Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1899
BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55 (https://dejure.org/1956,1899)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1956 - II ZR 33/55 (https://dejure.org/1956,1899)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1956 - II ZR 33/55 (https://dejure.org/1956,1899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55
    Denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf abstrakte Verträge (BGH VersR 1953, 316; RGZ 108, 105; RG JW 1916, 960; Soergel BGB 8. Aufl. § 812 Anm. 11 a, c, d).

    Es kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob die zwischen den Parteien zustande gekommene Einigung als ein solcher Schadensfeststellungsvertrag mit vergleichsähnlichem Charakter oder, wie das Berufungsgericht angenommen hat, eher als ein bestätigendes Anerkenntnis aufzufassen ist, dessen Bedeutung darin besteht, das Schuldverhältnis dem Streit der Parteien zu entrücken und für die Zukunft solche Einwendungen auszuschließen, die der Schuldner bei Abschluß des Schuldanerkenntnisvertrages gekannt hat (vgl. BGH VersR 1953, 316; 1951, 71).

  • RG, 03.03.1924 - IV 386/23

    Unter welchen Umständen kann die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens

    Auszug aus BGH, 24.05.1956 - II ZR 33/55
    Denn diese Vorschrift bezieht sich nur auf abstrakte Verträge (BGH VersR 1953, 316; RGZ 108, 105; RG JW 1916, 960; Soergel BGB 8. Aufl. § 812 Anm. 11 a, c, d).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

    Als Leistung i.S. von § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Altern. BGB kommen nur die - im Streitfall nicht vorliegenden - konstitutiven Formen des Schuldversprechens und -anerkenntnisses in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 27.6.1953 - II ZR 176/52, VersR 1953, 316, 318; Urt. v. 24.5.1956 - II ZR 33/55, LM Nr. 1 zu § 13 AVB f. KraftVers.; MünchKommBGB/ Lieb, 3. Aufl., § 812 Rdn. 309; Staudinger/Lorenz, BGB, 13. Bearb., § 812 Rdn. 11 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht