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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2445
BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,2445)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,2445)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,2445)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 304 Abs 1 AktG, § 327b AktG, § 101 Nr 2 Halbs 2 BGB
    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Zahlung des festen Ausgleichs nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister

  • Wolters Kluwer

    Minderheitsaktionär hat bei Eintragung eines Übertragungsbeschlusses bzgl. seiner Aktien in das Handelsregister vor Entstehung seines Ausgleichszahlungsanspruchs keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung; Ausgleichszahlungsanspruch eines Minderheitsaktionärs bei Eintragung ...

  • rewis.io

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Zahlung des festen Ausgleichs nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister

  • rewis.io

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Zahlung des festen Ausgleichs nach Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses ins Handelsregister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszahlungsanspruch eines Minderheitsaktionärs bei Eintragung eines Übertragungsbeschlusses bzgl. seiner Aktien in das Handelsregister vor Entstehung des Anspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktienrecht - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich nach Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär

Besprechungen u.ä. (2)

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ausgleichsansprüche und Squeezeout

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Ausgleich nach Squeeze-out

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 5
  • BB 2011, 1089
  • DB 2011, 16
  • NZG 2011, 780
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Abgesehen davon, dass einer ergänzenden Auslegung der Vorschrift der eindeutige Wortlaut entgegensteht, entspricht die Verzinsungsregelung in § 327b Abs. 2 AktG verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG, ZIP 2007, 1261 Rn. 28; OLG Stuttgart, ZIP 2006, 27, 30; Mennicke/ Leyendecker, BB 2010, 1426, 1430; aA Altmeppen, ZIP 2010, 1773, 1777; Meilicke, AG 2010, 561, 569).

    Der dennoch mögliche, in der Höhe beschränkte Nutzungsentgang stellt den vom Bundesverfassungsgericht geforderten vollen angemessenen Wertersatz für den ausgeschlossenen Aktionär (BVerfG, ZIP 2007, 1261 Rn. 20) noch nicht in Frage.

  • OLG Köln, 08.10.2009 - 18 U 57/09

    Squeeze out - Abgeltung ausstehender Ausgleichszahlungen mit der Barabfindung

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    c) Aus dem Zweck des Ausgleichsanspruchs, den Verlust der mitgliedschaftlichen Vermögensrechte auszugleichen und den Anspruch auf Zahlung der Dividende zu ersetzen, folgt, dass der Anspruch auf Zahlung des jährlichen festen Ausgleichs grundsätzlich mit dem Ende der auf ein Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft entsteht, soweit im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre nichts anderes vereinbart ist (vgl. OLG München, ZIP 2007, 582; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I-6 U 139/07, juris Rn. 53; OLG Köln, ZIP 2010, 519, 521; Koppensteiner in KK-AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 9; MünchKommAktG/Paulsen, 3. Aufl., § 304 Rn. 108; Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 304 Rn. 13; Veil in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 34; Stephan in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 35; Tebben, AG 2003, 600, 601; MünchHdbGesR IV/Krieger, 3. Aufl., § 70 Rn. 68; aA Heidel/Meilicke, AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 12; Hasselbach/Hirte in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 304 Rn. 42; Henze, Konzernrecht, Rn. 363; Wackerbarth, EWiR 2010, 377; offen gelassen bei OLG Hamburg, ZIP 2002, 754, 757; KG, ZIP 2009, 1223, 1227).

    Der außenstehende Aktionär hat keinen Anspruch gegen den Hauptaktionär auf einen Ausgleich hinsichtlich der Ausgleichszahlung aus § 101 Nr. 2 Halbsatz 2 BGB bis zum Wirksamwerden der Übertragung, weder unmittelbar noch in analoger Anwendung (OLG Köln, ZIP 2010, 519; Emmerich in Emmerich/ Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 6. Aufl., § 304 Rn. 21a und 75; Veil in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 37; Mennicke/Leyendecker, BB 2010, 1426; Bödeker/Fink, NZG 2010, 296; aA Dreier/Riedel, BB 2009, 1822; Meilicke, AG 2010, 561; Wackerbarth, EWiR 2010, 377; für die Zeit bis zum Übertragungsbeschluss Koppensteiner in KK-AktG, 3. Aufl., § 327b Rn. 7).

