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   BGH, 03.12.1962 - II ZR 201/61   

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https://dejure.org/1962,707
BGH, 03.12.1962 - II ZR 201/61 (https://dejure.org/1962,707)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1962 - II ZR 201/61 (https://dejure.org/1962,707)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1962 - II ZR 201/61 (https://dejure.org/1962,707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zinsen für ein einem Geschäftsführer gewährtes Darlehen - Entstehung eines Kontokorrentverhältnisses aus einem Konto - Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub - Abgeltungsanspruch bei fristloser Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Fürsorge der Gesellschaft, Schutzbedürfnis des Geschäftsführers, Urlaubsabgeltung

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 535
  • MDR 1963, 202
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Soweit es das Anstellungsverhältnis erfordert und die Organstellung nicht verbietet, wendet die Rechtsprechung zwar einzelne Bestimmungen aus dem Recht der abhängigen Arbeitnehmer auch auf den GmbH-Geschäftsführer an (BGH 9. November 1967 - II ZR 64/67 - BGHZ 49, 30 zum Zeugnisanspruch; 3. Dezember 1962 - II ZR 201/61 - AP BGB § 611 Urlaubsrecht Nr. 89 zum Urlaubsanspruch; Kasseler Handbuch/Senne 2. Aufl. 4.1 Rn. 8).
  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und

    Falls nichts anderes im Anstellungsvertrag vereinbart ist, kann ein GmbH-Geschäftsführer einen Urlaubsabgeltungsanspruch nur dann geltend machen, wenn die Gewährung von Freizeit wegen Beendigung des Geschäftsführeranstellungsverhältnisses nicht mehr möglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2312.1999, Az. 6 U 119/99, juris, Tz. 70, BGH, Urteil vom 03.12.1962, Az. II ZR 201/61, juris, Tz. 35).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 50/03

    Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Das arbeitsrechtliche Verbot von Urlaubsabgeltungen nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist unter solchen Umständen für den Geschäftsführer einer GmbH nicht anwendbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327 unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 1962 II ZR 201/61, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 535; Oberlandesgericht --OLG-- Düsseldorf, Urteil vom 23. Dezember 1999 6 U 119/99, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 2000, 278).
  • OLG Hamm, 19.07.2018 - 27 U 14/17

    Anforderungen an die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung in einer

    Dies hat sich zwar im Wesentlichen für die sozial abhängigen Arbeitnehmer herausgebildet, kann aber grundsätzlich auch für den Urlaubsanspruch der Organmitglieder einer juristischen Person angenommen werden (BGH, Urteil v. 03.12.1962, Az. II ZR 201/61 Rn. 35; OLG München, Urteil v. 24.03.2016, Az. 23 U 1884/15 = GmbHR 2016, 875, 884; OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.12.1999, Az. 6 U 119/99 = NJW-RR 2000, 768, 769).
  • BFH, 06.10.2006 - I B 28/06

    NZB: vGA, nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub

    Der Abgeltungsanspruch folgt bereits unmittelbar aus der Einräumung des Urlaubsanspruchs im Dienstvertrag (Senatsurteile in BFHE 205, 192, BStBl II 2005, 524; in BFHE 95, 89, BStBl II 1969, 327, unter Bezugnahme auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 1962 II ZR 201/61, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 535).
  • BGH, 04.07.1985 - IX ZR 172/84

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers gegen den bisherigen wegen vor dem

    Der Anspruch des Arbeitnehmers geht vorrangig auf bezahlte Freizeit (BAG, AP § 611 BGB Urlaubsrecht Nr. 47 und AP § 6 BUrlG Nr. 3; BGH, Urt. v. 3. Dezember 1962 - II ZR 201/61, WM 1963, 159 = AP § 611 Urlaubsrecht Nr. 89; OLG Frankfurt, AP § 613 a BGB Nr. 33; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch aaO § 102 III 4 S. 615; Neumann Anm. zu BGH, Urt. v. 3. Dezember 1962 aaO; Dersch-Neumann, BUrlG 5. Aufl. § 7 Rdn. 101).
  • BFH, 08.01.1969 - I R 21/68

    Vertraglicher Urlaubsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Das gilt zunächst für die sozial abhängigen Arbeitnehmer, grundsätzlich aber auch für die Mitglieder der Organe juristischer Personen, die an sich nicht zu den Arbeitnehmern im Sinn des Arbeitsrechts gerechnet werden (vgl. Schelp-Herbst, a.a.O., § 2 Anm. 16; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - II ZR 201/61 vom 3. Dezember 1962, Neue Juristische Wochenschrift 1963 S. 535).

    Das Verbot der Abgeltung des Urlaubs in Geld gilt aber für den Geschäftsführer einer GmbH dann nicht, wenn der Umfang der von ihm geleisteten Arbeit und seine Verantwortung für das Unternehmen die Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr ausgeschlossen haben und eine Übertragung des Urlaubs auf das neue Kalenderjahr rechtlich oder tatsächlich nicht möglich war (BGH-Urteil II ZR 201/61, a.a.O.).

    In diesen Fällen steht dem Geschäftsführer vielmehr ein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Geld zu, der Anspruch auf bezahlte Freizeit hat sich, wie der BGH in dem Urteil II ZR 201/61 (a.a.O.) ausgeführt hat, in einen Abgeltungsanspruch umgewandelt.

  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73

    Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch

    Jedoch decken die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts das gefundene Ergebnis der Höhe nach insofern nicht, als in den von der Beklagten beanstandeten Entnahmen des Klägers Urlaubsgeld enthalten ist und dem Geschäftsführer einer GmbH unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch ohne besondere Abrede zustehen kann (Urt. d. Sen. v. 3.12.62 - II ZR 201/61, LM GmbHG § 35 Nr. 5).
  • FG Köln, 25.09.2002 - 13 K 4947/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Das arbeitsrechtliche Verbot der Abgeltung des Urlaubs in Geld gilt für die Geschäftsführer einer GmbH dann nicht, wenn der Umfang der von ihnen geleisteten Arbeit und ihre Verantwortung für das Unternehmen die Gewährung von Freizeit im Urlaubsjahr ausgeschlossen haben und eine Übertragung des Urlaubs auf das neue Kalenderjahr rechtlich oder tatsächlich nicht möglich war (Urteil des BGH vom 3.12.1962 II ZR 201/61, DB 1963, 138; Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.12.1999 6 U 119/99, GmbHR 2000, 278).
  • ArbG Eisenach, 14.11.2002 - 2 Ca 1414/00

    Zuordnung einer Verbindlichkeit zur Altmasseschuld oder Neumasseschuld ; Anspruch

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei dem Urlaubsanspruch seinem Inhalt nach um den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht, ohne dass die Vergütungspflicht des Arbeitgebers davon berührt wird (seit BAG Urteil vom 13.05.1982, BAGE = AP BGB § 611 Urlaubsrecht Nr. 89).
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80

    Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des

  • BFH, 10.01.1973 - I R 119/70

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche

  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 120/77

    Voraussetzungen für die Änderung eines Streitwertbeschlusses - Anspruch des

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