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   BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04   

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BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,1085)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,1085)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,1085)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 15 Abs. 5 ; BGB § 182
    Konkludente Zustimmung der Gesellschaft zu Treuhandvertrag über GmbH-Geschäftsanteil

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Konkludente Erteilung einer Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil; Beweislast für eine die schwebende Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages beseitigende Zustimmungsverweigerung

  • Judicialis

    GmbHG § 15 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 15 Abs. 5
    Konkludente Erteilung der Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil; Darlegungs- und Beweislast für die beidseitige Verweigerung der Zustimmung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Zustimmung zu Treuhandvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludente Erteilung der Zustimmung zu einem Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil wirksam ? Treuhandvertrag bis zur Entscheidung über Zustimmung schwebend unwirksam ? Verteilung der Beweislast für Zustimmungsverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15 Abs 5 GmbHG
    Geschäftsanteil, Treuhandverhältnis, Treuhandvertrag und Zustimmungserfordernis

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Konkludente Erteilung eines Treuhandvertrages über GmbH-Geschäftsanteil

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1414
  • ZIP 2006, 1343
  • MDR 2007, 96
  • WM 2006, 1523
  • BB 2006, 1647
  • DB 2006, 1672
  • NZG 2006, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte die Beweislast für eine die schwebende Unwirksamkeit des Treuhandvertrages (BGHZ 13, 179, 186) beseitigende Zustimmungsverweigerung trägt (BGH, Urt. v. 25. Januar 1989 - IVb ZR 44/88, FamRZ 1989, 476, 478).
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 8/53

    Abtretung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte die Beweislast für eine die schwebende Unwirksamkeit des Treuhandvertrages (BGHZ 13, 179, 186) beseitigende Zustimmungsverweigerung trägt (BGH, Urt. v. 25. Januar 1989 - IVb ZR 44/88, FamRZ 1989, 476, 478).
  • BGH, 01.12.1954 - II ZR 285/53

    Abtretungsgenehmigung bei GmbH

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04
    Diese Umstände hat das Berufungsgericht lediglich isoliert betrachtet, aber unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG keiner Gesamtwürdigung unterzogen und damit die Anforderungen an den Nachweis der Zustimmung - die auch konkludent erteilt werden konnte, indem die Gesellschafter den Kläger als Treugeber behandeln (BGHZ 15, 324, 329; 22, 101, 108) - überspannt.
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 130/55

    Abtretung von Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 10.05.2006 - II ZR 209/04
    Diese Umstände hat das Berufungsgericht lediglich isoliert betrachtet, aber unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG keiner Gesamtwürdigung unterzogen und damit die Anforderungen an den Nachweis der Zustimmung - die auch konkludent erteilt werden konnte, indem die Gesellschafter den Kläger als Treugeber behandeln (BGHZ 15, 324, 329; 22, 101, 108) - überspannt.
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Eine Genehmigung kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2002 - XI ZR 148/01, BGHR BGB § 177 Abs. 1 Genehmigung 2; Beschluss vom 10. Mai 2006 - II ZR 209/04, ZIP 2006, 1343 Rn. 4; Urteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 146/07, BGHZ 184, 35 Rn. 18 ff).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2016 - 7 U 119/14

    Umfang der Sicherungsabrede bei Abtretung einer Arbeitnehmerdirektversicherung;

    Der Empfänger muss es wirklich als Ausdruck des Zustimmungswillens verstanden haben (s. m. N. Staudinger/Gursky, 2014, § 182 BGB Rn. 10; BGH v. 10.05.2006 II ZR 209/04 NJW-RR 2006, 1414 betr. Zustimmung zu Treuhandvertrag).
  • FG München, 05.10.2006 - 5 K 1214/03

    Wesentliche Beteiligung und verdeckte Treuhand

    Freilich kann die Genehmigung auch konkludent erteilt werden, indem der Treugeber von der Gesellschaft entsprechend dieser Funktion behandelt wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 10. Mai 2006 II ZR 209/04, Der Betrieb -DB- 2006, 1672; juris).
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BGH, 31.08.2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,30582)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,30582)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2006 - II ZR 209/04 (https://dejure.org/2006,30582)
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