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   BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98   

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BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98 (https://dejure.org/1999,504)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1999 - II ZR 293/98 (https://dejure.org/1999,504)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - II ZR 293/98 (https://dejure.org/1999,504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in eine GmbH und Co. KG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umwandlung einer LPG; identitätswahrende Umwandlung; Formwechsel einer LPG; Registereintragung der neuen Rechtsform; Mitgliedschaftskontinuität

  • Judicialis

    AktG § 275 Abs. 3; ; LwAnpG § 23; ; LwAnpG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 275 Abs. 3; LwAnpG §§ 23, 34
    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines Umwandlungsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    § 275 Abs. 3 AktG; §§ 23, 34 LwAnpG
    LPG/Umwandlung in andere Rechtsform/Kontinuität der Mitgliedschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 142, 1
  • NJW 1999, 2522
  • ZIP 1999, 1126
  • NJ 2000, 42 (Ls.)
  • WM 1999, 1508
  • BB 1999, 1450
  • DB 1999, 2104
  • NZG 1999, 1120
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    a) Für die Klage eines LPG-Mitglieds auf Feststellung, daß die LPG nicht identitätswahrend in eine andere Rechtsform umgewandelt worden sei, gilt die Ausschlußfrist des § 275 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht entsprechend (Ergänzung zu BGHZ 137, 134, 138 f.).

    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags zu 2 erforderliche Feststellungsinteresse der Kläger ist gegeben, wovon auch das Berufungsgericht im Anschluß an BGHZ 137, 134, 136 zutreffend ausgeht.

    a) Die dreijährige Ausschlußfrist für Klagen auf Nichtigerklärung von Aktiengesellschaften gemäß § 275 Abs. 3 AktG ist auf eine negative Identitätsfeststellungsklage der vorliegenden Art nicht entsprechend anwendbar (offengelassen in BGHZ 137, 134, 138 f.), weil beide Klagziele nicht vergleichbar sind.

    Vielmehr geht es hier um die anders gelagerte Frage, ob die Umwandlungswirkungen des § 34 LwAnpG zwischen der LPG und der Beklagten eingetreten sind und diese deshalb mit jener identisch ist, oder die Umwandlung in dieser Hinsicht fehlgeschlagen ist und daher die LPG weiterhin - gemäß § 69 Abs. 3 LwAnpG in Liquidation - neben der Beklagten fortbesteht (vgl. BGHZ 137, 134, 138; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142).

    b) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung läßt sich für eine entsprechende Anwendung des § 275 Abs. 3 AktG auch nichts daraus herleiten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 2. März 1995 - LwZB 9/94, ZIP 1995, 873; vgl. auch BGHZ 137, 134, 138) für Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen LPG-Beschlüsse die Ausschlußfristen der §§ 246 Abs. 1, 242 Abs. 2 AktG entsprechend gelten.

    Denn die vorliegende Feststellungsklage fällt nicht unter diese Ausschlußfristen und setzt insbesondere nicht die erfolgreiche Erhebung einer Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage gegen den Umwandlungsbeschluß voraus (BGHZ 137, 134, 138).

    b) Auch eine zur Gesamtrechtsnachfolge führende Teilung des LPG-Vermögens gemäß § 4 LwAnpG zum Zwecke der Gründung der Beklagten und ihrer Komplementär-GmbH kommt hier nicht in Betracht, weil die nur mit der Geschäftsführung der KG befaßte GmbH keinen selbständigen Teil des alten Unternehmens betreibt (BGHZ 137, 134).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Ob Mängel eines Formwechsels dessen Rechtswirkung unberührt lassen, ist nach der Spezialvorschrift des § 34 Abs. 3 LwAnpG zu beurteilen; für eine "Heilung" durch den Ablauf der Ausschlußfrist des § 242 Abs. 2 AktG ist daneben kein Raum (BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 18/98, ZIP 1998, 1161, 1163).

    Denn es geht hier nicht um die Gültigkeit des Beschlusses, sondern um die Frage, ob dieser nach seinem I n h a l t geeignet war, zu der Umwandlungswirkung des § 34 LwAnpG zu führen, was voraussetzt, daß er auf eine identitätswahrende Umwandlung im Sinne von §§ 23 Abs. 1, 34 Abs. 1 LwAnpG abzielte (vgl. BGH, Beschlüsse v. 3. Mai 1996 - BLw 54/95, ZIP 1996, 1146, 1149; v. 8. Mai 1998 - BLw 18/97, ZIP 1998, 1161, 1163).

    aa) Der Umwandlungsbeschluß entsprach inhaltlich zum einen nicht dem in § 34 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG (vgl. auch § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG) zum Ausdruck kommenden Prinzip der Kontinuität der Mitgliedschaft bei der umgewandelten Gesellschaft (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 aaO; zur Veröffentlichung in BGHZ 138, 371 vorgesehen; Wenzel aaO, S. 141).

    Die Abweichung von dem Prinzip der Mitgliederidentität hindert die Wirkungen eines Formwechsels einer LPG auch bei Eintragung im Handelsregister gemäß § 34 Abs. 3 LwAnpG (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 aaO; Beschl. v. 8. Mai 1998 aaO; v. 5. März 1999 - BLw 45/98, noch nicht veröffentlicht).

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Diesem Prinzip mag zwar nicht entgegenstehen, daß im Zuge des Formwechsels ein Gesellschafter neu hinzutritt, wie im vorliegenden Fall die Komplementär-GmbH (vgl. K. Schmidt, GmbHR 1995, 693, 695; ders. ZIP 1998, 181, 186; Kallmeyer, GmbHR 1996, 80, 82; Bayer, ZGR Sonderheft 14 [1998], 22, 41; zur Aufnahme eines GmbH-Gesellschafters: BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - V ZR 23/94, ZIP 1995, 422, 425).

    Die Abweichung von dem Prinzip der Mitgliederidentität hindert die Wirkungen eines Formwechsels einer LPG auch bei Eintragung im Handelsregister gemäß § 34 Abs. 3 LwAnpG (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 aaO; Beschl. v. 8. Mai 1998 aaO; v. 5. März 1999 - BLw 45/98, noch nicht veröffentlicht).

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 171/92

    Feststellungsinteresse des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen eines

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Ein Rechtsverhältnis einer Prozeßpartei mit einem Dritten kann nur dann Gegenstand einer Feststellungsklage sein, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Rechtsverhältnisses gerade gegenüber der anderen Prozeßpartei hat (Sen.Urt. v. 18. Oktober 1993 - II ZR 171/92, NJW 1994, 459).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1998 - 6 U 223/97

    Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit eines Umwandlungsbeschlusses; Rechte aus

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in NZG 1999, 219 m. Anm. Zeidler abgedruckt ist) hat gemeint, der zulässige negative Identitätsfeststellungsantrag zu 2 aus der erst Anfang 1997 erhobenen Klage sei schon deshalb unbegründet, weil die für ihn entsprechend heranzuziehende Ausschlußfrist des § 275 Abs. 3 Satz 1 AktG nicht gewahrt sei.
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Denn es geht hier nicht um die Gültigkeit des Beschlusses, sondern um die Frage, ob dieser nach seinem I n h a l t geeignet war, zu der Umwandlungswirkung des § 34 LwAnpG zu führen, was voraussetzt, daß er auf eine identitätswahrende Umwandlung im Sinne von §§ 23 Abs. 1, 34 Abs. 1 LwAnpG abzielte (vgl. BGH, Beschlüsse v. 3. Mai 1996 - BLw 54/95, ZIP 1996, 1146, 1149; v. 8. Mai 1998 - BLw 18/97, ZIP 1998, 1161, 1163).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Eine solche übertragende Auflösung der LPG findet in dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz keine Grundlage (BGH, Beschl. v. 5. März 1999 - BLw 57/98, ZIP 1999, 840 zum Fall der Einbringung des LPG-Vermögens in eine von Treuhändern gegründete AG mit treuhänderischer Übernahme der Aktien).
  • BGH, 02.03.1995 - LwZB 9/94

    Anfechtung von Entscheidungen auf Nichtigkeits- oder Anfechtungsklagen gegen nach

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    b) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung läßt sich für eine entsprechende Anwendung des § 275 Abs. 3 AktG auch nichts daraus herleiten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 2. März 1995 - LwZB 9/94, ZIP 1995, 873; vgl. auch BGHZ 137, 134, 138) für Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen LPG-Beschlüsse die Ausschlußfristen der §§ 246 Abs. 1, 242 Abs. 2 AktG entsprechend gelten.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Bis dahin ist ausschließlich der Treuhandkommanditist Gesellschafter und damit Träger der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten (vgl. Sen., BGHZ 32, 17, 29; 105, 168, 174).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 18/98