  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 199/06

    Anrechnung von Ausgleichszahlungen auf Abfindungszinsen

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Die Entgegennahme der Ausgleichszahlung ist Fruchtziehung (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - II ZR 199/06, BGHZ 174, 378 Rn. 11).

    Während der Dauer des Unternehmensvertrags hat jeder außenstehende Aktionär unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Aktie oder der Person des Veräußerers einen Anspruch auf den jährlichen Ausgleich, weil mit dem Ausgleich die Beeinträchtigung der aus der Mitgliedschaft folgenden Herrschaftsrechte ausgeglichen und der Anspruch auf Zahlung der Dividende ersetzt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - II ZR 199/06, BGHZ 174, 378 Rn. 11; Urteil vom 13. Februar 2006 - II ZR 392/03, BGHZ 166, 195 Rn. 8; Beschluss vom 21. Juli 2003 - II ZB 17/01, BGHZ 156, 57, 61; Urteil vom 16. September 2002 - II ZR 284/01, BGHZ 152, 29, 35).

  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 284/01

    Verrechnung von Ausgleichsleistungen aufgrund Barabfindung

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Mit dem Wirksamwerden des Unternehmensvertrags werden die außenstehenden Aktionäre zwar dem Grunde nach zum Ausgleich berechtigt (BGH, Urteil vom 16. September 2002 - II ZR 284/01, BGHZ 152, 29, 31).

    Während der Dauer des Unternehmensvertrags hat jeder außenstehende Aktionär unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Aktie oder der Person des Veräußerers einen Anspruch auf den jährlichen Ausgleich, weil mit dem Ausgleich die Beeinträchtigung der aus der Mitgliedschaft folgenden Herrschaftsrechte ausgeglichen und der Anspruch auf Zahlung der Dividende ersetzt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - II ZR 199/06, BGHZ 174, 378 Rn. 11; Urteil vom 13. Februar 2006 - II ZR 392/03, BGHZ 166, 195 Rn. 8; Beschluss vom 21. Juli 2003 - II ZB 17/01, BGHZ 156, 57, 61; Urteil vom 16. September 2002 - II ZR 284/01, BGHZ 152, 29, 35).

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    aa) Allerdings wird bei der Berechnung des Barwerts der künftigen Erträge auf den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die die Übertragung beschließt, als dem nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG maßgebenden Zeitpunkt abgezinst, weil dieser Zeitpunkt nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG der Wertberechnung zugrunde zu legen ist; auch die Bestimmung des Börsenwerts richtet sich grundsätzlich nach diesem Zeitpunkt (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - II ZB 18/09, BGHZ 186, 229 Rn. 15 - Stollwerck).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05

    Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Abgesehen davon, dass einer ergänzenden Auslegung der Vorschrift der eindeutige Wortlaut entgegensteht, entspricht die Verzinsungsregelung in § 327b Abs. 2 AktG verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG, ZIP 2007, 1261 Rn. 28; OLG Stuttgart, ZIP 2006, 27, 30; Mennicke/ Leyendecker, BB 2010, 1426, 1430; aA Altmeppen, ZIP 2010, 1773, 1777; Meilicke, AG 2010, 561, 569).
  • BGH, 11.10.1999 - II ZR 120/98

    Fälligkeit und Höhe des Anspruchs auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages im

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Ein Jahresgewinn wird nicht immer erzielt, und ein (vorläufiger) Verlustausgleichsanspruch der abhängigen Gesellschaft wird bereits mit dem Bilanzstichtag fällig (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1999 - II ZR 120/98, BGHZ 142, 382, 386; Urteil vom 14. Februar 2005 - II ZR 361/02, ZIP 2005, 854, 855).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Der Ausgleich steht daher beispielsweise auch einem außenstehenden Aktionär zu, der nach Abschluss des Unternehmensvertrags Aktien des beherrschten Unternehmens vom herrschenden oder vom beherrschten Unternehmen erwirbt, obwohl in diesem Fall der Veräußerer keinen Anspruch auf einen Ausgleich hatte und dem Erwerber kein "Stammrecht" übertragen konnte (vgl. Koppensteiner in KK-AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 17; Hasselbach/Hirte in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 304 Rn. 33; vgl. zur Abfindung BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 27/05, BGHZ 167, 299 Rn. 11).
  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 45/94

