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   BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56   

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https://dejure.org/1959,621
BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56 (https://dejure.org/1959,621)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1959 - II ZR 321/56 (https://dejure.org/1959,621)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 (https://dejure.org/1959,621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 933
  • MDR 1959, 368
  • JR 1960, 14
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 17.09.1920 - III 92/20

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verzögerung der Erfüllung eines Vertrages;

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
    In einem solchen Falle bedarf es keiner Mahnung, damit der Schuldner in Verzug gerät (vgl. RG JW 1925, 1748; 1933, 2204, 2205; RGZ 100, 42, 43).
  • RG, 21.06.1927 - III 282/26

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Gerichtliches Erwerbsverbot

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
    Der sonst für die Frage des ursächlichen Zusammenhangs mit dem entstandenen Schaden maßgebende Grundsatz, daß es nur darauf ankommt, wie die Rechtslage nach Ansicht des über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtig zu entscheiden ist (RGZ 117, 287, 293), kann dann nicht Platz greifen, wenn durch die Vertragsuntreue des einen Teils für den anderen Vertragspartner eine unsichere Rechtslage geschaffen wird, in der dieser Entschlüsse fassen muß, um - wenn auch nur vermeintlich - drohenden Nachteilen zu begegnen, und zu diesem Zwecke Aufwendungen macht.
  • RG, 19.05.1920 - V 129/19

    Voraussetzungen einer Klageänderung; Widerspruch eines Grundeigentümers gegen

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
    Adäquat verursacht durch die Vertragsverletzung sind diese Aufwendungen dann, wenn sie nach der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheinen (vgl. RGZ 99, 172, 183).
  • RG, 23.09.1919 - II 103/19

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Verkäufer, wenn die rechtzeitige

    Auszug aus BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
    Die Vereinbarung der Klausel "ohne Nachfrist" vermag für sich allein den Fixcharakter eines Geschäftes nicht zu begründen; sie bedeutet, daß der Gläubiger die Rechte aus § 326 BGB geltend machen kann, ohne daß er dem Schuldner eine Nachfrist gesetzt hat (vgl. RGZ 96, 255, 257).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Die vertragsbrüchige Partei hat nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung dem geschädigten Vertragspartner alle Aufwendungen zu ersetzen, die bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig schienen (BGH Urteile vom 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 = LM HGB § 376 Nr. 2 = NJW 1959, 933, 934 und vom 25. Februar 1972 - V ZR 74/69 = WM 1972, 556, 558; RGZ 99, 172, 183).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Insoweit handelt es sich um notwendige Rechtsverfolgungskosten, die dem geschädigten Vertragspartner zu ersetzen sind, weil sie bei der gegebenen Sachlage zur Schadensabwendung vernünftig und zweckmäßig waren (BGH 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 - NJW 1959, 933, 934; 25. Februar 1972 - V ZR 74/69 - WM 1972, 556, 558; RG 19. Mai 1920 - V 129/19 - RGZ 99, 172, 183; BGH 30. April 1986 - VIII ZR 112/85 - AP BGB § 249 Nr. 28).
  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Diese Beurteilung läßt unberücksichtigt, daß der Beklagten auch dann ein durch die Nichterfüllung adäquat verursachter Schaden entstanden ist, wenn die Firma P. zwar nicht tatsächlich berechtigt war, die Beklagte aber nach den Umständen von ihrer Berechtigung ausgehen durfte (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1959 - II ZR 321/56, NJW 1959, 933, 934; Urt. v. 25.2.1972 - V ZR 74/69, WM 1972, 556, 558).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    Denn der Abschluß einer auf die Ausräumung der Folgen des Rechtsmangels hinzielenden Abfindungsvereinbarung lag wie in anderen Fällen, in denen eine geschädigte Vertragspartei angesichts der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheinende Aufwendungen macht, um (auch nur vermeintliche) Nachteile abzuwenden (vgl. dazu BGH Urteil vom 22. Januar 1959, II ZR 321/56, LM HGB § 376 Nr. 2 = NJW 1959, 933; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Vorbem. 5 d bb vor § 249), durchaus nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit.
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Das Berufungsgericht ist zwar der Ansicht, der Handelsbrauch habe einen anderen Inhalt und setze zusätzlich voraus, daß sich der Kauf auf Massengüter beziehe, die typischerweise starken Preisschwankungen unterliegen (unter Bezugnahme auf Staub/Koller, HGB, 4. Aufl., § 376 Rdnr. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 = NJW 1959, 933 unter b für die Festlegung einer Lieferzeit).
  • BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer

    Das ist der Fall, wenn der Schuldner - wie hier - sich klar darüber ist, daß er die Folgen auf sich nehmen muß, falls er die Zeit nicht einhält, innerhalb deren er die Erfüllung versprochen hat, und wenn gerade dieses Versprechen wesentlicher Vertragsinhalt geworden ist (vgl. dazu BGH NJW 1959, 933).
  • BGH, 13.03.1975 - VII ZR 205/73

    Anforderungen an die Auslösung einer Vertragsstrafe - Anforderungen an die

    Gleichwohl kann der Beklagte sich im Verzuge befunden haben, weil die Mahnung nach dem Rechtsgedanken des § 284 Abs. 2 BGB hier entbehrlich gewesen ist (RG JW 1933, 2204; BGH NJW 1959, 933; 1963, 1823).
  • OLG Koblenz, 24.07.2008 - 6 U 500/02

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung durch einen

    Selbst wenn der Versuch eines Geschädigten, seiner Obliegenheit nach § 254 Abs. 2 BGB nachzukommen, ohne Verschulden des Geschädigten (teilweise) fehlschlägt, so sind doch die hierdurch entstandenen Aufwendungen als adäquat verursachter Schaden zu ersetzen, wenn sie im Zeitpunkt der Entscheidung über die Schadensabwendungsmaßnahme nach der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheinen (BGH NJW 1959, 933, 934 [BGH 22.01.1959 - II ZR 321/56] ).
  • OLG Jena, 26.01.1999 - 8 U 1273/98

    Kann für verspätete Rechnungslegung Vertragsstrafe vereinbart werden?

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  • OLG Köln, 10.04.2001 - 22 U 222/00

    Sachverständigenkosten als Teil des Schadens

    Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen ohne Verschulden des Geschädigten erfolglos geblieben sind (BGH NJW 1959, 933; Palandt/Heinrichs a.a.O.).
  • BGH, 08.07.1969 - VI ZR 43/68

    Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Schweigen - Auslegung der Vereinbarung

  • LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
  • BGH, 30.09.1964 - VIII ZR 272/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1970 - V ZR 59/68

    Räumung eines Gebäudes als kaufvertragliche Pflicht - Mitwirkung bei der Räumung

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