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   BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51   

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https://dejure.org/1951,51
BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51 (https://dejure.org/1951,51)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1951 - II ZR 30/51 (https://dejure.org/1951,51)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1951 - II ZR 30/51 (https://dejure.org/1951,51)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 82
  • NJW 1951, 885
  • NJW 1951, 886
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51
    Teil 10. Aufl. Einl. Anm. 59; BGH Urt. vom 23. Mai 1951 - II ZR 71/50.Die nach dem vorstehenden Ergebnis sich stellende Frage, wann in Wirklichkeit das BVereinhG in Kraft getreten ist, ist aus dem Willen des Gesetzgebers, möglichst bald die Rechtseinheit mit der Bundesrepublik herzustellen, dahin zu beantworten, dass er, hätte er die der rechtzeitigen Verkündung später bereiteten Schwierigkeiten gekannt, auf alle Fälle gewollt hätte, dass das Gesetz un mittelbar nach Wegfall der Hindernisse in Kraft treten sollte, d.h. mit seiner Verkündung.
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 267/17

    Veräußerung der in Streit befangenen Sache nach Eintritt der Rechtshängigkeit;

    Wenn und soweit das Prozessrecht für den als Einheit zu betrachtenden Prozessvergleich eine Bindungswirkung anordnet, bedeutet dies nicht mehr, als dass der Rechtsnachfolger so behandelt wird, als habe er selbst den Prozess fortgeführt und den Vergleich abgeschlossen; ebenso wenig wie die materielle Rechtskraft eines Leistungsurteils die materielle Rechtslage ändert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1951 - II ZR 30/51, BGHZ 3, 82, 85 f.; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 322 Rn. 18 ff. mwN), beeinflusst die aus prozessualen Gründen anzuerkennende Bindungswirkung eines Prozessvergleichs das materielle Recht.
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Bereits rechtskräftige Urteile werden mit einer Änderung des Rechtsmittelszuges grundsätzlich nicht anfechtbar (BGHZ 3, 82, 85; BAG AP Nr. 5 zu § 123 ArbGG 1953; Stein/Jonas/Schlosser, aaO).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Soweit sie sich dafür auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen, betrafen diese entweder gerade nicht die prozeßrechtliche Position eines im Zeitpunkt der Einlegung zulässigen Rechtsmittels (so etwa BVerfGE 24, 33 [54]; BGHZ 12, 254 ff.; BGH NJW 1978, S. 1260 f.; BVerwGE 15, 48 ff.; OGHZ 1, 1 ff.; BGHZ 3, 82 ff.), oder die Statthaftigkeit eines eingelegten Rechtsmittels bestimmte sich nach einer klaren Übergangsregelung (vgl. die Entscheidungen BVerfGE 11, 139 [146]; 65, 76 [97 f.]; BVerwGE 66, 312 [314]; BGHZ 7, 161 [165 ff.]; BGH MDR 1978, S. 126; BAG AP § 121 ArbGG 1979 Nr. 1; vgl. ferner neuerdings BGH NVwZ 1991, S. 606 ff.; BGH WM 1991, S. 207 f.; BVerwG DVBl. 1992, S. 777 ).
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