Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1952 - II ZR 40/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,208
BGH, 14.05.1952 - II ZR 40/51 (https://dejure.org/1952,208)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1952 - II ZR 40/51 (https://dejure.org/1952,208)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1952 - II ZR 40/51 (https://dejure.org/1952,208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 113
  • NJW 1952, 875
  • MDR 1952, 480
  • DB 1952, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Vielmehr besteht die Kommanditgesellschaft, wenn sie nicht werbend fortgesetzt wird, sondern ihre Auflösung betrieben wird, als Kommanditgesellschaft in Liquidation - ohne einen persönlich haftenden Gesellschafter - fort (Bork/Jacoby, ZGR 2005, 611, 613 f.; Schäfer in GroßKommHGB, 5. Aufl., § 131 Rn. 45 f.; MünchKommHGB/K. Schmidt, 2. Aufl., § 131 Rn. 46; Lorz in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 131 Rn. 30; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Mai 1952 - II ZR 40/51, BGHZ 113, 115 f.).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 33/67

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis in der

    Damit wäre nicht nur die praktische Durchführbarkeit des Gesellschaftsvertrages in Frage gestellt, sondern darüber hinaus ein rechtlich unmöglicher Zustand herbeigeführt, der mit dem Wesen der Kommanditgesellschaft als einer im Rechtsverkehr mit Dritten selbständig auftretenden Einheit nicht vereinbar wäre und ihrem Fortbestand als werbender Gesellschaft ebenso entgegenstünde, wie bei der Ausschließung des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters die Kommanditgesellschaft zwangsläufig ins Abwicklungsstadium tritt (BGHZ 6, 113, 116) [BGH 14.05.1952 - II ZR 40/51].
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 98/75

    Verbindung von Zustimmungs- und Ausschließungsklage

    Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, daß auch der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft aus wichtigem Grunde ausgeschlossen werden kann (BGHZ 6, 113).

    Es kann sich deshalb nur die Frage erheben, ob die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis deshalb nicht in Betracht kommt, weil die Beklagte zu 1 am Vermögen der C. KG nicht beteiligt ist und es aus diesem Grunde bei gerechter Abwägung der gesamten Verhältnisse angemessen und nicht unbillig erscheinen könnte, daß die Beklagte zu 1 auch im übrigen - über den Verlust ihrer Geschäftsführerstellung hinaus - ihre Stellung als Gesellschafterin einbüßt (vgl. hierzu BGHZ 6, 113, 117 ff).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 9 U 11/09

    Ausschließung eines Kommanditisten aus einer GmbH & Co. KG wegen schwerwiegender

    Die vom Beklagten begangene Verfehlung wiegt auch derart schwer, dass nach der gebotenen Abwägung aller Umstände (vgl. BGHZ 6, 113, 117; BGHZ 18, 350, 361; BGH NJW 1961, 1767, 1768; BGH DB 1971, 140) mildere Mittel als der Ausschluss des Beklagten aus der W... N...-K... GmbH & Co. KG nicht in Betracht kommen.

    Bei dieser Sachlage ist die Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien für eine künftige Zusammenarbeit in der W... N...-K... GmbH & Co. KG nachhaltig und irreparabel zerstört (vgl. hierzu BGHZ 6, 113, 116 f.; BGH NJW 1999, 2820, 2821), so dass den Klägern eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses - zumal in einer nur aus zwei natürlichen Personen gebildeten, auf persönliche Mit- und Zusammenarbeit angelegten Rechtskonstellation - auf Dauer nicht mehr zugemutet werden kann.

  • OLG Köln, 03.04.2001 - 25 W 2/00

    Verfahren betr. Rückgabe einer Prozessbürgschaft nach Insolvenzeröffnung über das

    Da der Beklagte zu 2) aber der einzige Komplementär der KG war, hat dies zur Folge, dass die KG aufgelöst ist (vgl. BGHZ 6, 113, 116; Ensthaler, Gemeinschaftskommentar zum HGB, 6. Aufl., 1999, § 161 HGB Rn. 28).
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 42/67

    Kommanditgesellschaft: Übernahmeklage

    Das ist kein Sonderfall, wie ihn der erkennende Senat etwa in der in BGHZ 6, 113, 117 [BGH 14.05.1952 - II ZR 40/51] abgedruckten Entscheidung angenommen hat.
  • BGH, 26.10.1970 - II ZR 4/69

    Vorwurf der Steuerhinterziehung auf Grund von Falschbeurkundungen - Anforderungen

    In dieser Richtung ist eine besonders sorgfältige Prüfung geboten, wenn, wie hier, der einzige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ausgeschlossen werden soll und es sich überdies um ein Familienunternehmen handelt (BGHZ 4, 108, 111 [BGH 30.11.1951 - II ZR 109/51] mit Anm. Fischer LM HGB § 142 Nr. 2; BGHZ 6, 113, 117) [BGH 14.05.1952 - II ZR 40/51].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht