Rechtsprechung
BGH, 17.02.1997 - II ZR 25/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen von Verschmelzung von Unternehmen auf Gesellschafterstellung - Anforderungen an Übertragung von Gesellschaftsanteilen an konsumgenossenschaftliche Organe - Anwendbarkeit der Bestimmungen über volkseigene Betriebe - Rechtsfolgen der Eintragung einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gründung einer Großhandelsgesellschaft durch ein Großhandelskontor und eine Konsumgenossenschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesellschaftsanteil einer Konsumgenossenschaft an einer mit einem Großhandelskontor gegründeten Großhandelsgesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 368
- ZIP 1997, 656
- NJ 1997, 389
- WM 1997, 724
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Förmliche Anträge sind indessen entbehrlich, wenn das Angriffsziel der Berufungsschrift oder den Berufungsgründen (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO) zu entnehmen ist (BGH, Beschl. v. 13. November 1991, VIII ZB 33/91, NJW 1992, 698; Urt. v. 28. April 1997, II ZR 25/96, NJW-RR 1997, 866). - BGH, 02.10.1997 - II ZR 169/96
Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die Treuhandanstalt
Im Ergebnis steht die Beteiligung von Privatvermögen der Umwandlung nach dem Treuhandgesetz nicht entgegen (vgl. auch Sen. Urt. v. 27. Januar 1997 - II ZR 25/96, ZIP 1997, 656, 659). - BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen …
Vielmehr spricht alles dafür, daß wegen der Gestaltungsvielfalt, die in der ehemaligen DDR für gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse gegeben war, und wegen des großen Zeitdrucks, unter dem die Gesetzgebung vor und nach der Wiedervereinigung gestanden hat, der Gesetzgeber die hier vorliegende Sonderkonstellation nicht erkannt und deshalb keine hierauf abgestimmte Regelung getroffen hat (vgl. allgemein hierzu Sen.Urt. v. 17. Februar 1997 - II ZR 25/96, ZIP 1997, 656, 659). - OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 16 U 175/05
Volkseigenes Vermögen: Rechts- bzw. Vermögensnachfolger eines Verlags
(1) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung, der der Senat folgt, deutlich gemacht, dass das sozialistische Eigentum nach der Verfassung der früheren DDR besonders geschützt war (BGH ZIP 1997, 656 für das Eigentum einer "Konsumgenossenschaft"). - KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken
Dabei ist aufgrund der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1964, in der die Anteile der drei Verlage an den Grund- und Umlaufmittelfonds entsprechend dem von ihnen jeweils eingebrachten Vermögen ausgewiesen werden, davon auszugehen, dass der entstandene Verlag zunächst im gemeinschaftlichen Eigentum bzw. in gemeinschaftlicher Fondsinhaberschaft der SED und des Kulturbundes stand, wie es der Vereinbarung, die Eigentumsverhältnisse unverändert zu lassen, entsprach (vgl. a. BGH ZIP 1997, 656/658 betr. den Fortbestand des Gesellschaftsanteils einer Konsumgenossenschaft an einer durch sie und ein Großhandelskontor gegründeten Großhandelsgesellschaft).