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   BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55   

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https://dejure.org/1957,208
BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55 (https://dejure.org/1957,208)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1957 - II ZR 250/55 (https://dejure.org/1957,208)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1957 - II ZR 250/55 (https://dejure.org/1957,208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer vor Auflösung der Gesellschaft beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung noch während des Liquidationsstadiums - Auflösung einer Aktiengesellschaft als wichtiger Grund zur Kündigung einer langfristig eingegangenen bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 24, 279
  • NJW 1957, 1279
  • DB 1957, 603
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 04.06.1940 - II 171/39

    1. Welcher Art ist die Streitgenossenschaft zwischen der mit der Auflösungsklage

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Soll die Folge der Auflösung der BGB-Gesellschaft eintreten, so muß die Unmöglichkeit der Zweckerreichung eine dauernde, offenbare und ausgemachte sein (RGZ 164, 129 [142]).

    Diese zeitweilige Unmöglichkeit hat für deren Dauer das Ruhen des Interessengemeinschaftsvertrages zur Folge (RGZ 164, 129 [146/47]).

  • BGH, 24.02.1955 - II ZR 244/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24.2.55 - II ZR 244/53 - ausgesprochen, daß die zeitweise Unmöglichkeit der endgültigen dann gleichzusetzen ist, wenn ein Festhalten am Vertrage infolge der langen Dauer dem Vertragsgegner unzumutbar ist (ebenso der VI. Zivilsenat in LM Nr. 7 zu § 275 BGB).
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 86/53

    Auslegung eines Gesellschaftsvertrags

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Wesentliches Erfordernis der BGB-Gesellschaft ist ein gemeinsamer Zweck, nicht dagegen die Begründung eines Gesellschaftsvermögens (Urteil des Senats vom 28.4.54 - II ZR 86/53 -).
  • RG, 24.06.1924 - II 915/23

    1. Muß, wenn als Gegenstand der Tagesordnung der Generalversammlung einer

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Eine derartige Folge herbeizuführen war auch nicht Sinn und Aufgabe des Börsenprospekts; er ist erst fünf Jahre nach dem Generalversammlungsbeschluß vom 28. April 1934 herausgekommen und hat weder rechtsbegründende Wirkung noch die Kraft, diesen Generalversammlungsbeschluß auszulegen, so daß es nicht erst darauf ankommt, daß Generalversammlungsbeschlüsse nur sehr beschränkt auslegungsfähig sind (RGZ 146, 146 [154]; 108, 322 [326]; OGHZ 2, 197 [200]; W. Schmidt in Großkomm AktG § 203 Anm 9).
  • BGH, 24.02.1953 - I ZR 54/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Sie beruft sich vielmehr auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.3.53 - I ZR 54/52 - (LM Nr. 2 zu § 275 BGB), nach dem nicht bloß zeitweilige, sondern dauernde Unmöglichkeit vorliegt, wenn die künftige Beseitigung eines Leistungshindernisses zwar nicht völlig ausgeschlossen, der Zeitpunkt der Beseitigung aber einstweilen unübersehbar ist.
  • RG, 10.02.1937 - V 108/36

    Bleibt Anschließung an die Berufung des Gegners auch dann zulässig, wenn eine

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Die Anschlußrevision ist kein Rechtsmittel; mit ihr übt der Revisionsbeklagte nur das Recht aus, von sich aus durch Anträge die Grenzen zu bestimmen, innerhalb deren das Berufungsurteil in rechtlicher Hinsicht nachgeprüft werden soll (vgl RGZ 153, 348 m.w.Nachw.).
  • RG, 29.11.1930 - I 54/30

    1. Wie weit reicht die Rechtskraft eines im Vorprozeß ergangenen Urteils für den

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Die Tragweite und der Gegenstand der Rechtskraft eines klagabweisenden Urteils ergibt sich aus den Entscheidungsgründen (RGZ 130, 297 [300 m.w.Nachw.]).
  • RG, 06.12.1933 - I 177/33

    1. Inwieweit haftet der Verkäufer von Aktien, wenn nach dem Kaufabschluß der

    Auszug aus BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
    Die Anschlußrevision sieht diesen Sachverhalt ähnlich dem vom Reichsgericht in seinem Urteil vom 6.12.33 (RGZ 143, 20) entschiedenen Falle an.
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß eine Anschlußberufung zulässig ist, mit der der Beklagte sich gegen die Klageabweisung als zur Zeit unbegründet mit dem Ziel richtet, eine endgültige Klageabweisung zu erreichen (Urteil vom 23. Mai 1957 - II ZR 250/55 = BGHZ 24, 279, 284).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Wegen der Bindungswirkung des § 561 ZPO kommt auch eine Klageerweiterung - durch Widerklage - in der Revisionsinstanz nicht in Betracht (BGHZ 24, 285 [BGH 23.05.1957 - II ZR 250/55]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 561 Anm. 2 C).
  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 271/19

    Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines fabrikneuen Fahrzeugs

    Mit dem in der Revisionsinstanz erstmals gestellten Hilfsantrag hatte sich der Senat inhaltlich nicht zu befassen, weil er unzulässig ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. Mai 1957 - II ZR 250/55, BGHZ 24, 279, 285; vom 7. November 1957 - II ZR 280/55, BGHZ 26, 31, 37; vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 137; vom 21. Dezember 1960 - VIII ZR 145/59, NJW 1961, 777, juris Rn. 26; vom 28. September 1989 - IX ZR 180/88, WM 1989, 1873, juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Da sich die Beklagte hier - mit den Einwänden fehlender Schlussrechnung trotz Schlussrechnungsreife, unzulässiger Geltendmachung einer Einzelposition und fehlender Abnahme - nicht nur gegen die Fälligkeit des von der Klägerin geltend gemachten Werklohnanspruchs wendet, sondern auch Einwendungen erhoben hat, nach denen - unabhängig von dem Einwand fehlender Fälligkeit dieses Werklohnanspruchs - ein solcher Werklohnanspruch der Klägerin überhaupt nicht bestehen soll, sind diese (weitergehenden) Einwendungen der Beklagten vom Senat vorrangig zu prüfen (vgl. Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 156), zumal sie insoweit zu einem anderen, im Hinblick auf die Rechtskraft erheblich weitergehenden Prozessergebnis führen können, als die Klage dann vom Senat als endgültig abzuweisen wäre (statt wie bei nur fehlender Fälligkeit als lediglich derzeit unbegründet mit der Möglichkeit späterer erneuter Geltendmachung nach Schaffung der Fälligkeitsvoraussetzungen, vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1786 mwN; Kniffka/Koeble, a.a.O., 5. Teil, Rn 155 mwN; vgl. zum beschränkten Umfang der Rechtskraft der Abweisung als "derzeit unbegründet" auch: BGH, Urteil vom 28.10.1999, VII ZR 326/98, BGHZ 143, 79; Urteil vom BGH, Urteil vom 02.12.1981, IVb ZR 638/80, BGHZ 82, 246; BGH, Urteil vom 23.05.1957, II ZR 250/55, BGHZ 24, 279; Zöller-Vollkommer, a.a.O., Vor § 322, Rn 58).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Der bloße Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels reicht für die Annahme eines Anschlußrechtsmittels nicht aus (vgl. BGH Urt. vom 9. Mai 1984 aaO zur Anschlußrevision); denn ein Anschlußrechtsmittel muß einen Angriff gegen den Inhalt des vorinstanzlichen Urteils enthalten und darf sich nicht auf eine Auseinandersetzung mit dessen Gründen beschränken (vgl. BGHZ 24, 279, 284).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05

    Anforderungen an die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten; Gebot des

    Zwar folgt hieraus ein nachträgliches Leistungshindernis, wenn im Insolvenzzeitpunkt nach dem Tranchenmodell noch nicht alle Kommanditanteile an den Erwerber übertragen worden waren (vgl. RGZ 143, 20, 21 ff; BGHZ 24, 279, 297).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96

    Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten

    Durch diese im landgerichtlichen Urteil enthaltene Einschränkung war die Beklagte schon in erster Instanz teilweise unterlegen (vgl. BGHZ 24, 279, 284).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04

    Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch

    Durch diese Einschränkung der Klageabweisung ist die Beklagte in erster Instanz teilweise unterlegen (so BGH vom 23.01.1997, Az: IX ZR 69/96 = BGH NJW 1997, 1003, 1005; BGH, Urteil vom 23.05.1957, Az: II ZR 250/55 = BGHZ 24, 279, 284).

    Denn der Kläger könnte in dem Fall, dass seine anderweitige Ersatzmöglichkeit gegenüber der st.-Grundstücks-VerwaltungsGmbH erfolglos bliebe, die Beklagte erneut klageweise auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (so BGH, Urteil vom 23.05.1957, Az: II ZR 250/55 = BGHZ 24, 279, 284).

    Dieses besteht in dem Umfang, in dem die Klage lediglich als derzeit unbegründet abgewiesen worden ist (so BGH vom 23.01.1997, Az: IX ZR 69/96 = BGH NJW 1997, 1003, 1005; BGH, Urteil vom 23.05.1957, Az: II ZR 250/55 = BGHZ 24, 279, 284).

