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   BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60   

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https://dejure.org/1962,770
BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60 (https://dejure.org/1962,770)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1962 - II ZR 193/60 (https://dejure.org/1962,770)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1962 - II ZR 193/60 (https://dejure.org/1962,770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages - Fahren eines Motorrads ohne entsprechende Fahrerlaubnis - Verhältnis der strafbaren Handlung des Versicherten zu dem entstandenen Unfall - Erfordernis eines adäquaten Kausalzusammenhangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages; Fahren eines Motorrads ohne entsprechende Fahrerlaubnis; Verhältnis der strafbaren Handlung des Versicherten zu dem entstandenen Unfall; Erfordernis eines adäquaten Kausalzusammenhangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 489
  • MDR 1963, 203
  • VersR 1963, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60
    Den lange Zeit um § 3 Nr. 3 AUB bestehenden Meinungsstreit über das Verhältnis der strafbaren Handlung des Versicherten zu dem entstandenen Unfall hat der erkennende Senat in BGHZ 23, 76, 81 [BGH 10.01.1957 - II ZR 162/55]/82 = VersR 1957, 90/91 dahin entschieden, daß ein bloßer zeitlicher Zusammenhang nicht genügt, sondern ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen Straftat und Unfall erforderlich ist.
  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60
    Der Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ohne die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis wird allerdings fast stets für das folgende Unfallereignis kausal sein (vgl. BGH VersR 1960, 1107/8 zu § 17 Nr. 3 a AKB).
  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Daß es ohne die Verfolgung des V. zu dem tödlichen Unfall nicht gekommen wäre, reiche nicht aus, den für den Leistungsausschluß erforderlichen Ursachenzusammenhang im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1962 (II ZR 193/60 - VersR 1963, 133) herzustellen.

    Das ist unter anderem der Fall, wenn der Unfall unabhängig von der Straftat allein auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen ist und dessen Handeln durch die Rechtsverletzung des Versicherten weder ausgelöst noch veranlaßt oder auch nur mitveranlaßt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1962, aaO).

  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80

    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die

    (Im Ergebnis Bestätigung von BGH LM AVB f. Unfallvers. § 3 Nr. 5 = VersR 1963, 133).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts über eine ausnahmsweise in Betracht kommende, vom Versicherungsnehmer gegebenenfalls zu beweisende Fallgestaltung, bei der die in der gesetzlich verbotenen Fahrt liegende Gefahrerhöhung sich nicht auf den Unfall ausgewirkt haben kann, weil dieser allein durch die Schuld eines Dritten verursacht worden ist und ein Fahrfehler des Versicherten nachweislich ausscheidet, halten sich im Rahmen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 22.11.1962 - II ZR 193/60 = VersR 1963, 133 (ebenso: Bruck/Möller/Wagner VVG 8. Aufl. Bd. VI/1 Unfallversicherung Anmerkung G 150; Prölss/Martin VVG 22. Aufl. AUB § 3 Anm. 2; Wussow AUB 4. Aufl. § 3 Anm. 5; Krebs VersR 1960, 697).

    Es bedarf deshalb im vorliegenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob an der Entscheidung VersR 1963, 133 mit der herrschenden Meinung weiterhin auch insoweit festzuhalten ist, als sie eine Ausnahme vom grundsätzlich bestehenden adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis und einem sich dabei ereignenden Unfall überhaupt für möglich hält.

  • OLG Celle, 31.08.2005 - 8 U 60/05

    Ausschluss der Leistung durch die Versicherung wegen der schuldhaften

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs fehlt es in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGH, VersR 1963, 133; VersR 1998, 1410, 1411; OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005, 8 U 60/05, juris, Tz. 31).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Den in einer derartigen Risikoausschlußklausel vorausgesetzten Kausalzusammenhang hat der Bundesgerichtshof verneint bei einem Verkehrsunfall des Versicherten, der sein Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt hatte, dessen Unfall aber allein auf das Verhalten eines Dritten zurückzuführen war (Urteil vom 22. November 1962 - II ZR 193/60 - VersR 1963, 133).
  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei

    Es kann nämlich in Ausnahmefällen, zum Beispiel dann, wenn der Unfall von einem anderen Kraftwagen alleine verschuldet worden ist, die Kausalität fehlen (BGH, VersR 1963, 133).
  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68

    Rechtsmittel

    Über die rechtliche Erheblichkeit des Ursachenzusammenhangs kann nur unter Beachtung des Zwecks der Führerscheinklausel richtig entschieden werden (vgl. auch BGH LM AVB f. UnfallVers § 3 Nr. 5 = VersR 1963, 133).
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