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BGH, 09.07.1984 - II ZR 193/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überbewertung von Warenvorräten - Vereinbarung eines Stillhalteabkommens - Haftung aus einem Garantievertrag - Schadensersatz auf Grund falscher Informationen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276, § 278, § 305
Haftung von Mitgliedern eines Bankenkonsortiums für irreführende und geschäftsschädliche Erklärungen eines Beauftragten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2584
- ZIP 1984, 1070
- MDR 1985, 208
- BB 1985, 226
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76
Vertrauenshaftung eines Dritten bei Vertragsdurchführung
Auszug aus BGH, 09.07.1984 - II ZR 193/83
Wer das Vertrauen in Anspruch nimmt, entscheidenden Einfluß auf die Durchführung eines zwischen anderen Personen bestehenden Vertrages zu besitzen, kann, ohne daß es einer vertraglichen Bindung bedarf, euch dann auf Schadensersatz haften, wenn er es unterläßt, einem der Vertragspartner - hier also der Klägerin - wesentliche Informationen über die Unsicherheit der weiteren Durchführung des Geschäfts zu geben, und dieser Dispositionen trifft, die ihm schädlich sind, oder solche nicht trifft, die ihn vor Schaden bewahren würden (BGHZ 70, 337, 343).
- BGH, 07.07.1998 - XI ZR 375/97
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen einem Kreditinstitut und einem …
Im Bereich der Vertrauenshaftung ist dem Geschäftsherrn eine schädigende Handlung schon dann zuzurechnen, wenn der Handelnde sie im Zusammenhang mit einer Tätigkeit begeht, mit der er betraut worden und die ihrem Inhalt nach geeignet ist, die Vertrauenshaftung des Geschäftsherrn zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Juli 1984 - II ZR 193/83, WM 1984, 1017, 1018). - OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 189/96
Anforderungen an eine Kündigung von Ausbildungsverträgen; Außerordentliches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 12.06.1997 - 1 U 40/96
Haftung einer Bank wegen der Veruntreuung eines Anlagebetrages durch einen ihren …
Maßgeblich für die Abgrenzung ist, ob das Handeln im Rahmen des übertragenen Aufgabenkreises erfolgte; keine Zurechnung erfolgt bei einem Handeln außerhalb des Aufgabenkreises (vgl. auch BGH, NJW 1985, 2584) oder wenn das Handeln aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenkreises herausfällt (BGH, NJW 1960, 669).