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   BGH, 17.10.1988 - II ZR 372/87   

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https://dejure.org/1988,1842
BGH, 17.10.1988 - II ZR 372/87 (https://dejure.org/1988,1842)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1988 - II ZR 372/87 (https://dejure.org/1988,1842)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1988 - II ZR 372/87 (https://dejure.org/1988,1842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 3 Abs. 2
    Stundung von Steuer- und Abgabenforderungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften als Gesellschafter einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Satzung - Auslegung - Nebenleistungspflicht - Gesellschafterversalung - Öffentlichrechtliche Körperschaft

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beurkundung, Errichtung GmbH, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsvertrag/Satzung, Körperschaftsrechtlicher Charakter, Nebenleistungspflichten, objektive Auslegung, schuldrechtliche Nebenabreden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 228
  • MDR 1989, 331
  • WM 1989, 189
  • DB 1989, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Auszug aus BGH, 17.10.1988 - II ZR 372/87
    Dementsprechend ist im Prozeß über die Anfechtung eines solchen Beschlusses nicht zu prüfen, ob der Anspruch, der geltend gemacht werden soll, tatsächlich besteht (vgl. zum Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen BGHZ 97, 28, 36).
  • BGH, 22.10.2007 - II ZR 101/06

    Verpflichtung der GmbH-Gesellschafter zur Übernahme von Verlusten

    Nebenleistungspflichten müssen in der Satzung so konkret festgelegt sein, dass die verpflichteten Gesellschafter das Ausmaß der auf sie zukommenden Verpflichtungen ohne weiteres zu überschauen vermögen (Sen.Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 372/87, GmbHR 1989, 151).
  • OLG München, 10.02.1999 - 7 U 4625/98

    Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses; Weisung an die

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