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   BGH, 18.05.2000 - II ZR 304/98 (1)   

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BGH, 18.05.2000 - II ZR 304/98 (1) (https://dejure.org/2000,9111)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - II ZR 304/98 (1) (https://dejure.org/2000,9111)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - II ZR 304/98 (1) (https://dejure.org/2000,9111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

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   BGH, 20.12.1999 - II ZR 304/98   

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BGH, 20.12.1999 - II ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,8247)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1999 - II ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,8247)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - II ZR 304/98 (https://dejure.org/1999,8247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Alleingeschäftsführer - Gesellschafterversammlung - Anstellungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Heraufsetzung der Beschwer - Mündliche Berufungsverhandlung - Erwachsenheitssumme

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1989 - XI ZR 18/89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Beschwer

    Auszug aus BGH, 20.12.1999 - II ZR 304/98
    Der Antrag zu 2 bezüglich der nur vorsorglich wiederholten fristlosen Kündigung ist nach zutreffender Ansicht des Berufungsgerichts in dem für die Festsetzung der Beschwer maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Berufungsverhandlung (BGH, Beschl. v. 25. April 1989 - XI ZR 18/89, NJW 1989, 2755) infolge des Senatsurteils vom 15. Juni 1998 (II ZR 318/96, BGHZ 139, 89) gegenstandslos geworden, weil das Anstellungsverhältnis des Beklagten bereits durch die frühere fristlose Kündigung vom 28. Februar 1994 beendet worden ist.
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1999 - II ZR 304/98
    Der Antrag zu 2 bezüglich der nur vorsorglich wiederholten fristlosen Kündigung ist nach zutreffender Ansicht des Berufungsgerichts in dem für die Festsetzung der Beschwer maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Berufungsverhandlung (BGH, Beschl. v. 25. April 1989 - XI ZR 18/89, NJW 1989, 2755) infolge des Senatsurteils vom 15. Juni 1998 (II ZR 318/96, BGHZ 139, 89) gegenstandslos geworden, weil das Anstellungsverhältnis des Beklagten bereits durch die frühere fristlose Kündigung vom 28. Februar 1994 beendet worden ist.
  • BGH, 20.12.1999 - II ZR 296/98

    Haraufsetzung der Beschwer - Abfindung - Gesellschafter - Ausscheiden -

    Darauf, daß die Satzungsänderung bislang nicht im Handelsregister eingetragen worden ist (§ 54 GmbHG), weil der Beklagte den auf der Gesellschafterversammlung der Klägerin vom 7. November 1996 mit den Stimmen der Mehrheitsgesellschafterin gefaßten, notariell beurkundeten Zustimmungsbeschluß angefochten hat (in zwei Instanzen erfolglos, vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom heutigen Tage über die Ablehnung der Höherfestsetzung der Beschwer in jener Sache - II ZR 304/98), kann sich der Beklagte nicht mit Erfolg berufen (§ 242 BGB).
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