    Wirkung der negativen Hoferklärung für Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98
    Ob Mängel eines Formwechsels dessen Rechtswirkung unberührt lassen, ist nach der Spezialvorschrift des § 34 Abs. 3 LwAnpG zu beurteilen; für eine "Heilung" durch den Ablauf der Ausschlußfrist des § 242 Abs. 2 AktG ist daneben kein Raum (BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 18/98, ZIP 1998, 1161, 1163).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 29/03

    Zulässigkeit der formwechselnden Umwandlung einer AG in eine (Publikums-) GmbH &

    Dabei ist es für den Formwechsel der Aktiengesellschaft in eine GmbH & Co. KG ausreichend, wenn die Hauptversammlung, wie hier, mit einer Stimmenmehrheit von 3/4 einen der bisherigen Aktionäre - oder sogar einen im Zuge des Formwechsels neu hinzutretenden Gesellschafter (vgl. dazu BGHZ 142, 1, 5) - mit dessen Zustimmung zum Komplementär der formgewechselten zukünftigen KG wählt und die Aktionäre im übrigen Kommanditisten werden.
  • KG, 19.12.2018 - 22 W 85/18

    Ausscheiden des persönliche haftenden Gesellschafters beim Formwechsel einer KG

    Auch für den Formwechsel einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in eine GmbH & Co. KG hat es der BGH für zulässig erachtet, dass der persönlich haftende Gesellschafter im Zuge des Formwechsels neu hinzutritt (BGH, Urteil vom 17. Mai 1999 - II ZR 293/98 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 285/98

    Zusammenschluß von LPG

    Wie der Senat an derer Stelle näher ausgeführt hat (Urt. v. 17. Mai 1999 - II ZR 293/98, zur Veröffentlichung bestimmt), ist die dreijährige Ausschlußfrist des § 275 Abs. 3 AktG für Klagen auf Nichtigerklärung von Aktiengesellschaften auf eine negative Feststellungsklage der vorliegenden Art nicht entsprechend anwendbar, weil beide Klageziele nicht vergleichbar sind.

    Wegen der Abgeschlossenheit der im LwAnpG geregelten Strukturänderungsmöglichkeiten kann die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme auch nicht aus allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen hergeleitet werden (BGH, Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 39/97, ZIP 1998, 1207, 1208 = WM 1998, 1650; Beschl. v. 5. März 1999 - BLw 57/98, ZIP 1999, 840 = WM 1999, 912; Sen.Urt. v. 17. Mai 1999 - II ZR 293/98, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die Wirkungen des § 34 Abs. 3 LwAnpG greifen nur, wenn der Eintragung eine nach dem LwAnpG mögliche Strukturänderung zugrunde liegt (BGHZ 137, 134, 140; BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996 - BLw 54/95, ZIP 1996, 1146, 1149 = WM 1996, 1221; Beschl. v. 8. Mai 1998 - BLw 18/97, ZIP 1998, 1161, 1162 = WM 1998, 1645, zur Veröffentlichung in BGHZ 138, 371 vorgesehen; Beschl. v. 5. März 1999 - BLw 45/98, Urteilsumdruck S. 9; Sen.Urt. v. 17. Mai 1999 - II ZR 293/98, zur Veröffentlichung bestimmt), was aus den genannten Gründen vorliegend nicht der Fall ist.

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Außerdem war im Landwirtschaftsanpassungsgesetz eine übertragende Auflösung, wie sie mit der Übertragung des gesamten Vermögens zur Erbringung der Einlage als Kommanditistin vorliegt, als Umwandlungsform nicht vorgesehen und gesetzwidrig (BGH, Urteil vom 17. Mai 1999 - II ZR 293/98, BGHZ 142, 1, 6).

    Das Fehlschlagen der Umwandlungen nach dem Teilungsmodell wurde erst Ende der 90er Jahre offenbar (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1997 - LwZR 1/97, BGHZ 137, 134; Urteil vom 17. Mai 1999 - II ZR 293/98, BGHZ 142, 1).

  • OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04

    Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und

    Insofern kann ebenfalls dahinstehen, ob einzelne Beschwerdeführer ihr Beschwerderecht nach § 242 BGB verwirkt haben, nachdem sie gegen Zahlung einer Abfindung auf eine weitere Mitgliedschaft verzichtet haben (vgl. BGH, NZG 1999, 1120).

