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   BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98   

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https://dejure.org/2000,1499
BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98 (https://dejure.org/2000,1499)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2000 - II ZR 380/98 (https://dejure.org/2000,1499)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 (https://dejure.org/2000,1499)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag eines Sparkassendirektors: Verlust der Ansprüche aus einer betrieblichen Versorgungszusage bei Ablehnung einer Wiederbestellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unverfallbarer Versorgungsanspruch - Sparkassendirektor - Bestand des Anspruchs - Unschädlichkeit der Ablehnung einer Wiederbestellung

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BetrAVG § 1; ; BetrAVG § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BetrAVG §§ 1, 17
    Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1275
  • ZIP 2000, 1311
  • NZA 2001, 266
  • WM 2000, 1702
  • BB 2000, 1893
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98
    Ein Ausnahmefall, in dem auch eine unverfallbare Versorgungszusage "widerrufen" werden kann (vgl. Sen.Urt. v. 13. Dezember 1999 - II ZR 152/98, ZIP 2000, 380), weil nämlich wegen eines von dem Dienstpflichtigen dem Dienstherrn zugefügten existenzbedrohenden Schadens sich die durch die Versorgung zu entgeltende Betriebstreue als wertlos erweist und das Verlangen nach Erfüllung der Zusage rechtsmißbräuchlich ist, liegt auch nach dem eigenen Vortrag der Beklagten nicht vor.
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Die Erstreckung der arbeitsrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes auf diesen Personenkreis liefe ins Leere, könnte ohne Weiteres von den gesetzlichen Schutzregelungen durch vertragliche Vereinbarungen abgewichen werden (vgl. BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - zu II der Gründe, NZA 2001, 612; Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 17 Rn. 210 mwN; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 17 Rn. 5666).

    Eine weitergehende Unabdingbarkeit würde nicht nur dazu führen, dass dieser Personenkreis aus "sozialen Gründen den Regelungen des BetrAVG als Arbeitnehmerschutzgesetz unterstellt" würde (so die Formulierung bei BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - zu 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 17 Nr. 8), sondern dass er besser geschützt wäre als Arbeitnehmer.

    Dementsprechend hat auch der BGH bislang einen unabdingbaren Schutz des Betriebsrentengesetzes für Organmitglieder nur in Fällen angenommen, bei denen es um die tariflich nicht abdingbaren Unverfallbarkeitsregelungen ging (vgl. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - EzA BetrAVG § 17 Nr. 8; 3. Juli 2000 - II ZR 381/98 - NZA 2001, 612).

  • BGH, 23.05.2017 - II ZR 6/16

    Betriebliche Versorgung von Organmitgliedern einer Kapitalgesellschaft:

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 380/98, ZIP 2000, 1311, 1313; Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, ZIP 2000, 1452, 1454; Urteil vom 16. März 2009 - II ZR 68/08, ZIP 2009, 880 Rn. 10) nichts Gegenteiliges, wie schon das Bundesarbeitsgericht festgestellt hat (BAG, AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung Rn. 46).
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

    Das sind bei der GmbH die Geschäftsführer (vgl. BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - zu 2 der Gründe) .
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 90/05

    Rechtsnatur und anwendbares Recht bei Versorgungszusagen für Rechtsanwälte und

    Unter die Regelung fallen arbeitnehmerähnliche Personen (BGH, Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98, WM 2000, 1702, 1704; v. 3. Juli 2000 - II ZR 381/98, WM 2000, 2244, 2246; v. 15. Juli 2002 - II ZR 192/00, WM 2003, 599, 600).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Er gehört als ehemaliges Organmitglied zu dem in § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG genannten Personenkreis, der, obwohl er nicht zu den Arbeitnehmern gehört, aus sozialen Gründen den Regelungen des BetrAVG als Arbeitnehmerschutzgesetz unterstellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 380/98, ZIP 2000, 1311, 1313; BAG, ZIP 2014, 1548 Rn. 27).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99

    Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds

    Der Senat ist ebensowenig genötigt, auf sie sämtlich einzugehen, wie es für den Ausgang des Rechtsstreits darauf ankommt, daß das Berufungsgericht in seiner Entscheidung zur Versorgung des Klägers verkannt hat, daß das Altersruhegeld, die Hinterbliebenen- und die Invaliditätsversorgung nach §§ 1, 17 BetrAVG unverfallbar geworden waren und dem Kläger deswegen nicht aberkannt werden konnten (vgl. Sen.Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 z.V.b.).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 381/98

    Konkurrenzverbot bei Vereinbarung eines Übergangsgeldes

    Entgegen den von der Beklagten geäußerten Bedenken nehmen auch die "arbeitnehmerähnlichen" Personen an diesem Schutz teil (§ 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG), wie der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 18. Mai 1998 (II ZR 19/97, WM 1998, 1535) als selbstverständlich angenommen und in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Ahrend/Förster, Handb. d. ArbR § 110 Rdn. 14; Blomeyer/Otto, § 17 Rdn. 193; Höfer ART, Rdn. 3812) in seinem Urteil vom 29. Mai 2000 (II ZR 380/98 z.V.b.) erneut ausgesprochen hat.
  • OLG Dresden, 04.07.2006 - 2 U 66/04

    Betriebliche Altersversorgung

    Eine derartige Anerkennung von Vordienstzeiten kann zwar Auswirkungen auf die nach dem BetrAVG für die Unverfallbarkeit erforderliche Dauer der Betriebszugehörigkeit haben (vgl. BGH WM 2000, 1702 [1704]; anders wohl: BAG, Urteil vom 26.03.1996 - 3 AZR 28/95 -, juris-Rn. 30 ff.).
  • OLG Hamm, 25.08.2021 - 12 UF 155/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Fehlende

    Der Antragsgegner gehört als Sparkassenvorstand schließlich auch zu dem in § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG genannten Personenkreis, der, obwohl er nicht zu den Arbeitnehmern gehört, aus sozialen Gründen den Regelungen des BetrAVG als Arbeitnehmerschutzgesetz unterstellt wird (vgl. BGH, WM 2000, 1702).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11

    Zur Auskunftspflicht des Trägers einer Ersatzschule über eine betriebliche

    Denn es fallen auch Organpersonen, soweit sie nicht gesellschaftsrechtlich an dem Unternehmen beteiligt sind, jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG in den persönlichen Geltungsbereich des BetrAVG (BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 380/98 -, NJW-RR 2000, 1275; Höfer, a.a.O., § 17 RdNr. 5581; Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., § 17 RdNr. 27; Steinmeyer, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl., § 17 BetrAVG RdNr. 9; Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 4. Aufl., § 17 BetrAVG RdNr. 14).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/00
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