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   BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57   

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BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57 (https://dejure.org/1958,349)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1958 - II ZR 4/57 (https://dejure.org/1958,349)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1958 - II ZR 4/57 (https://dejure.org/1958,349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 259
  • NJW 1959, 31
  • MDR 1959, 24
  • DB 1958, 1387
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57
    Dabei sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Geldwertansprüche solche Ansprüche anzusehen, die zwar auf Leistung in Geld gerichtet sind, deren Umfang jedoch durch eine Beziehung zu nichtwährungsrechtlichen Elementen bestimmt wird wie dem Preis einer Ware zu einer bestimmten Zeit oder dem Wert eines Gegenstandes (BGHZ 7, 137 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 9, 60) [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52].

    Der Inhalt des Schuldverhältnisses würde sich, was die einzelnen vermögenswerten Ansprüche anlangt, in einem solchen Fall nicht nach währungsrechtlichen Elementen bestimmen, sondern wie in dem Tatbestand des Weizenurteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 56) ausschließlich von dem Wert eines anderen Gegenstandes abhängig sein.

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57
    Dabei sind nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Geldwertansprüche solche Ansprüche anzusehen, die zwar auf Leistung in Geld gerichtet sind, deren Umfang jedoch durch eine Beziehung zu nichtwährungsrechtlichen Elementen bestimmt wird wie dem Preis einer Ware zu einer bestimmten Zeit oder dem Wert eines Gegenstandes (BGHZ 7, 137 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 9, 60) [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52].
  • RG, 16.11.1926 - II 135/26

    Aktiengesellschaft; Genußscheinrechte

    Auszug aus BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57
    Es ist also im vorliegenden Fall genau so wie im Tatbestand der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 115, 227, in der die nennwertabhängigen Rechte aufgewertet und die aktienabhängigen Rechte umgestellt wurden, oder wie bei den Wandelschuldverschreibungen, bei denen nach einer weit verbreiteten Meinung die Betragsrechte nach den Umstellungsgesetzen umzustellen sind, während, das Wandel- (Umtausch-) recht in seinem Inhalt von der Umstellung der Währung nicht berührt wird.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Bei ihrer Auslegung können daher nur allgemein erkennbare Umstände berücksichtigt werden; bloß einzelnen Beteiligten bekannte oder erkennbare Umstände haben dagegen außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHZ 28, 259, 264 f.; 53, 304, 307; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 133 Rdn. 12).
  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04

    Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken wirksam

    Aus den Umständen der Herausgabe einer Briefmarke durch die Beklagte und nach der allgemeinen Verkehrssitte, die für die Ermittlung des Verpflichtungswillens des Ausstellers eines Inhaberzeichens von Bedeutung sind (BGHZ 28, 259, 264), ergibt sich, dass die Briefmarke einen Anspruch auf Beförderung einer Postsendung in dem Umfang verkörpert, der dem aufgedruckten Wert entspricht.

    Das in einem "kleinen Inhaberpapier" des § 807 BGB verkörperte Leistungsversprechen des Schuldners ist wie eine Inhaberschuldverschreibung im Sinne des § 793 BGB (vgl. dazu BGHZ 28, 259, 263; Staudinger/Marburger aaO § 793 Rdn. 9) der ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich; diese gilt für Rechtsgeschäfte aller Art.

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Verkehrsfähigkeit ist deshalb eine allgemein verbindliche Auslegung des Leistungsversprechens der Beklagten im Sinne des § 807 BGB unabhängig von den Besonderheiten und Eigenarten des konkreten Einzelfalles sachlich geboten (vgl. BGHZ 28, 259, 263 für börsengängige Inhaberschuldverschreibungen; BGH, Urteil vom 24. November 1958 - II ZR 248/56, WM 1958, 1541).

  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach

    Die Auslegung von Schuldverschreibungen hat im Interesse der Verkehrsfähigkeit der Kapitalmarktpapiere und der Funktionsfähigkeit des Wertpapierhandels für alle Stücke einheitlich und ohne Rücksicht auf Besonderheiten in der Person des einzelnen Inhabers zu erfolgen (BGHZ 28, 259, 265; 163, 311, 317).

    Dies hindert indes nicht die Berücksichtigung außerhalb der Urkunde liegender Umstände (BGHZ 28, 259, 263 f.).

    Maßgeblich ist die Beurteilung, die in den beteiligten Wirtschaftskreisen Papieren der vorliegenden Art im Zeitpunkt ihrer Ausgabe allgemein zuteil wird (BGHZ 28, 259, 264).

