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   BGH, 20.12.1976 - II ZR 215/75   

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https://dejure.org/1976,6862
BGH, 20.12.1976 - II ZR 215/75 (https://dejure.org/1976,6862)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1976 - II ZR 215/75 (https://dejure.org/1976,6862)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1976 - II ZR 215/75 (https://dejure.org/1976,6862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DB 1977, 1047
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.04.1935 - VI 561/34

    Unterliegt die Festsetzung der Vergütung für die Geschäftsführung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - II ZR 215/75
    Berechtigt und verpflichtet war vielmehr aus der Übereinkunft mit der Bank nur die Konkursmasse; eine Vereinbarung, mit der die Bank dem Konkursverwalter und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses zur Abgeltung ihrer umfangreicheren Amtstätigkeit eine Privatzuwendung hätte machen wollen, wäre im übrigen auch nichtig gewesen, weil die Vergütung dieser Tätigkeit (durch Beschluß des Konkursgerichts) in den §§ 85 und 91 KO ausschließlich geregelt ist, um die Unabhängigkeit dieser Personen bei ihrer Amtsführung zu sichern und sachfremde Einflüsse nach Möglichkeit auszuschließen (RGZ 147, 366, 367; Mentzel/Kuhn, Konkursordnung, 8. Aufl. § 85 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1952 - III ZR 72/52

    Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 20.12.1976 - II ZR 215/75
    Zu diesen Ansprüchen auf "Schadloshaltung" gehören zwar nicht nur (hier nicht in Frage kommende) Rückgriffsansprüche, sondern auch selbständige Ansprüche, bei denen als Anspruchsgegner nur entweder der zuerst Verklagte oder der Streitverkündete in Betracht kommt ( BGHZ 8, 72, 80 ff ).
  • BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung

    Er hat Vereinbarungen über die Vergütung des Konkursverwalters für nichtig gehalten, weil die Vergütung dieser Tätigkeit in § 85 KO ausschließlich geregelt ist, um die Unabhängigkeit des Konkursverwalters bei seiner Amtsführung zu sichern und sachfremde Einflüsse nach Möglichkeit auszuschließen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1976 - II ZR 215/75, WM 1977, 256 unter 2.a.).
  • AG Duisburg, 20.06.2003 - 62 IN 167/02

    Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses zur Unterstützung und Beratung

    Bereits unter der Geltung des § 91 KO war anerkannt, daß in besonders gelagerten Fällen auch eine andere, von einer streng zeitbezogenen Vergütung abweichende Berechnungsweise zulässig sein konnte, um eine Vergütung zu ermitteln, die den Schwierigkeiten des Verfahrens, der Art und dem Umfang der Tätigkeit sowie der Verantwortung und dem Haftungsrisiko der Ausschußmitglieder gerecht wurde (vgl. BGH DB 1977, 1047f.; AG Elmshorn ZIP 1982, 981; AG N2 ZIP 1985, 301; AG Gummmersbach ZIP 1986, 659; AG T4 ZIP 1986, 659f.; AG L3 ZIP 1987, 124; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, § 91 RdNr. 1 m.w.N.).
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