    Denn der Kläger könnte in dem Fall, dass sein Regress gegen die st.-Grundstücks-Verwaltungs-GmbH erfolglos bliebe, die Beklagte erneut klageweise auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (so BGH, Urteil vom 23.05.1957, Az: II ZR 250/55 = BGHZ 24, 279, 284).

  • BGH, 18.06.1973 - II ZR 127/70

    Zweck der Interessengemeinschaft einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -

    Ihre Klage wurde als zur Zeit unbegründet abgewiesen (Revisionsurteil vom 23. Mai 1957 - II ZR 250/55 -, BGHZ 24, 279).

    In seinem Urteil vom 2. Mai 1957 (BGHZ 24, 279) hat der Senat die Auffassung vertreten, das Umtauschrecht der R. aktionäre ruhe, weil es vom Schicksal des IG-Vertrages abhängig und dieser infolge der Enteignung des Ostvermögens beider Teile zur Zeit undurchführbar sei.

    Damit haben sich die Vermögenseingriffe, denen die Partner des IG-Vertrags ausgesetzt waren, als so nachhaltig erwiesen, daß die durch sie bedingte Unmöglichkeit, den Zweck der Interessengemeinschaft zu erreichen, für die restliche Vertragsdauer nunmehr als eine endgültige zu betrachten ist und deshalb die Gesellschaft nach § 726 BGB als beendet angesehen werden muß, auch wenn man hierfür den strengen Maßstab anlegt, der bei langfristigen Gesellschaftsverträgen der vorliegenden Art geboten ist (BGHZ 24, 279, 294; RGZ 164, 129, 143).

    Vergeblich sucht die Revision, den ungeschmälerten Portbestand des Umtauschrechts in einer den alliierten Bestimmungen angepaßten Form (vgl. BGHZ 24, 279, 287 f) schon daraus herzuleiten, daß die Beklagte in vier anderen Fällen die Aktionäre von Gesellschaften, mit denen sie ebenfalls Interessengemeinschafts- oder Fusionsverträge abgeschlossen hatte, ihren eigenen Aktionären gleichgestellt hat.

    Ohne es wäre eine so starke Bindung der R. M. an die Beklagte unter Verzicht auf Erhaltung der eigenen Unternehmens Substanz nicht zu verantworten gewesen, wie der Senat schon in seinem Urteil BGHZ 24, 279 (290/1) ausgeführt und im Grunde auch die Beklagte eingeräumt hat (Klageerwiderung vom 4. Oktober 1967, S. 7/8).

  • BFH, 22.02.2017 - I R 35/14

    Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft - Voraussetzungen für die

    Sie stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i.S. der §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- dar (Langenbucher in K.Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 292 Rz 4; MünchKommAktG/Altmeppen, 4. Aufl., § 292 Rz 12; eingehend Lechner, a.a.O., S. 99 ff.; vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 9. Mai 1934 VI A 833/33, RFHE 36, 128, und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1957 II ZR 250/55, BGHZ 24, 279).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

  • OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81

    Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 157/81

    Auflösung der stillen Gesellschaft

  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96

    Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung

  • OLG München, 20.09.2005 - 28 U 2660/05

    Grundstückskauf: Unzulässige Koppelung "Planung gegen Grundstück"

  • LG Karlsruhe, 21.11.2023 - 10 O 111/23

    Kostenentscheidung bei Abweisung einer Amtshaftungsklage als lediglich "zurzeit

  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 2/72

    Notarpflicht - Anwaltspflicht - Amtspflicht - Amtspflichtverletzung -

  • LAG Nürnberg, 11.07.1994 - 7 Sa 1123/93

    Arbeitsgericht; Arbeitsrechtsstreit; Alkohol; Atemkontrollgerät; Atemkontrolle;

  • BGH, 12.12.1985 - III ZR 200/84

    Rechtsfolgen einer schuldrechtlichen Unterhaltsvereinbarung zwischen Pflegesohn

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 16/03

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Berücksichtigungsfähigkeit von

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 747/94

    Anwendung des zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft und

  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

  • BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87

    Zulässigkeit von Klageänderungen in der Revisionsinstanz - " Interesse an einer

  • BGH, 16.04.1962 - VII ZR 252/60
  • LAG Sachsen, 19.03.1996 - 7 Sa 980/95

    Rechtsmittel; Materielle Beschwer; Entgeltfortzahlung; Lohnfortzahlung;

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

  • KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99

    Aufgabe eines Schadensersatzanspruchs durch Abschluss eines Vergleichs zwischen

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 385/84

    Änderung des Streitgegenstandes in der Revisionsinstanz - Änderungskündigung -

  • KG, 29.02.1980 - 17 UF 3824/79
  • LG Stuttgart, 01.07.1994 - 2 KfH O 43/94
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1980 - 2 WF 55/80
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 103/65

    Auflösung einer Innengesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters -

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