Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.1967

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64   

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https://dejure.org/1968,54
BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1968 - II ZR 208/64 (https://dejure.org/1968,54)
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Berliner Kreditabteilung

§ 164 BGB, Mißbrauch der Prokura, schuldhaftes Nichterkennen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, § 242, § 254; HGB § 50; ZPO § 597
    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; Unstatthaftigkeit des Wechselprozesses bei nicht durch Urkunden belegte Gegeneinwendungen des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Vertretungsmacht - Mißbrauch der Vertretungsmacht - Schutz des Vertretenen - Prokura - Gesellschaftsrecht - Kontrollmaßnahmen - Unbeschränkbarkeit des Umfangs - Bankwidrige Überweisungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 112
  • NJW 1968, 1379
  • MDR 1968, 647
  • WM 1968, 651
  • DB 1968, 974
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Auszug aus BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
    Die gefestigte Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Missbrauch der Vertretungsmacht hat der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 28. Februar 1966 - VII ZR 125/65 (WM 1966, 491 ) dahin zusammengefaßt: Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliege.

    Solche Erklärungen sind schon der Form nach völlig bankwidrig und höchst verdächtig (vgl. Urteil den VII. Zivilsenats vom 28. Februar 1966 - VII ZR 125/65 - S. 14).

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    a) Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragspartner dann geschützt, wenn der Vertreter unter Überschreitung der ihm im Innenverhältnis gesetzten Schranken von seiner Vertretungsmacht in rechtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragspartner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGHZ 50, 112, 114; 113, 315, 320).
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Der Gedanke des Berufungsgerichts, dieser Grundsatz entfalle, wo ein Mißbrauch der Vertretungsmacht für den Vertragsgegner erkennbar sei (BGHZ 50, 112) oder das Rechtsgeschäft mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft abgeschlossen werde, weil sich in solchen Fällen ein Verkehrsschutz erübrige (Uwe H. Schneider in Festschr. f. Bärmann, 1975, S. 873, 891), kommt hier nicht zum Zuge.
  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in verdächtiger Weise Gebrauch macht und sich dem anderen Vertragsteil der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGH, Urteil vom 25. März 1968 - II ZR 208/64, BGHZ 50, 112, 114; Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 291/88, BGHZ 113, 315, 320; Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, ZIP 2007, 1942 Rn. 69; Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, WM 2012, 2020 Rn. 21).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65   

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https://dejure.org/1967,667
BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verfälschung eines Wechsels, Gültigkeits- oder Zurechenbarkeitseinwendung?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Bank auf Bezahlung eines Betrags aus einem angenommenen Wechsel; Streit über die Höhe des Wechsels; Vorliegen eines Blankowechsels; Nachträgliches Umschreiben eines Wechsels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 95
  • NJW 1967, 1037
  • NJW 1967, 1464 (Ls.)
  • MDR 1967, 468
  • DB 1967, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.03.1940 - II 163/39

    Haftet der erste Geber eines Wechsels einem gutgläubigen dritten Erwerber auf die

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Der Grundsatz des Art. 10 WG über die abredewidrige Ausfüllung eines unvollständigen Wechels ist auch nicht entsprechend anzuwenden (Abweichung von RGZ 164, 10).*).

    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.

    Das zeigen alle entschiedenen Fälle dieser Art (RGZ 164, 10, 11; OLG Kassel JW 1932, 2633 Nr. 4; OLG Stuttgart JW 1937, 820 Nr. 14: "In Voraussicht einer Beanstandung bei Abweichung zwischen beiden Zahlen" wurde auch die Ziffernangabe geändert; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1961, 1775; ferner OLG Wien vom 5. Februar 1936, von Caemmerer, Internat. Rechtsprechung zum Genfer Einheitl. Wechsel- und Scheckrecht, Art. 6 WG Nr. 4, wo Art. 69 WG angewendet wird).

  • RG, 15.11.1929 - II 271/29

    Kann bei einem vom Akzeptanten durch nachträgliche Erhöhung der Wechselsumme

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Dann wäre die Berufung auf die Verfälschung als Rechtsmißbrauch unzulässig (RGZ 126, 223).
  • RG, 16.10.1880 - I 822/80

    Wechselblankett

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.
  • RG, 05.12.1882 - II 389/82

    Fälschung eines Wechsels; Wechselrechtliche verpflichtung eines Trassanten,

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Bei jedem Fälschungseinwand wäre sonst, worauf schon RGZ 8, 42, 44 hingewiesen hat, die Haftung danach zu beurteilen, ob sich die Fälschung bei genügender Sorgfalt hätte vermeiden lassen, indem z.B. längere Striche gemacht und keine Lücken gelassen wurden.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Die frühere Rechtsprechung des BGH, nach der Börsenkurse zu stark von "spekulativen Einflüssen und sonstigen nicht wertbezogenen Faktoren wie politischen Ereignissen, Gerüchten, Informationen und psychologischen Momenten" abhängig seien, um zuverlässige Aussagen über den wahren Wert des Unternehmens zuzulassen (vgl. BGH NJW 1967, 1464) ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und durch die diese Rechtsprechung konkretisierende Rechtsprechung des BGH (BGH AG 2001, 417 ff) überholt.
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 260/85

    Haftung für spätere Verfälschung des Wechseltextes

    Der Zeichner eines Wechsels, der die Betragsangabe in Ziffern und Buchstaben nicht so in den Wechsel eingesetzt hat, daß nichts hinzugeschrieben werden kann (z.B. Weglassen von Füllstrichen), haftet einem gutgläubigen Erwerber des Wechsels nicht wechselmäßig kraft zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein für die spätere Verfälschung des Wechseltextes (Bestätigung von BGHZ 47, 95 [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65]).

    Die Frage, ob trotzdem eine Haftung aus zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein in Betracht kommt, wenn der Zeichner den Wechsel lückenhaft oder ohne Füllstriche ausfüllt, und dadurch die Fälschung erleichtert, hat der Senat im Urteil vom 13. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] verneint.

    Mit seiner gegenteiligen Auffassung folgt das Berufungsgericht der im neueren wechselrechtlichen Schrifttum (Rehfeldt, JuS 1963, 148; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 1971, S. 247 f.; Deubner, NJW 1967, 1464; Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl. S. 142; Rehfeldt/Zöllner, Wertpapierrecht, 12. Aufl., S. 67 Thomsen, Die Einwendungslehre im englischen und deutschen Wechselrecht, 1977, S. 276 f.; Koller, WM 1981, 210, 217; Baumbach/Hefermehl, WechselG und ScheckG, 15. Aufl. Art. 69 WG Rz. 8 f., anders noch in der 13. Aufl. WG Art. 69 Rz. 5) vertretenen Meinung, Art. 69 Satz 2 WG schließe eine Haftung wegen zurechenbar veranlaßten Rechtsscheins nicht aus, wenn der Zeichner durch "verkehrswidrige" Ausfüllung des Wechsels (z.B. Unterlassung von Füllstrichen) ein erhöhtes und vermeidbares Verfälschungsrisiko hervorgerufen habe.

    Dieser Ansicht vermag der Senat nicht zu folgen; er hält demgegenüber an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 16. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] fest.

  • OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17

    Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz

    Wenn gemäß § 595 Abs. 2 ZPO nur der Antrag auf Parteivernehmung in Betracht kommt, ist etwa eine Parteivernehmung von Amts wegen unzulässig (vgl. BGHZ 47, 95, zitiert nach juris, Tz. 10).
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