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   BGH, 14.02.2000 - II ZR 285/97   

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https://dejure.org/2000,1006
BGH, 14.02.2000 - II ZR 285/97 (https://dejure.org/2000,1006)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2000 - II ZR 285/97 (https://dejure.org/2000,1006)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - II ZR 285/97 (https://dejure.org/2000,1006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung - Geschäftsführer-Anstellungsvertrag - Bindung des Gerichts an die Anträge der Parteien

  • Judicialis

    BGB § 140; ; BGB § 626; ; ZPO § 308

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 140, 626; ZPO § 308
    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Beschlussfassung, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Stimmrechte, Stimmrechtsausschluss, wichtiger Grund

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 987
  • ZIP 2000, 539
  • MDR 2000, 655
  • NZA 2000, 430
  • WM 2000, 623
  • BB 2000, 631
  • DB 2000, 766
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

    Auszug aus BGH, 14.02.2000 - II ZR 285/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sie bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung dann vorgenommen werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, daß die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber dem Kündigungsempfänger erkennbar zum Ausdruck kommt (vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 8. September 1997 - II ZR 165/96, ZIP 1997, 1882, 1883).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Die Umdeutung (§ 140 BGB analog) des allstimmig gefaßten Abberufungsbeschlusses in eine die Gemeinschaftsordnung insoweit abändernde Vereinbarung (§ 10 Abs. 1, Abs. 2 WEG) kommt vorliegend schon deswegen nicht in Betracht, weil ein dahingehender mutmaßlicher Wille der Wohnungseigentümer nicht feststellbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 11. Dezember 1970, V ZR 72/68, NJW 1971, 420; BGH, Urt. v. 8. September 1997, II ZR 165/96, NJW 1998, 76 m.w.N.; Urt. v. 14. Februar 2000, II ZR 285/97, NJW-RR 2000, 987, 988; vgl. auch KG, WuM 1986, 355).

    b) Selbst bei einer Umdeutung ihrer Erklärung in eine ordentliche Kündigung (vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 2000, aaO) konnten die Antragsgegner den Verwaltervertrag nicht beenden.

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Es kann dahinstehen, ob in anderen Vertragstypen andere Auslegungsgrundsätze maßgeblich sind, wie das z.B. für diejenigen Verträge gelten kann, auf die § 649 BGB nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2000 - II ZR 285/97, ZIP 2000, 539, 540).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21

    Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über

    Denn bei der Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB und der freien Kündigung gemäß § 648 BGB handelt es sich um unterschiedliche Gestaltungsrechte mit unterschiedlichen Rechtsfolgen (BGH, Urt. v. 24.07.2003 - VII ZR 218/02, NZBau 2003, 665; BGH, Urt. v. 26.07.2001 - X ZR 162/99, NZBau 2001, 621; BGH, Urt. v. 14.06.2000 - II ZR 285/97, ZIP 2000, 539; BGH, Urt. v. 08.09.1997 - II ZR 165/96, ZIP 1997, 1882).
  • BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99

    Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, daß diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger erkennbar zum Ausdruck gekommen ist (BGH, Urt. v. 14.2.2000 - II ZR 258/97, ZIP 2000, 539, 540 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 373/13

    Rückabwicklung der Beteiligung eines Zedenten aus Prospekthaftung wegen

    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass eine Umdeutung nach § 140 BGB nur in Betracht kommt, wenn der Kündigungswille in der umzudeutenden Willenserklärung erkennbar zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 12. Januar 1998 - II ZR 98/96, ZIP 1998, 509, 510; Urteil vom 14. Februar 2000 - II ZR 285/97, ZIP 2000, 539, 540).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04

    Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?

    Vielmehr kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann als eine freie Kündigung ausgelegt bzw. umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger zum Ausdruck gekommen ist (BGH in NJOZ 2001, 1758 [1760] unter Verweis auf BGH in ZIP 2000, 539 [540]).
  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01

    Aufsichtsrat

    Dies gilt umso mehr, als selbst eine ausdrücklich erklärte - nicht nur über § 13 Abs. 6 Satz 3 des Anstellungsvertrages fingierte - außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages nicht ohne Weiteres in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden könnte (vgl. BGH ZIP 2000, 539 [540]; BGH ZIP 1998, 509 [520]).
  • FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 220/96

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei

    Aufgrund der Regelungen in den Vereinbarungen zwischen der Klägerin und ihrem Geschäftsführer, insbesondere dem Gesellschaftsvertrag und dem Dienstvertrag in der Fassung vom 6. Dezember 1988, aufgrund des jeweiligen Vortrags der Beteiligten sowie aufgrund der Angaben von H.K. bei seiner Anhörung anlässlich der Erörterung vom 10. Februar 2000 ist das Gericht bei einer Gesamtwürdigung der vorliegenden Umstände überzeugt, dass H.K. nicht derart in den Betrieb der Klägerin eingegliedert war, dass er als nichtselbständiger Arbeitnehmer im Sinn von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzusehen wäre (zu den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen vgl. Urteil des BSG vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R -, GmbHR 2000, 618 m.w.N., DStZ 2000, 311; vgl. auch rechtskräftiges Urteil des 9. Senats des Gerichts vom 10. Juni 1999 9 K 198/93, EFG 2001, 15).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2010 - 19 S 67/09

    Zahlung der Vergütung aus einem sog. Internet-System-Vertrag hinsichtlich der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung nur dann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass diese dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber deren Empfänger erkennbar zum Ausdruck gekommen ist (BGH a.a.O., BGH, Urteil vom 14.02.2000, II ZR 258/97, ZIP 2000, 539, 540).
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