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   BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98   

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https://dejure.org/1999,1609
BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98 (https://dejure.org/1999,1609)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1999 - II ZR 193/98 (https://dejure.org/1999,1609)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - II ZR 193/98 (https://dejure.org/1999,1609)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft - Wegfall des Kündigungsrechts bei Nichtausübung über längere Zeit - Voraussetzungen eines wichtigen Grundes zur Ausschließung aus der Gesellschaft

  • Judicialis

    HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 140; ; HGB § 133; ; HGB § 131 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 161 Abs. 2, §§ 140, 133, 131
    Ausschließung eines Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft wegen Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB a. F. §§ 161 Abs. 2, 140, 133, 131
    Wegfall eines außerordentlichen Kündigungsgrundes bei Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses trotz Kenntnis vom Kündigungsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2820
  • ZIP 1999, 1355
  • WM 1999, 1564
  • BB 1999, 1838
  • DB 1999, 1698
  • NZG 1999, 988
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98
    Unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 11. Juli 1966 (II ZR 215/64, WM 1966, 857) kommt es aufgrund dieser Umstände zu dem Ergebnis, es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Ausschlußgrund nachträglich durch die spätere Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen weggefallen sei.

    Auf die Bestimmung dieses Zeitraumes kommt es nach der Senatsentscheidung vom 11. Juli 1966 (aaO) aber gerade an.

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Das Berufungsgericht wird gegebenenfalls weiter zu erwägen haben, ob die Ausschließung des Klägers aus der Kommanditgesellschaft nicht deshalb unwirksam ist, weil die Gesellschafter erst am 12. April 2006 und damit etwa sechs Monate nach dem als Ausschließungsgrund geltend gemachten Geheimnisverrat die erste - aus formalen Gründen unwirksame - Ausschließung beschlossen, über die - hier zu beurteilende - wiederholte Ausschließung erst am 7. November 2006 befunden und sich mit der Übersendung des Protokolls bis zum 10. August 2007 Zeit gelassen haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1966 - II ZR 215/64, NJW 1966, 2160; Urteil vom 14. Juni 1999 - II ZR 193/98, ZIP 1999, 1355).
  • OLG Hamm, 01.03.2023 - 8 U 48/22

    Richtiger Beklagter einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der

    Aus diesen und ähnlichen Gründen muss es möglich sein, die Kündigung auch dann noch auszusprechen, wenn schon einige Zeit vergangen ist, nachdem der Kündigungsgrund entstanden und dem Kündigungsberechtigten bekanntgeworden ist (vgl. BGH, Urteile vom 11.07.1966, II ZR 215/64, NJW 1966, 2160 [Kündigung einer OHG]; vom 14.06.1999, II ZR 193/98, NJW 1999, 2820 [Ausschluss eines Kommanditisten]).

    Die langdauernde weitere Aufrechterhaltung der Gesellschaft spricht im Gegenteil dafür, dass der Kündigungsgrund im Laufe der Zeit für das Gesellschaftsverhältnis an Gewicht verloren hat und die Fortsetzung der Gesellschaft infolge der späteren Entwicklung der persönlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse nicht mehr unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 11.07.1966, II ZR 215/64, NJW 1966, 2160; vom 14.06.1999, II ZR 193/98, NJW 1999, 2820).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Die weitergehende Frage einer Verfristung bzw. Verwirkung des Anfechtungs- oder Kündigungsrechts gegenüber der Gesellschaft (BGH NJW 2003, 2821, 2823: Ausbleiben der Mietausschüttungen ab Sommer 2000, die Anfechtung des Beitritts erfolgte im April 2001; vgl. hierzu auch BGH NJW 1966, 2160: 1 1/4 Jahre zu lang, im konkreten Fall keine Verwirkung mangels Vertrauenstatbestand; BGH NJW 1999, 2820: Bestätigung von BGH NJW 1966, 2160, aber im konkreten Fall erheblicher Vortrag vom Berufungsgericht übergangen, 1/2 Jahr Zuwarten wohl unschädlich; OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; OLG Stuttgart OLGR 2001, 332, 338 mit Hinweis auf § 124 BGB; vgl. nunmehr OLG Karlsruhe Urteil vom 11.0.2004, 6 U 179/03, nach Zurückverweisung durch BGH NJW 2003, 2821) stellt sich deshalb nicht.
  • BGH, 13.02.2007 - XI ZR 145/06

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung einer

    Ein etwaiges Kündigungsrecht war, da den anwaltlich vertretenen Klägern die behauptete arglistige Täuschung und das damit verbundene Recht zur fristlosen Kündigung der fehlerhaften Gesellschaft bereits seit vielen Jahren bekannt war, im August 2005, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, längst entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1999 - II ZR 193/98, WM 1999, 1564, 1565).
  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten

    Andernfalls ist der Wegfall des Kündigungsrechts zu vermuten (vgl. BGH WPM 1965, 976; NJW 1966, 2160 f.; 1999, 2820).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2005 - 16 U 8/05

    Rückabwicklung einer atypisch stillen Beteiligung an einer Aktiengesellschaft bei

    (4) Aus der von ihr herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss des Rechts zur Kündigung einer Gesellschaftsbeteiligung aus wichtigem Grund bei zu langem Zuwarten des Kündigungsberechtigten (BGH, v. 11.07.1966 - II ZR 215/64, NJW 1966, 2160; v. 14.06.1999 - II ZR 193/98, ZIP 1999, 1355 = NJW 1999, 2820; v. 14.06.2004 - II ZR 374/02, ZIP 2004, 1407 = NJW 2004, 2742) kann die Beklagte im Streitfall gleichfalls nichts herleiten.
  • OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 57/07

    Bestehen eines Untreueverdachtes als wichtiger Grund zur Abberufung eines

    Dies stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund zu Abberufung eines geschäftsführenden Gesellschafters dar (vgl. zur Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei berechtigtem Verdacht einer groben Pflichtverletzung BGH, Urt. v. 17.02.1997 - II ZR 278/95 -, DStR 1998, 1151; spezieller zum Verdacht des strafbaren Vermögensdelikts BGH, Urt. v. 14.06.1999 - II ZR 193/98 -, NJW 1999, 2820; zur bewusst falschen Verbuchung durch Fälschung von Abrechnungen OLG Hamm, Urt. v. 07.05.1984 - 8 U 22/84 -, GmbHR 1985, 119).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09

    Ausschließung eines Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG wegen schwerwiegender

    Bei dieser Sachlage ist die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien für eine künftige Zusammenarbeit in der W... N...-K... GmbH & Co. KG nachhaltig und irreparabel zerstört (vgl. hierzu BGHZ 6, 113, 116 f.; BGH NJW 1999, 2820, 2821), so dass den Klägern eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses - zumal in einer nur aus zwei natürlichen Personen gebildeten, auf persönliche Mit- und Zusammenarbeit angelegten Rechtskonstellation - auf Dauer nicht mehr zugemutet werden kann.
  • OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 6 U 64/05

    Stille Gesellschaft, Einlagengeschäft, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen

    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gesichtspunkt der personalen Vertrauensbeziehung der Gesellschafter, vor deren Hintergrund es widersprüchlich erscheint, wenn ein kündigungsberechtigter Gesellschafter zwar noch längere Zeit am Gesellschaftsvertrag festhält, andererseits aber angenommen wird, es sei ihm auch weiterhin nicht zumutbar, die Gesellschaft fortzuführen (unter Bezugnahme auf BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64 - BGH, 14.06.1999 - II ZR 193/98 - BGH, 14.06.2004 - II ZR 374/02 -).
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