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   BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83   

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https://dejure.org/1984,12800
BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83 (https://dejure.org/1984,12800)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1984 - II ZR 209/83 (https://dejure.org/1984,12800)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1984 - II ZR 209/83 (https://dejure.org/1984,12800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer unwiderruflichen Vereinbarung hinsichtlich einer Scheckübergabe als Begebung eines Schecks - Einwendungsausschluss hinsichtlich des Bestehens eines Sicherungsinteresses der Bank im Zeitpunkt der Geltendmachung des Schecks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.02.1977 - II ZR 116/75

    Ansprüche einer Bank aus einem Scheck

    Auszug aus BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83
    Haben Kunde und Bank nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird eine Bank, die ein eigenes Sicherungsinteresse hat, nach den allgemeinen Gepflogenheiten im Bankverkehr einen ihr zum Einzug übergebenen Scheck gleichzeitig als Mittel für ihre eigene Sicherung entgegennehmen und ihn sich deshalb sicherungshalber übereignen lassen (BGHZ 69, 27, 29; Urt. v. 11.11.1976 - II ZR 2/75, LM ScheckG Art. 22 Nr. 3).
  • BGH, 11.11.1976 - II ZR 2/75

    Erwerb von Sicherungseigentum an einem Scheck durch die mit der Einziehung

    Auszug aus BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83
    Haben Kunde und Bank nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird eine Bank, die ein eigenes Sicherungsinteresse hat, nach den allgemeinen Gepflogenheiten im Bankverkehr einen ihr zum Einzug übergebenen Scheck gleichzeitig als Mittel für ihre eigene Sicherung entgegennehmen und ihn sich deshalb sicherungshalber übereignen lassen (BGHZ 69, 27, 29; Urt. v. 11.11.1976 - II ZR 2/75, LM ScheckG Art. 22 Nr. 3).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83
    Ob das zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60, 63).
  • BGH, 26.03.1952 - II ZR 53/51

    Ansprüche einer Bank aus einem Scheck

    Auszug aus BGH, 25.06.1984 - II ZR 209/83
    Das Berufungsgericht hat ferner in Anlehnung an das Urteil des Senats vom 26. März 1952 (BGHZ 5, 285, 294) darauf hingewiesen, daß die Bank durch neue Kredite, die sie ihrem Kunden gewährt, ihren durch den Scheck gesicherten Anspruch nicht mehr erhöhen kann, sobald sie erfahren hat, daß dem Scheckverpflichteten rechtsvernichtende Einwendungen gegen den Bankkunden zustehen.
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Ob dies zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die der Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BGHZ 32, 60, 63 ; BGH, Urteile vom 25. Juni 1984 - II ZR 209/83, WM 1984, 1073 und vom 13. Juni 1990 - IV ZR 141/89, WM 1990, 1680, 1681).
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