Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Reduktion einer Mandanten-Schutzklausel auf zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus Freiberuflersozietät bei fehlender zeitlicher Begrenzung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sozietät: Verbot der Mitnahme von Mandanten bei Abfindung des Rechtsanwalts auch hinsichtlich des Wertes des Mandantenstammes

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 705, 738, 138 Aa; GG Art. 12

  • jurawelt.com

    Nachträgliches Wettbewerbsverbot unter Rechtsanwälten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freiberuflersozietät: Fehlende zeitliche Begrenzung einer Mandantenschutzklausel führt nicht zur Nichtigkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Reduktion einer Mandanten-Schutzklausel auf zweijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus Freiberuflersozietät bei fehlender zeitlicher Begrenzung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Ausscheiden eines Gesellschafters: Zeitliche Grenzen bei Mandantenschutz

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Abfindung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Wettbewerbsverbot

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Zeitliche Begrenzung einer Mandantenschutzklausel

Besprechungen u.ä. (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2584
  • ZIP 2000, 1337
  • MDR 2000, 977
  • WM 2000, 1496
  • BB 2000, 1420
  • DB 2000, 1960
  • AnwBl 2000, 626



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Wird zitiert von ... (42)  

  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05  

    Gesellschaftsrecht - Ausschließungsrecht bei neuem Gesellschafter

    Vielmehr kann - nicht anders als bei überlangen Wettbewerbsverboten (Sen.Urt. v. 8. März 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498 m.w.Nachw.) - das Hinauskündigungsrecht für eine kürzere Zeit rechtlich anerkannt werden.

    Beide Wettbewerbsverbote sind auf die nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498) zulässige Dauer von zwei Jahren beschränkt.

  • BGH, 18.07.2005 - II ZR 159/03  

    Rechtsanwälte - Grenzen des Wettbewerbsverbotes

    Ihre Wirksamkeit hängt davon ab, daß sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten (vgl. BGHZ 91, 1, 6 f.; Sen.Urt. v. 28. April 1986 - II ZR 254/85, ZIP 1986, 1056, 1058; v. 14. Juli 1986 - II ZR 296/85, WM 1986, 1282; v. 29. Oktober 1990 - II ZR 241/89, WM 1990, 2121, 2122; v. 29. Januar 1996 - II ZR 286/94, NJW-RR 1996, 741, 742; v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707, 1708; v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498; v. 29. September 2003 - II ZR 59/02, WM 2003, 2334).

    Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet, im übrigen aber unbedenklich ist, kommt nach der Rechtsprechung des Senats eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht; die Mißachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge (vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 aaO).

    Die Bestimmung geht nicht nur zeitlich weit über das erforderliche Maß hinaus, wie die Klägerin ausweislich ihres auf die nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 8. Mai 2000 aaO) zulässige Dauer von zwei Jahren beschränkten Unterlassungsantrags selbst erkannt hat, sondern auch in gegenständlicher und räumlicher Hinsicht.

    Das Wettbewerbsverbot beschränkt sich zudem nicht, wie dies bei einer Mandantenschutzklausel der Fall ist (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 aaO), auf die bisher von der Kanzlei betreuten Mandanten, sondern erfaßt alle im Bezirk O. wohnenden potentiellen Mandanten.

  • BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02  

    Anwaltsrecht - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot über 2 Jahre hinaus

    Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter verstößt in zeitlicher Hinsicht gegen § 138 BGB, weil sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Mandantenverbindungen typischerweise so gelöst haben, daß der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498).*).

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten verstoßen derartige Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann nicht gegen § 138 BGB, wenn sie räumlich, zeitlich und gegenständlich das notwendige Maß nicht überschreiten (Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498; v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707; v. 29. Januar 1996 - II ZR 286/94, NJW-RR 1996, 741, 742).

    Da sich die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Verbindungen typischerweise nach einem Zeitraum von zwei Jahren so gelöst haben, daß der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann, überschreitet ein über zwei Jahre hinausgehendes Wettbewerbsverbot das in zeitlicher Hinsicht notwendige Maß (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 aaO).

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