  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Dieser Grundsatz, der die Verkehrsfähigkeit der Kapitalmarktpapiere sichern soll (vgl. RGZ 117, 379, 382; BGHZ 28, 259, 263), ist auf die Einbeziehung von Anleihebedingungen übertragbar (Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht 3. Aufl. Rdn. 9.214).
  • BGH, 28.05.2013 - II ZR 67/12

    Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Der Senat kann diese Anpassung wegen des Bedürfnisses eines einheitlichen Verständnisses der für den allgemeinen Verkehr bestimmten und über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verbreiteten Genussrechte selbst vornehmen, ebenso wie er auch die Vertragsauslegung des Berufungsgerichts selbständig und uneingeschränkt nachprüfen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1958 - II ZR 4/57, BGHZ 28, 259, 263; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292; Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 300/08, ZIP 2012, 1657 Rn. 46).
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    (1) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1958 (- II ZR 4/57 - BGHZ 28, 259) beinhaltet zwar die allgemein gehaltene Aussage: "Aktienabhängige Gläubigerrechte genießen nicht immer einen Verwässerungsschutz" (zu III 4 der Gründe) .

    Das gilt umso mehr, als durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1958 (- II ZR 4/57 - BGHZ 28, 259) hervorgehoben wurde, dass aktienabhängige Gläubigerrechte nicht immer einen Verwässerungsschutz genießen, sondern dies jeweils von der inhaltlichen Ausgestaltung des infrage stehenden Gläubigerrechts abhängt.

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 10 O 159/17

    Beteiligung der Genussscheininhaber an den Verlusten durch Berechnung i.R.e.

    Besonderheiten, die sich aus der Person eines einzelnen Inhabers ergeben, haben außer Betracht zu bleiben (BGH, Urteil vom 23.10.1958, II ZR 4/57, Rn. 25, juris; OLG München, Urteil vom 11.06.2015, 23 U #####/####, Rn. 37, juris).

    Auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände können und müssen ggf. zur Auslegung herangezogen werden, z. B. besondere Umstände und Begleitumstände im Zeitpunkt der Ausgabe eines Wertpapiers (BGH, Urteil vom 23.10.1958, II ZR 4/57, Rn. 25).

  • BGH, 28.05.2013 - II ZR 2/12

    Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Der Senat kann diese Anpassung wegen des Bedürfnisses eines einheitlichen Verständnisses der für den allgemeinen Verkehr bestimmten und über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus verbreiteten Genussrechte selbst vornehmen, ebenso wie er auch die Vertragsauslegung des Berufungsgerichts selbständig und uneingeschränkt nachprüfen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1958 - II ZR 4/57, BGHZ 28, 259, 263; Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04, BGHZ 164, 286, 292; Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 300/08, ZIP 2012, 1657 Rn. 46).
  • OLG Köln, 03.06.2009 - 11 U 213/08

    Rechtsfolgen nachträglicher Sperrung von Telefonkarten

    Auch das in einem Inhaberpapier verkörperte Leistungsversprechen unterliegt den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung (BGHZ 28, 259, 263; 164, 286, 292 = NJW 2006, 54; Staudinger/Marburger § 793 Rdn. 9).
  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 201/57

    Rechtsmittel

    Darunter sind nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Ansprüche zu verstehen, die zwar auf Leistungen in Geld gerichtet sind, deren Umfang jedoch durch eine Beziehung zu nicht währungsrechtlichen Elementen bestimmt wird, wie den Preis einer Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt oder den Wert eines Gegenstandes (BGHZ 28, 259, 265 [BGH 23.10.1958 - II ZR 4/57]; 9, 60 [BGH 12.02.1953 - IV ZR 109/52]; 7, 137) [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52].

    Die Zahlung der Geldsumme weist in diesem Fall die Besonderheit auf, daß sie nur Mittel zur Erfüllung eines geschuldeten Wertausgleiche ist, daß sie also das, was sie rechtlich leisten soll, nur leistet, wenn sie diesen Wertausgleich auch wirklich herbeiführt (BGHZ 28, 259, 266) [BGH 23.10.1958 - II ZR 4/57].

    In Fällen der vorliegenden Art mag allerdings, wie die Revision ausführt, im Zweifel nur eine Umwandlung gegeben sein, die den alten Schuldgrund und die damit verbundene bevorzugte Umstellung z.B. nach § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG unberührt läßt (vgl. BGHZ 28, 259, 274) [BGH 23.10.1958 - II ZR 4/57].

    Es kommt lediglich darauf an, nach welchem Betrag sich eine Verzinsung oder Tilgung richten soll (vgl. BGHZ 28, 259, 268) [BGH 23.10.1958 - II ZR 4/57].

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Jena, 09.01.2006 - 6 U 569/05

    Gesellschafterbeschluss; Abstimmung; Schiedsgerichtsvereinbarung

  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 488/21

    Deliktischer Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal:

  • BGH, 18.03.1998 - IV ZR 126/96

    Brandentschädigung unterliegt nicht der Abwertung nach dem Vertrag zur Währungs-,

  • BGH, 24.11.1958 - II ZR 248/56

    Rechtsmittel

  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge

  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 B 529.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

  • LAG Bremen, 09.06.1989 - 4 Sa 273/88

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der Geltung des

  • BVerwG, 29.03.1962 - III C 93.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1961 - III B 75.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 78/71

    Pflicht zur Befreiung eines Grundstücks von Ölleitungen wegen der

  • BGH, 02.06.1960 - II ZR 227/58

    Auswirkungen des Verfahrens nach § 128 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

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