Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Jurion
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der Gutschrift in belegbegleitendenÜberweisungsverkehr
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Widerruf eines Überweisungsauftrags bei Verwendung elektronischer Datenverarbeitung durch Empfängerbank
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Auftragsausführung im belegbegleitenden Überweisungsverkehr nicht schon mit der Eingabe des Belegs in die EDV-Anlage der Empfängerbank
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 103, 143
- NJW 1988, 1320
- NJW-RR 1988, 818 (Ls.)
- ZIP 1988, 294
- MDR 1988, 472
- WM 1988, 23
- WM 1988, 321
- BB 1988, 650
- DB 1988, 747
Wird zitiert von ... (40)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
Bankenrecht - Kontokorrentkonto
Während die Belastungsbuchung rein deklaratorische Bedeutung hat (BGHZ 107, 192, 197), stellt die Gutschrift regelmäßig ein - kontokorrentgebundenes - Schuldanerkenntnis oder Schuldversprechen der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 103, 143, 146 m.w.N.). - BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R
Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei …
Nur unter diesen Voraussetzungen der Vermögensübertragung und ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens für den Kunden, welche im Regelfall ab der so genannten Abrufpräsenz (BGHZ 103, 143, 147) besteht, ist § 118 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB VI überhaupt anwendbar (BSG…, Urteil vom 4. August 1998 - B 4 RA 72/97 R , SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 S 22 ff; BSG…, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 53/01 R , SozR 3-2600 § 118 Nr. 9 S 59 ff).Die tägliche Verrechnung der Ein- und Auszahlungen auf einem Konto bewirkt daher bei Eingang einer Gutschrift auf ein debitorisches Konto, mit welcher zugleich die Abrufpräsenz eintritt (BGHZ 103, 143, 147) und das Geldinstitut keinen direkten Zugriff auf den isolierten Wert der Geldleistung mehr hat, die Befriedigung einer eigenen Forderung gegen den Kontoinhaber.
- BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03
Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission
(1) Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der sich die Gutschrift auf einem Girokonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis einer Bank gegenüber dem Kunden darstellt (BGHZ 103, 143, 146; 105, 263, 269; BGH, Urteile vom 16. April 1991 - XI ZR 68/90, WM 1991, 1152 und vom 21. Januar 1999 - I ZR 158/96, WM 1999, 864, 866).Die Gutschrift ist nämlich die Rechtshandlung, die das im Girovertrag zwischen dem Gläubiger und seiner Bank aufschiebend bedingt und global abgegebene, abstrakte Schuldversprechen der Bank ohne weitere empfangsbedürftige Willenserklärung dem Inhalt und der Höhe nach konkretisiert (BGHZ 103, 143, 146).
- BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99
Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische …
Für die Frage, ob der Widerruf der Überweisung durch die Klägerin rechtzeitig war, kommt es - wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 143, 146 ff.) für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr bereits ausgesprochen hat - darauf an, in welchem Zeitpunkt die Empfängerbank mit äußerlich erkennbarem Rechtsbindungswillen die Daten der Gutschrift durch einen Organisationsakt dem Überweisungsempfänger zugänglich macht.Für den Fall einer - wie vorliegend - allein im elektronischen Datenverkehr durchgeführten Überweisung, bei der die Daten ohne vorherige Überprüfungsmöglichkeit durch die Empfängerbank in deren Datenbestand übertragen werden, steht die elektronische Gutschrift regelmäßig unter dem Vorbehalt der sogenannten Nachdisposition, in der die Übereinstimmung von Kontonummer und Empfängerbezeichnung, die Einhaltung des Abkommens über den Überweisungsverkehr (vgl. Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch Anh. 6 zu §§ 52-55) und das Vorliegen eines Widerrufs geprüft wird (vgl. BGHZ 103, 143, 148 f.).
- BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R
Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto …
Ab dem Zeitpunkt der sog Abrufpräsenz (dazu BGHZ 103, 143, 147) steht vielmehr der gutgeschriebene Betrag rechtlich und wirtschaftlich vorbehaltlos in der Verfügungsmacht des Kontoinhabers. - OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03
Prüfung einer bankinternen Überweisung im Online-Banking
Wie das Landgericht zutreffend ausführt, stellt die Gutschrift auf einem Bankkonto ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der Bank gegenüber dem Kunden dar (BGHZ 103, 143 ff. m.w.N.).Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228;… Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
Zwar genügt es hierzu, dass der Zahlungseingang aufgrund fernmündlicher Auskunft aus der EDV-Anlage ermittelt werden kann (BGHZ 103, 143 ff.).
- BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10
Aktienrecht - Nicht entschädigungsfähige Scheingewinne ("Phönix")
(a) Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus der von der Revision angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der sich die Gutschrift auf einem Girokonto als abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis einer Bank gegenüber dem Kunden darstellt (BGH, Urteile vom 25. Januar 1988 - II ZR 320/87, BGHZ 103, 143, 146, vom 11. Oktober 1988 - XI ZR 67/88, BGHZ 105, 263, 269, vom 16. April 1991 - XI ZR 68/90, WM 1991, 1152 und vom 21. Januar 1999 - I ZR 158/96, WM 1999, 864, 866). - BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R
Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten - …
3.4.1.1 Die Gutschrift auf einem Bankkonto ist ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der Bank gegenüber dem Kunden (BGH, Urteil vom 25.1.1988 - II ZR 320/87, BGHZ 103, 143 ff). - BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R
Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht …
Denn die Gutschrift der Sozialleistung auf dem Empfängerkonto beraubte die Bank (jedenfalls bis zur Einführung des § 118 Abs. 3 SGB VI) der Möglichkeit, den gutgeschriebenen Betrag durch einfache Rückbuchung zu stornieren, weil der Kontoinhaber mit der Gutschrift einen Anspruch aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis der Bank erworben und eine dem Erwerber von übereignetem Bargeld ähnliche Stellung erlangt hatte (vgl Sandkühler, Bankrecht, 1992, S 79;… Canaris in Staub, Großkomm zum HGB 4. Aufl, Bd "Bankvertragsrecht" 1. Teil, RdNrn 410, 412 und 415; BGHZ 103, 143, 146). - BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02
Bankenrecht - Auslegung überweisungsrechtlicher Weisungen
Da im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr zwischen allen beteiligten Banken jeweils zweiseitige selbständige Geschäftsbesorgungsverträge entstehen (BGHZ 103, 143, 145; Senatsurteil BGHZ 108, 386, 388), war die Beklagte bei den hier interessierenden vier Überweisungen jeweils gegenüber der LZB Ba. verpflichtet, mit der empfangenen Valuta entsprechend den von dieser erhaltenen Weisungen zu verfahren. - BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96
Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem …
- BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97
Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung
- BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88
Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen …
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 209/03
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der in einem Grundstückskaufvertrag offen …
- BGH, 26.04.2012 - IX ZR 67/09
Insolvenzrecht - Sicherungsübereignetes Lager verkauft: Gläubigerbenachteiligung
- OLG Köln, 05.11.2008 - 2 U 78/08
Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen des Finanzamts
- BFH, 11.12.1990 - VIII R 8/87
Einlage: Banküberweisung
- OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 161/05
Rückforderung irrtümlicher Zahlungen auf das Abwicklungskonto eines insolventen …
- BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91
BGB § 675, § 667; RVO § 1436; SGB IV § 25 Abs. 1 S. 1, § 28r
- OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 4 U 93/04
Notarhaftung: Gleichzeitiger Treuhandauftrag zusammen mit der …
- BGH, 19.03.1991 - XI ZR 102/90
Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs einer mit einer …
- OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 1058/08
Zwangsvollstreckung - Gescheiterte Tilgung: Vollstreckung zulässig!
- OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
Zum Bereicherungsanspruch des Überweisendem wegen einer rechtsgrundlosen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - L 3 R 98/05
Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2005 - L 3 RA 34/04
Rentenversicherung
- OLG Köln, 11.11.2009 - 2 U 25/09
Anfechtbarkeit von Lastschriftbuchungen zur Tilgung von Steuerverbindlichkeiten
- OLG Köln, 27.04.2005 - 13 U 210/04
Banküberweisung als Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 907/09
Insolvenzrecht - Offener Kreditlinie: Keine inkongruente Deckung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 RJ 42/03
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 (18) RJ 89/02
Rentenversicherung
- OLG Hamm, 18.09.2007 - 34 U 203/07
Pflicht der Bank zum Kontonummer-Namens-Vergleich bei EZÜ-Überweisungen - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - L 3 (4) R 147/07
Rentenversicherung
- OLG München, 09.03.1995 - 32 U 5600/94
Aufklärungspflicht der Bank bei unklarem Überweisungsauftrag
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 8 R 201/07
- OLG Jena, 05.04.2005 - 5 U 529/04
Rechtsfolgen der Zahlung eines Bürgen auf das Kontokorrentkonto eines insolventen …
- SG Köln, 23.03.2007 - S 6 R 42/06
Rentenversicherung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2008 - 1 K 507/04
Abfluss einer am 30.12.2000 beschlossenen Vorabausschüttung: Anwendung des …
- OLG München, 16.04.1996 - 25 U 5274/95
Widerrufsmöglichkeit bei Inhaberschaft eines sog. "Oder-Kontos"
- FG Hessen, 17.10.2001 - 13 K 4248/97
Zufluss; Verfügungsmacht; Gutschrift; Wertstellung; Überweisung - Kontogutschrift …
- LG Kaiserslautern, 16.09.2003 - 2 O 1/03
Bauträger - Zahlung auf falsches Konto: Rückzahlungsanspruch gegen die Bank?
