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   BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58   

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https://dejure.org/1959,673
BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58 (https://dejure.org/1959,673)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1959 - II ZR 222/58 (https://dejure.org/1959,673)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1959 - II ZR 222/58 (https://dejure.org/1959,673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 329
  • NJW 1959, 939
  • MDR 1959, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 26.03.1904 - I 497/03

    Findet auf die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 578-591 Z.P.O.) § 265 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
    In einem älteren Urteil hat das Reichsgericht (RGZ 57, 285 ff) entschieden, mir der Rechtsnachfolger sei für die Nichtigkeitsklage passiv legitimiert.

    Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.

  • RG, 22.12.1941 - V 55/41

    Gegen wen hat der im Vorstreit als Beklagter Unterlegene die Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
    In späteren Entscheidungen (RGZ 168, 255 ff; RGZ 168, 257 ff) hat das Reichsgericht jedoch die Auffassung vertreten, die Nichtigkeitsklage müsse gegen den Kläger des früheren Rechtsstreits gerichtet werden.

    Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.

  • RG, 22.12.1941 - II 10/41

    1. Ist, wenn eine streitbefangene Forderung während der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
    Der Senat schließt sich der in RGZ 168, 225 ff und 257 ff vertretenen Auffassung des Reichsgerichts aus den Gründen an, die in diesen Entscheidungen dargelegt sind.

    Das Reichsgericht, hatte allerdings in den Urteilen RGZ 168, 225 und RGZ 168, 257 - im Gegensatz zu RGZ 57, 285 - die Fälle zu entscheiden, in denen die Forderung während des früheren Rechtsstreits abgetreten war; es hatte demgemäß auch ausgeführt, die Nichtigkeitsklage müsse jedenfalls in diesen Fällen gegen den früheren Kläger gerichtet werden.

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 19.02.1959 - II ZR 222/58
    Da das Berufungsgericht die Berufung gegen ein Urteil zurückgewiesen hat, das die Klage aus prozessualen Gründen (Rosenberg, ZPO, 7. Aufl. S. 750 unter IV 1) als unzulässig verworfen hat, war die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; BGHZ 14, 14 [BGH 04.06.1954 - V ZR 67/53]; Baumbach/Lauterbach ZPO 25. Aufl. § 538 Anm. 3 B).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98

    BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft

    Bei einer Veränderung des Gesellschafterbestandes greift § 265 Abs. 2 ZPO ein, und zwar sowohl im Falle der Abtretung eines Gesellschaftsanteils (BGH, Urt. v. 9. Februar 1959, II ZR 222/58, LM ZPO § 265 Nr. 7) als auch bei einem zur Anwachsung (§ 738 BGB) führenden Ausscheiden (BGH, Urt. v. 20. September 1962, VII ZR 264/60, WM 1963, 729, 730).
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