    Auch genießt die Eintragung der umgewandelten Gesellschaft keinen Bestandsschutz (BGH, NZG 1998, 644 ff.; BGH, NZG 1999, 1120 ff.; BGH, NZG 2000, 211ff.).

    Dies wird angenommen, wenn 1.) es an einem die Umwandlung tragenden Beschluss der Mitgliederversammlung überhaupt fehlt (Verstoß gegen elementare Grundsätze in der Willensbildung), 2.) den Mitgliedern der LPG die Möglichkeit zu einer (an sich kraft Gesetzes eintretenden) Beteiligung am Unternehmen neuer Rechtsform versagt wurde (Verstoß gegen den Grundsatz der Mitgliederkontinuität) oder 3.) die Umwandlung außerhalb der vom Landwirtschaftsanpassungsgesetz eröffneten Formen zur Strukturänderung ehemaliger LPG erfolgte (Verstoß gegen den numerus clausus; BGH, NZG 1999, 1120; vgl. Czub, Gescheiterte Strukturänderungen ehemaliger LPG, VIZ 2003, 105 ff.).

    Ist nur noch ein Treuhandgesellschafter unmittelbar an der künftigen Gesellschaft beteiligt, ist eine Kontinuität im Sinne einer weiterbestehenden, unmittelbaren mitgliedschaftlichen Beteiligung an der umgewandelten Gesellschaft nicht mehr gegeben, selbst wenn aufgrund der Treuhandabrede ein schuldrechtlicher Anspruch auf künftige Übertragung der Gesellschaftsanteile besteht (für KG: BGH, NZG 1999, 1120; a.A. : Hartung, Anm. zu BGH, NZG 1999, 1122 ff.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18.08.1998- d.h. vor Erlass der o.g. BGH-Entscheidung, NZG 1999, 219; Karsten Schmidt, ZIP 1998, 181 ff.).

  • OLG Oldenburg, 19.12.2019 - 12 W 133/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts; Eintragung eines

    Schließlich hat auch der BGH, der vorliegende Fragestellung weder in jener (Austritt) noch in dieser (Beitritt) Konstellation bislang zu entscheiden hatte, bereits in der Vergangenheit im Rahmen zweier anders gelagerter Fallkonstellationen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Bedenken im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Beitritts eines Gesellschafters "im Zuge" eines Formwechsels nicht bestünden (vgl. BGHZ 142, 1, RN 12; BGH ZIP 2005, 1318 RN 13; jw. zit. aus juris).
  • OLG Dresden, 05.07.2001 - WLw 1387/00

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts;

    Die Zulässigkeit von Feststellungsanträgen ehemaliger LPG-Mitglieder aus § 256 Abs. 1 ZPO wird deshalb vom BGH ebenfalls bejaht, wenn über die Wirksamkeit des Überganges des Vermögens einer LPG Streit auf ein anderes Unternehmen besteht und nach dem Vortrag des Mitglieds noch Ansprüche aus der Liquidation in Betracht kommen (vgl. BGH - Beschluss vom 07.11.1997 - LwZR 1/97 - BGHZ 137, 134, 136 = NJW 1998, 229 ff. und Urteil vom 17.05.1999 - II ZR 293/98 - BGHZ 142, 1 ff. = NJW 1999, 2522 ff.).

    LPG im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge durch Teilung, Zusammenschluss oder Formwechsel, jedoch nicht durch Einzelrechtsnachfolge im Wege der Vermögensübernahme zu (vgl. BGH - Beschlüsse vom 08.05.1999 - BLw 39/97 - ZIP 1998, 1207, 1208 vom 05.03.1999 - BLw 57/98 - ZIP 1999, 840 = VIZ 1999, 368, 369 und Urteil vom 17.05.1999 - II ZR 293/98 - BGHZ 142, 1 ff. = VIZ 1999, 499, 500).

    Eine nach dem LwAnpG unzulässige, übertragende Auflösung liegt immer dann vor, wenn zwar das Vermögen der LPG auf ein anderes Unternehmen übergehen soll, die Mitglieder der LPG jedoch nicht unmittelbar an dem Unternehmen neuer Rechtsform beteiligt sind, wie es vorliegend bei der Gründung der Antragsgegnerin durch die zwei LPGn der Fall war (vgl. BGH - Urteil vom 17.05.1999 - II ZR 293/98 - BGHZ 142, 1 ff. = VIZ 1999, 499 ff.).