    Behandlung eigener Anteile der GmbH; Anspruch des veräußernden Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    Erst recht entsteht kein Ausgleichsanspruch, wenn schon ein Fruchtziehungsrecht gar nicht besteht (BGH, Urteil vom 30. Januar 1995 - II ZR 45/94, ZIP 1995, 374, 376).
  • OLG Hamburg, 29.01.2002 - 11 U 37/01

    Berechnung des Barabfindungsanspruchs eines außenstehenden Aktionärs;

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - II ZR 244/09
    c) Aus dem Zweck des Ausgleichsanspruchs, den Verlust der mitgliedschaftlichen Vermögensrechte auszugleichen und den Anspruch auf Zahlung der Dividende zu ersetzen, folgt, dass der Anspruch auf Zahlung des jährlichen festen Ausgleichs grundsätzlich mit dem Ende der auf ein Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft entsteht, soweit im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre nichts anderes vereinbart ist (vgl. OLG München, ZIP 2007, 582; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I-6 U 139/07, juris Rn. 53; OLG Köln, ZIP 2010, 519, 521; Koppensteiner in KK-AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 9; MünchKommAktG/Paulsen, 3. Aufl., § 304 Rn. 108; Hüffer, AktG, 9. Aufl., § 304 Rn. 13; Veil in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 34; Stephan in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 304 Rn. 35; Tebben, AG 2003, 600, 601; MünchHdbGesR IV/Krieger, 3. Aufl., § 70 Rn. 68; aA Heidel/Meilicke, AktG, 3. Aufl., § 304 Rn. 12; Hasselbach/Hirte in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 304 Rn. 42; Henze, Konzernrecht, Rn. 363; Wackerbarth, EWiR 2010, 377; offen gelassen bei OLG Hamburg, ZIP 2002, 754, 757; KG, ZIP 2009, 1223, 1227).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 392/03

    Zur Zulässigkeit eines "Nullausgleichs" für außenstehende Aktionäre bei

  • OLG München, 11.10.2006 - 7 U 3515/06

    Anspruch eines ausscheidenden Minderheitenaktionärs auf einen vertraglich

  • BGH, 14.02.2005 - II ZR 361/02

    Höhe des vom herrschenden Unternehmen geschuldeten Ausgleichs

  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2008 - 6 U 139/07

    Rechtsfolgen der Verkürzung der Hinterlegungsfrist

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93

    Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der

  • LG Stuttgart, 05.11.2012 - 31 O 173/09

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

    Insofern dürfte auch bei Berücksichtigung eines aus der Garantiedividende abgeleiteten Werts des einzelnen Anteils nicht anders wie bei Berücksichtigung seines aus Börsenkursen abgeleiteten Werts gelten, dass die Abfindung nach § 327 b Abs. 1 AktG nie geringer sein kann als der anteilige Unternehmenswert (so ausdrücklich BGH NZG 2010, 939, 942, Tz. 27 - Stollwerck; vgl. auch BGH NZG 2011, 780, Tz 24).

    Der Anspruch auf Zahlung des jährlichen festen Ausgleichs entsteht, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist, grundsätzlich mit dem Ende der auf das Geschäftsjahr folgenden Hauptversammlung (BGH NZG 2011, 780, Rn. 12).

    Die vom Gesetzgeber getroffene ausdrückliche Regelung, die eine unverzügliche Eintragung nach der Hauptversammlung zugrunde legt, ist verfassungsgemäß und einer ergänzenden Auslegung nicht zugänglich (BGH NZG 2011, 780, Juris Rn. 29 f).

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2011 - 1 HKO 2436/09

    Beherrschungsvertrag WaveLight AG

    a) Der Anspruch auf die Zahlung des jährlichen Ausgleichs entsteht als regelmäßig wiederkehrender Anspruch jedes Jahr neu, nicht schon als betagter Anspruch bei der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister des abhängigen Unternehmens (vgl. BGH Urteil vom 19.04.2011, II ZR 244/09, Rz. 9, zitiert nach juris/das Rechtsportal).

    § 101 BGB derjenige Gläubiger des Anspruchs, der zum Zeitpunkt seiner Entstehung außenstehender Aktionär ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2007, II ZR, 199106, Rz. 11 und Urteil vom 19.04.2011, a.a.O., zitiert jeweils nach juris/das Rechtsportal).

    Die Übertragung der Aktien auf das herrschende Unternehmen als Hauptaktionär beendet den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nicht (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2011, a.a.O., OLG Köln, Urteil vom 08.10.2009, 1-18 U 57/09, Rz. 18 und OLG München, Urteil vom 11.01.2006, 7 U 3515/06, Rz. 30, zitiert jeweils nach juris/das Rechtsportal).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 26 W 20/14

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Aktionär weder ganz noch teilweise einen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr, wenn der Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär zu übertragen, in das Handelsregister eingetragen wird, bevor der Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht (BGH, Urteile v. 19.04.2011 - II ZR 237/09, II ZR 244/09 Rn. 7, BGHZ 189, 261 ff., AG 2011, 517 ff. "Wella").
  • OLG Frankfurt, 17.12.2012 - 21 W 38/11

    Spruchverfahren: Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Dem stehen die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2011 (II ZR 237/09 und II ZR 244/09, Juris) nicht entgegen, wonach ein Minderheitsaktionär keinen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr hat, wenn der Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär zu übertragen, vor dem Entstehen des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung in das Handelsregister eingetragen wird.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 107/08

    Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des

    Hinweis: Das Rechtsmittelverfahren wird beim BGH unter dem Aktenzeichen II ZR 244/09 geführt.
  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 O 277/07

    Squeeze-out Wella AG

    Einer Entscheidung über die von einigen Antragsteller angesprochene pro rata Zahlung des Ausgleichs wegen der unterjährigen Beschlussfassung über den Ausschluss bedurfte es nicht, da alle ab dem Tag der beschließenden Hauptversammlung entstehenden und fällig werdenden Ausgleichsbeträge (vgl. BGH NZG 2011, 780) in die Ermittlung er Abfindung aufgrund der Kapitalisierung der Ausgleichsbeträge notwendigerweise eingeflossen sind.
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 5 O 4/07

    Squeeze-out Celanese AG

    Einer Entscheidung über die von einigen Antragsteller angesprochene pro rata Zahlung des Ausgleichs wegen der unterjährigen Beschlussfassung über denn Ausschluss bedurfte es nicht, da alle ab dem Tag der beschließenden Hauptversammlung entstehenden und fällig werdenden Ausgleichsbeträge (vgl. BGH NZG 2011, 780) in die Ermittlung er Abfindung aufgrund der Kapitalisierung der Ausgleichsbeträge notwendigerweise eingeflossen sind.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 20 W 1/11

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außen stehenden Aktionärs für die

    Im Übrigen habe der Bundesgerichtshof in zwei Fällen betreffend den anteiligen Ausgleich die Revision zugelassen; die Revisionsentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu II ZR 237/09 und II ZR 244/09 seien deshalb diesem Verfahren vorgreiflich, weshalb vorsorglich ein Aussetzungsantrag gestellt werde (Bl. 63, 66).
  • LG Stuttgart, 29.06.2011 - 31 O 179/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Antragsfrist und Anforderungen an

    Eine "Verzinsungslücke", die durch eine Registersperre infolge von Anfechtungsklagen von Aktionären entsteht, genügt als solche aber nicht für die Begründung eines Anspruchs (ausführlich BGH, Urteil vom 19.04.2011, II ZR 244/09, Juris Rn. 25 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6994
BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,6994)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 ZPO
    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit bei fehlender persönlichen Beziehung der abgelehnten Richterin zu einer Partei oder zur Streitsache

  • rewis.io

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • rewis.io

    Ablehnung eines BGH-Richters: Persönliche Beziehung zum Mitglied einer in ähnlichen Verfahren tätigen Anwaltssozietät als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit bei fehlender persönlichen Beziehung der abgelehnten Richterin zu einer Partei oder zur Streitsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Pressebericht, 04.04.2011)

    Diskussion um BGH-Richterin: Befangenheitsantrag abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 648
  • NZG 2011, 517
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2006 - IV ZR 219/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verwandtschaft mit einem früheren

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).

    Die Parteien wurden auch nicht - was nicht genügen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440) - durch ein Mitglied dieser Anwaltssozietät vertreten.

  • BFH, 23.09.2004 - IX B 98/04

    Befangenheit

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2006 - IV ZR 219/04, FamRZ 2006, 1440; BFH/NV 2005, 234).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.03.2011 - II ZR 244/09
    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15

    Besorgnis der Befangenheit im dienstgerichtlichen Verfahren: Persönliche

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 53/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    aa) Gründe in der Person eines anderen als der Partei lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 3/15

    Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht im Rahmen der Befangenheit eines

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 11 W 54/15

    Loveparade-Zivilverfahren: Zweifel der Klägerinnen an Unparteilichkeit einer

    Maßgebend dafür ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu zweifeln (BGH, Beschluss vom 15.03.2011, NJW-RR 2011, 648).

    Gründe, die in der Person eines anderen als der Partei liegen, lassen die Unvoreingenommenheit eines Richters allerdings nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschluss vom 14.06.2006, FamRZ 2006, 1440 und BGH, Beschluss vom 15.03.2011, a.a.O.).

  • OLG München, 22.08.2019 - 8 U 1449/19

    Verfahren wegen Befangenheitsgesuch

    Besondere persönliche Beziehungen des Richters zu einem Verfahrensbeteiligten können geeignet sein, ein solches Misstrauen eines Verfahrensbeteiligten in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 28; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 237/09, WM 2011, 812 Rn. 2; Beschluss vom 15. März 2011 - II ZR 244/09, NJW-RR 2011, 648 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2016 - 14 W 13/16

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei freundschaftlichem Verhältnis

    Demgegenüber lassen Gründe in der Person eines anderen als der Partei die Unvoreingenommenheit eines Richters nur dann zweifelhaft erscheinen, wenn Anlass zu der Besorgnis besteht, dass sich das Verhältnis zu dem Dritten auf die Einstellung des Richters zu einem Prozessbeteiligten oder zum Gegenstand des Verfahrens auswirkt (BGH, Beschl. v. 15.03.2011 - II ZR 244/09 -, Rn. 2, juris).

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof die Besorgnis der Befangenheit in einem Fall verneint, in dem der Richter eine sonstige enge persönliche Beziehung zu einem Rechtsanwalt hatte, der selbst am Verfahren nicht beteiligt ist oder war (BGH, Beschl. v. 15.03.2011 - II ZR 244/09 - = NJW-RR 2011, 648), wobei es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nicht zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit genügen würde, wenn ein Mitglied aus der Sozietät des betreffenden Anwalts eine der Parteien vertreten würde (BGH a. a. O. Rn. 3 a. E., zit. n. juris).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2020 - 1 W 25/20
    Ebenso können persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Richters zu Prozessbeteiligten oder zur Streitsache Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (BGH NJW-RR 2011, 648; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 12 ff.; Münch-Komm./Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 42, Rn. 8 ff.), wobei als Prozessbeteiligte nicht nur die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch deren Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige anzusehen sind (MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

    Ebenso können persönliche oder geschäftliche Beziehungen des Richters zu Prozessbeteiligten oder zur Streitsache Zweifel an seiner Unparteilichkeit begründen (BGH NJW-RR 2011, 648; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rn. 12 ff.; MünchKomm./Stackmann, ZPO, 5. Aufl., § 42, Rn. 8 ff.), wobei als Prozessbeteiligte nicht nur die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch deren Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige anzusehen sind (MünchKomm./Stackmann, a. a. O., § 42, Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2018 - 10 Sch 12/13

    Befangenheit bei Verletzung der Offenbarungspflicht im Schiedsverfahren

  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

  • OLG Brandenburg, 27.11.2018 - 1 W 39/18

    Besetzung und Vertretung in der Kammer für Handelssachen

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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2011 - II ZR 244/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19018
BGH, 11.07.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,19018)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,19018)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - II ZR 244/09 (https://dejure.org/2011,19018)
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