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   BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63   

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https://dejure.org/1966,4229
BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63 (https://dejure.org/1966,4229)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1966 - II ZR 279/63 (https://dejure.org/1966,4229)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1966 - II ZR 279/63 (https://dejure.org/1966,4229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage einer Teilfahrzeug-Versicherung auf Ersatz eines regulierten Schadens - Leistung an einen falschen Gläubiger - Kenntnis von einer Abtretung des Anspruchs an den neuen Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 330
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1962 - VI ZR 260/60
    Auszug aus BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63
    Dem int zuzustimmen (vgl. BGH VersR 1962, 515/16 m.w.N.).

    Demgegenüber kann die Revision nicht mit Erfolg einwenden, für den vorliegenden Fall müßten die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 1542 RVO entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGHZ 19, 177, 181 [BGH 30.11.1955 - VI ZR 211/54]; VersR 1962, 515/16).

  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 211/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63
    Demgegenüber kann die Revision nicht mit Erfolg einwenden, für den vorliegenden Fall müßten die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 1542 RVO entwickelten Grundsätze gelten (vgl. BGHZ 19, 177, 181 [BGH 30.11.1955 - VI ZR 211/54]; VersR 1962, 515/16).

    Die Regelung des § 1542 RVO will der besonderen Interessenlage des Sozialversicherers Rechnung tragen und ihn möglichst weitgehend entlasten (BGHZ 19, 183 [BGH 30.11.1955 - VI ZR 211/54]).

  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 86/62

    Anmeldefrist des Finanzvertrages

    Auszug aus BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63
    Der Schadenersatzanspruch des geschädigten Versicherungsnehmers geht nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VVG auf den Versicherer erst in dem Zeitpunkt über, in dem dieser seinem Versicherungsnehmer Ersatz leistet (BGHZ 38, 385, 389) [BGH 20.12.1962 - III ZR 86/62].
  • RG, 10.01.1916 - VI 359/15

    Kenntnis von der Abtretung nach § 407 BGB

    Auszug aus BGH, 07.02.1966 - II ZR 279/63
    Bei Zweifeln, die auf einer ungenügenden Benachrichtigung seitens des neuen Gläubigers beruhen, trifft den Schuldner auch keine weitere Erkundigungspflicht (RGZ 88, 4, 8).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 76/20

    Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die

    Ebenso ist § 407 BGB im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330 unter I. zu § 67 VVG aF), so dass sich der Anwalt unter den Voraussetzungen des § 407 BGB auf eine gegenüber dem bisherigen Gläubiger nach dem Forderungsübergang erklärte Aufrechnung berufen kann.
  • OLG Köln, 27.01.2014 - 11 U 166/13

    Wirksamkeit eines zwischen dem Versicherungsnehmer in der Gebäudeversicherung und

    Diese Vorschrift gilt auch in dem Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 86 VVG (BGH Urteil vom 7.2.1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330; KG VersR 2002, 1541 = NVersZ 2002, 457 m.w.N.).

    Denn der Schuldner verliert den Schutz des § 407 BGB nicht schon bei fahrlässiger Unkenntnis, sondern nur bei positiver Kenntnis des Forderungsüberganges, der bei § 86 VVG aber erst mit der Zahlung des Versicherers eintritt (BGH VersR 1966, 330 und KG a.a.O.).

    Mögliche Anhaltspunkte für eine Zahlung begründen allein auch keine weitere Erkundigungspflicht des Schädigers (BGH VersR 1966, 330).

  • KG, 05.10.2001 - 6 U 7340/99

    Aufgabe eines Schadensersatzanspruchs durch Abschluss eines Vergleichs zwischen

    Bei der entsprechenden Anwendung tritt demnach an die Stelle der Kenntnis von der Abtretung die Kenntnis vom gesetzlichen Forderungsübergang, d.h. die Kenntnis der den Rechtsübergang begründenden Tatsachen (BGH VersR 1966, 330).

    Im Ansatz zutreffend geht das LG davon aus, dass zur Kenntnis der den Forderungsübergang begründenden Tatsachen im Rahmen des § 67 VVG die Kenntnis von der Leistung des Versicherers gehört (BGH VersR 1966, 330).

    In dem auch vom LG in seinem Urteil zitierten, vom BGH (BGH VersR 1966, 330) entschiedenen Fall wurde die Kenntnis des Schädigers von der Versicherungsleistung verneint, obwohl der Versicherer dem Geschädigten schriftlich mitgeteilt hatte, dass er sich mit dem Schadensfall befasse und er vorsorglich Regressansprüche anmelde.

  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64

    Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der

    Der Erwerb des Anspruchs durch den Versicherer ist also von seiner Ersatzleistung und damit von einem besonderen Rechtsgeschäft abhängig (BGH, II. Zivilsenat in VersR 1966, 330).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19

    Urteilsgründe (Dokumentation des Beratungsergebnisses); Ausschluss der Einziehung

    Denn der Schuldner verliert den Schutz des § 407 BGB nicht schon bei fahrlässiger Unkenntnis, sondern nur bei positiver Kenntnis des Forderungsüberganges, der bei § 86 VVG aber erst mit der Zahlung des Versicherers eintritt (BGH, Urteil vom 7. Februar 1966 - II ZR 279/63, VersR 1966, 330 f.).
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