  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 22/99

    Einleitung des Bodenordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Einheit von

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  • OLG Rostock, 13.08.2008 - 1 W 34/08

    LPG-Umwandlung: Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Umwandlung in eine GmbH

    Mit Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 14.01.2003 beantragten die Beschwerdeführer beim Registergericht die Bestellung eines Nachtragsliquidators nach § 273 Abs. 4 AktG analog i.V.m. § 69 Abs. 3 LwAnpG, weil sich die LPG wegen fehlender Mitgliederkontinuität bei der Umwandlung und damit Unwirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses (BGHZ 142, 1 = NJW 1999, 2522 = AgrarR 2000, 303) unerkannt in Liquidation befinde.

    Dies ist etwa dann gegeben, wenn an dem Unternehmen neuer Rechtsform - einer GmbH & Co. KG - von den zahlreichen LPG-Mitgliedern zunächst nur noch ein Treuhandkommanditist (neben der Komplementär-GmbH) unmittelbar an der künftigen KG beteiligt sein soll (BGHZ 142, 1 [Tz. 12]).

    In dem von BGHZ 142, 1 (= AgrarR 2000, 303) entschiedenen Fall sollten - zum Vollzug der beschlossenen Umwandlung - einzelne LPG-Mitglieder die GmbH sowie die KG gründen und deren Geschäfts- bzw. Kommanditanteile vorübergehend treuhänderisch für die anderen LPG-Mitglieder halten.

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 11/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

    Er bejaht sie für den Fall, dass ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen möchte, dass die LPG nicht identitätswahrend in ein Unternehmen anderer Rechtsform umgewandelt worden ist (BGHZ 137, 134, 136 f.; Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, AgrarR 1998, 21, 22; ebenso BGHZ 142, 1, 3).

    Eine lediglich auf schuldrechtlicher Basis beruhende Beteiligung des früheren LPG-Mitglieds über die LPG als Treuhandkommanditisten wahrt die vom Gesetz geforderte Kontinuität der Mitgliedschaft selbst dann nicht, wenn dem Mitglied nach dem Umwandlungsbeschluss ein vertraglicher Anspruch auf Begründung einer unmittelbaren Beteilung durch Übertragung eines Kommanditanteiles von der LPG eingeräumt worden ist (BGHZ 142, 1, 5).

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 2 Ww 10/04

    Wirksamkeit der Umwandlung einer in Liquidation befindlichen LPG in eine eG

  • OLG Dresden, 18.05.2000 - 21 U 3559/99

    Umwandlung durch Spaltung einer DDR-Produktionsgenossenschaft des Handwerks -

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 12/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 13/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98

    Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums einer LPG; Besitzrecht des

  • BGH, 29.06.2001 - V ZR 186/00

    Begriff des Schuldbeitritts; Treuwidrige Berufung auf den Eintritt einer

  • OLG Dresden, 30.04.2001 - WLw 1468/00

    Ausscheiden aus LPG - weitgehender Verzicht auf Ansprüche - Sittenwidrigkeit

  • VG Gera, 12.02.2009 - 5 K 577/08

    Berg- und Energierecht; kooperative Einrichtung; Umwandlung; Umwandlungsvermerk;

  • OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03

    Produktionsgenossenschaft; Sachgründung

  • BGH, 29.06.2001 - V ZR 185/00

    Begriff des Schuldbeitritts; Treuwidrige Berufung auf den Eintritt einer

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • OLG Jena, 19.03.2001 - 6 W 684/00

    LPG-Liquidation, Antragsrecht, Prüfungspflicht

  • OLG Jena, 24.01.2002 - 6 W 627/01

    LPG-Umwandlung; Kontinuitätsprinzip

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99

    Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 5/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 21/99

    Rechtsnatur der Einbringung des Vermögens einer LPG in eine neu gegründete

  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 18/98

    Ein in seiner wesentlichen Bausubstanz neues Bauwerk; Feste Verbindung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2006 - 9 K 8/06

    Umwandlung einer LPG Bodenordnungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01

    Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W Lw 3/06

    Antrag auf Feststellung der identitätswahrenden Umwandlung einer LPG in eine KG -

  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung

  • OLG Brandenburg, 28.09.2000 - 5 U (Lw) 250/99
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