. 229).

  • LG Köln, 28.11.2001 - 91 O 20/01
    Auszug aus BGH, 17.07.2006 - II ZR 189/02
    Das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2002 und die Urteile der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (91 O 18/01 sowie 91 O 20/01) vom 28. November 2001 werden für wirkungslos erklärt.
  • BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

    Rechtswirkungen eines Bestätigungsbeschlusses nach § 244 Satz 1 AktG;

    Auszug aus BGH, 17.07.2006 - II ZR 189/02
    Infolge der mit der Abweisung der Anfechtungsklage im Zweitprozess durch Senatsurteil vom 12. Dezember 2005 eingetretenen Bestandskraft des Bestätigungsbeschlusses wurde zwar im hiesigen Verfahren mit materiellrechtlicher Wirkung die gegen den Erstbeschluss gerichtete Anfechtungsklage beider Kläger unbegründet (vgl. BGHZ 157, 206, 210) und zugleich der positiven Feststellungsklage der Boden entzogen (Sen.Urt. v. 12. Dezember 2005 aaO S. 229).
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   BGH, 27.01.2003 - II ZR 189/02   

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https://dejure.org/2003,10170
BGH, 27.01.2003 - II ZR 189/02 (https://dejure.org/2003,10170)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2003 - II ZR 189/02 (https://dejure.org/2003,10170)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2003 - II ZR 189/02 (https://dejure.org/2003,10170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03

    Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses

    Die von der Beklagten dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (II ZR 189/02) hat der Senat bislang nicht beschieden, sondern durch Beschluss vom 27. Januar 2003 die Entscheidung bis zum rechtskräftigen Abschluss des hiesigen Rechtsstreits über den Bestätigungsbeschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 17. Juli 2002, der seinerzeit bereits vor dem Landgericht München I rechtshängig war, wegen Vorgreiflichkeit im Sinne von § 148 ZPO ausgesetzt.
  • OLG München, 21.05.2003 - 7 U 5347/02

    Abstimmung über die Bestellung eines Sonderprüfers in einer ordentlichen

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