Rechtsprechung
BGH, 19.12.1951 - II ZR 42/51 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,1385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- DB 1952, 184
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1951 - II ZR 109/51
Ausschluß aus einer offenen Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 19.12.1951 - II ZR 42/51
Es entspricht den gefestigten Grundsätzen der Rechtsprechung, wie sie vom Reichsgericht ausgebildet und auch von dem erkennenden Senat bereits in seinem Urteil vom 30. November 1951 - II ZR 109/51 - übernommen worden sind, daß bei der Anwendung des § 142 HGB eine besondere Zurückhaltung geboten ist und die Zubilligung des Übernahmerechts gleichsam nur das letzte Mittel darstellt, wenn aus schwerwiegenden Gründen in der Person eines Gesellschafters der Fortbestand der Gesellschaft in entscheidender Form berührt wird.
- OLG Köln, 30.08.2007 - 18 U 57/07
Bestehen eines Untreueverdachtes als wichtiger Grund zur Abberufung eines …
Eine weitere Geschäftsführung durch den Verfügungsbeklagten zu 1) ist dem Verfügungskläger nicht unzumutbar, da auch gegen ihn ein berechtigter Untreueverdacht besteht (…vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1997 - II ZR 353/96 -, NJW 1998, 1223; Urt. v. 19.12.1951 - II ZR 42/51 -, JZ 1952, 276). - LG Köln, 08.07.2011 - 89 O 4/07
Abrechnung privat veranlasster Ausgaben über eine offene Handelsgesellschaft zu …
Dabei ist auch im Rahmen der §§ 117, 127 HGB zu berücksichtigen, ob der die Abberufung betreibende Gesellschafter selbst Verfehlungen begangen hat, die seinen Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigen können (vgl. BGH in NJW 1998, 1225; BGH in JZ 1952, 276 sowie die Entscheidung des OLG Köln im einstweiligen Verfügungsverfahren 18 U 57/06).