Rechtsprechung
BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern; Anforderungen an die gesetzliche Vertretung Prozessunfähiger
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GenG § 39; ZPO § 51 Abs. 1
Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates einer eG
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1646
- ZIP 1998, 508
- MDR 1998, 549
- WM 1998, 557
- BB 1998, 707
- DB 1998, 570
- NZG 1998, 273
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96
Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im …
Auszug aus BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (BGHZ 130, 108, 110;… Urt. v. 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 = NJW 1997, 318; für die Aktiengesellschaft zuletzt Sen.Urt. v. 8. September 1997 - II ZR 55/96, DStR 1997, 2035 mit Anm. Goette) und gilt bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied - wie hier - dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (…vgl. Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 168/96, ZIP 1997, 1674, 1675 für einen Sparkassenvorstand).Auf dieser Grundlage ist im Streitfall an einer ordnungsgemäßen Vertretung der Klägerin - durch ihren Aufsichtsrat - nicht zu zweifeln, nachdem dieser im Berufungsverfahren als gesetzlicher Vertreter in den Prozeß eingetreten ist und die bisherige Prozeßführung zumindest stillschweigend genehmigt hat (zur Heilung eines solchen Vertretungsmangels vgl. Sen.Urt. v. 8. September 1997 aaO m.w.N.).
- BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94
Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen …
Auszug aus BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (BGHZ 130, 108, 110;… Urt. v. 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 = NJW 1997, 318;… für die Aktiengesellschaft zuletzt Sen.Urt. v. 8. September 1997 - II ZR 55/96, DStR 1997, 2035 mit Anm. Goette) und gilt bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied - wie hier - dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (…vgl. Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 168/96, ZIP 1997, 1674, 1675 für einen Sparkassenvorstand).Eine derartige Ermächtigung kann auch noch nachträglich erfolgen und in den Rechtsstreit eingeführt werden (…vgl. für das GmbH-Recht: Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 46 Rdn. 159 m.w.N.); die eher beiläufige Bemerkung in BGHZ 130, 108, 113 über die Notwendigkeit eines vorherigen Beschlusses der Generalversammlung nimmt zu dieser Frage keine Stellung und besagt deshalb nichts Abweichendes.
- BGH, 14.07.1997 - II ZR 168/96
Vertretung einer Sparkasse in einem Rechtsstreit
Auszug aus BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (BGHZ 130, 108, 110;… Urt. v. 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 = NJW 1997, 318;… für die Aktiengesellschaft zuletzt Sen.Urt. v. 8. September 1997 - II ZR 55/96, DStR 1997, 2035 mit Anm. Goette) und gilt bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied - wie hier - dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (vgl. Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 168/96, ZIP 1997, 1674, 1675 für einen Sparkassenvorstand). - BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95
Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung …
Auszug aus BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (BGHZ 130, 108, 110; Urt. v. 23. September 1996 - II ZR 126/95, ZIP 1996, 2071 = NJW 1997, 318;… für die Aktiengesellschaft zuletzt Sen.Urt. v. 8. September 1997 - II ZR 55/96, DStR 1997, 2035 mit Anm. Goette) und gilt bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied - wie hier - dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (…vgl. Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 168/96, ZIP 1997, 1674, 1675 für einen Sparkassenvorstand). - BGH, 13.06.1960 - II ZR 73/58
Auszug aus BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Ob - was materielle Klagevoraussetzung wäre (vgl. Sen.Urt. v. 13. Juni 1960 - II ZR 73/58, NJW 1960, 1667) - gem. §§ 39 Abs. 1, 43 a GenG außerdem die Vertreterversammlung der Klägerin der Klageerhebung zustimmen mußte, obwohl die Satzung dies nur für amtierende Vorstandsmitglieder vorsieht (§ 30 Buchst. j), kann offenbleiben, da auch die Vertreterversammlung die Prozeßführung ausdrücklich genehmigt hat.
- BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in …
Ein Gesellschafterbeschluß ist materielles Erfordernis für die Geltendmachung der Forderung, so daß eine ohne Beschluß der Gesellschafter erhobene Klage wegen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung als unbegründet abzuweisen ist (…BGHZ aaO, S. 359; 97, 382, 390; BGH, Urteil vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98, NJW 1999, 2115; BGH, Urteil vom 26. Januar 1998 - II ZR 279/96, NJW 1998, 1646;… Koppensteiner in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, § 46 Rdnr. 40;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 46 Rdnr. 142;… Goette, Die GmbH, 2. Aufl., § 7 Rdnr. 16; anders bei Ansprüchen der GmbH & Co. KG gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH: BGHZ 76, 326, 338; BGH, Urteil vom 10. Februar 1992 - II ZR 23/91, WM 1992, 691, 692). - BGH, 03.05.1999 - II ZR 119/98
Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen …
- OLG Frankfurt, 24.04.2002 - 13 U 88/99
Klage gegen ( ehemalige ) Vorstandsmitglieder einer Genossenschaftsbank
Nach § 39 Abs. 1 GenG ist der Aufsichtsrat einer Genossenschaft lediglich ermächtigt, gegen - auch frühere (vgl. dazu BGH, Urteil des II. ZS vom 26.6.1995, BGHZ 130, 108 ff) - Vorstandsmitglieder seiner Genossenschaft diejenigen Prozesse zu führen, welche die Generalversammlung (bei der Klägerin gem. § 43 a GenG die Vertreterversammlung) beschließt Eine von dieser gesetzlichen Voraussetzung abweichende Satzungsregelung ist bei der Klägerin nicht vorhanden, so dass die Rechtsfrage, ob § 39 Abs. 1 GenG insoweit zwingendes Recht ist (dies ist offengelassen vom BGH im Urteil vom 26.1.1998, ZIP 98, 508 f), vorliegend nicht beantwortet werden muss.Sache der Klägerin wäre es gewesen, angesichts des die Klage nicht deckenden Beschlusses die Vertreterversammlung im Hinblick auf diese Umstellung ihres Vorbringens um erneute Zustimmung zu bitten; eine fehlende Zustimmung kann nämlich (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.98, ZIP 98, 508f, 509) nachgeholt werden.
Die Rechtfrage, wie genau der Beschluss der Generalversammlung gem. § 39 Abs. 1 GenG den Lebenssachverhalt bezeichnen muss, bezüglich dessen sie den Aufsichtsrat zur Rechtsverfolgung gegenüber einem früheren Vorstand ermächtigt, hat, soweit ersichtlich, der BGH - mit Ausnahme der im Urteil vom 26.1.1998, ZIP 1998, 508 f. enthaltenen Verweisung auf die hierzu im GmbH-Recht entwickelten Grundsätze - noch nicht zu beantworten gehabt.
- OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20
Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer …
Analog zu der Regelung in § 46 Nr. 8 1. Alt. GmbHG bezieht sich dieses Erfordernis auch auf ehemalige Geschäftsführer wie den Beklagten (… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 46 Rn. 35) und kann im Rechtsstreit noch nachgeholt werden (… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 46 Rn. 40; BGH, Urteil vom 26.01.1998, II ZR 279/96, juris für Genossenschaft; Urteil vom 03.05.1999, II ZR 119/98, juris). - BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit …
Das gilt, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (vgl. Sen.Urt. v. 26. Januar 1998 - II ZR 279/96, ZIP 1998, 508 m.Nachw.). - OLG Frankfurt, 08.05.2002 - 13 U 88/99
Eingetragene Genossenschaft: Anforderung an Beschluß der Vertreterversammlung …
Nach § 39 Abs. 1 GenG ist der Aufsichtsrat einer Genossenschaft lediglich ermächtigt, gegen - auch frühere (vgl. dazu BGH, Urteil des II. ZS vom 26.6.1995, BGHZ 130, 108 ff) - Vorstandsmitglieder seiner Genossenschaft diejenigen Prozesse zu führen, welche die Generalversammlung (bei der Klägerin gem. § 43 a GenG die Vertreterversammlung) beschließt Eine von dieser gesetzlichen Voraussetzung abweichende Satzungsregelung ist bei der Klägerin nicht vorhanden, so dass die Rechtsfrage, ob § 39 Abs. 1 GenG insoweit zwingendes Recht ist (dies ist offengelassen vom BGH im Urteil vom 26.1.1998, ZIP 98, 508 f), vorliegend nicht beantwortet werden muss.Sache der Klägerin wäre es gewesen, angesichts des die Klage nicht deckenden Beschlusses die Vertreterversammlung im Hinblick auf diese Umstellung ihres Vorbringens um erneute Zustimmung zu bitten; eine fehlende Zustimmung kann nämlich (vgl. BGH, Urteil vom 26.1.98, ZIP 98, 508f, 509) nachgeholt werden.
Die Rechtsfrage, wie genau der Beschluss der Generalversammlung gem. § 39 Abs. 1 GenG den Lebenssachverhalt bezeichnen muss, bezüglich dessen sie den Aufsichtsrat zur Rechtsverfolgung gegenüber einem früheren Vorstand ermächtigt, hat, soweit ersichtlich, der BGH - mit Ausnahme der im Urteil vom 26.1.1998, ZIP 1998, 508 f. enthaltenen Verweisung auf die hierzu im GmbH-Recht entwickelten Grundsätze - noch nicht zu beantworten gehabt.
- BGH, 17.02.2003 - II ZR 187/02
Anforderungen an die Ermächtigung zur Führung von Schadensersatzprozessen gegen …
Welche Anforderungen an den Inhalt dieses Ermächtigungsbeschlusses zu stellen sind, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; sie sind daher aus dem Normzweck dieser als materielle Klagevoraussetzung (vgl. Sen.Urt. v. 26. Januar 1998 - II ZR 279/96, ZIP 1998, 508, 509 m.w.N.) ausgestalteten Zuständigkeitsregelung zu bestimmen. - OLG Dresden, 25.09.2007 - 2 U 318/07
Schadensersatzpflicht von Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaftsbank bei …
Diese Änderung der materiellen Rechtslage gilt auch für bereits anhängige Streitverfahren, da eine Überleitungsvorschrift nicht vorgesehen und die Rechtslage jener bei einem Nachholen der Beschlussfassung (vgl. hierzu: BGH NJW 1998, 1646 [BGH 26.01.1998 - II ZR 279/96] [1647]) angenähert ist. - OLG Brandenburg, 08.07.2020 - 7 U 26/19
Haftung des Vorstandes einer Baugenossenschaft wegen einer Darlehensgewährung
Die Mitgliederversammlung der Klägerin hat die für die Erhebung der Klage gegen ein Vorstandsmitglied notwendige Entscheidung getroffen, § 39 Abs. 1 Satz 3 GenG, § 25 Abs. 2 Satz 2 der Satzung (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.1998 - II ZR 279/96, NJW 1998, 1646). - OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
Vorliegen einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung …
Ein Gesellschafterbeschluss ist zwar grundsätzlich materielles Erfordernis für die Geltendmachung einer Forderung einer GmbH, so dass eine ohne Beschluss der Gesellschafter erhobene Klage gegen den Geschäftsführer wegen materiellen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung abzuweisen wäre (vgl. BGH NZG 2004, 962; NJW 1999, 2115; 1998, 1646; jew. m.w.N.). - OLG Köln, 29.08.2007 - 18 U 168/06
Anforderungen an eine wirksame Vertretung einer Genossenschaf in …
- OLG Brandenburg, 29.01.2004 - 5 U (Lw) 96/01
- OLG München, 17.03.2011 - 23 U 3673/10
GmbH-Geschäftsführervertrag: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen …
- LG Bonn, 10.08.2006 - 13 O 410/05
Eine Klage ist unzulässig bei fehlender Vertretung einer Genossenschaft durch den …
- FG Köln, 10.02.1999 - 10 K 862/95
Einkommensteuer; kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
- LG Kaiserslautern, 23.07.2008 - 3 O 1158/04