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   BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13   

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https://dejure.org/2013,4591
BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13 (https://dejure.org/2013,4591)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2013 - II ZR 46/13 (https://dejure.org/2013,4591)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13 (https://dejure.org/2013,4591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Abs 1 GKG, § 47 Abs 3 GKG, § 4 Abs 1 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwert bei Beanspruchung der Beklagten sowohl hinsichtlich der Hauptforderung als auch hinsichtlich der Nebenforderungen als Gesamtschuldner

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 43 Abs. 1
    Streitwert bei Beanspruchung der Beklagten sowohl hinsichtlich der Hauptforderung als auch hinsichtlich der Nebenforderungen als Gesamtschuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1022
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.10.1981 - II ZR 49/81

    Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren - Berücksichtigung des Werts des

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstands der ersten Instanz erhöht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1988 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 152; Beschluss vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81, NJW 1982, 341).
  • OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10

    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98

    Erhöhung des Streitwerts in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstands der ersten Instanz erhöht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1988 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 152; Beschluss vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81, NJW 1982, 341).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Bei der Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern findet eine Wertaddition der gegen die Gesamtschuldner gerichteten gleichen Ansprüche nicht statt, weil die von den mehreren Beklagten geforderte Leistung aus materiell-rechtlichen Gründen nur einmal verlangt werden kann und die Ansprüche daher wirtschaftlich identisch sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, NJW-RR 2004, 638).
  • OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 W 79/08

    Streitwertbemessung: Zahlungsantrag mit Antrag auf Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 186/11
    Auszug aus BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13
    Da der Zahlungsantrag auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wird, ist der Feststellungsantrag, der die Realisierung des Anspruchs erleichtern soll und dem ein Teilwert der Deliktsforderung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08, WM 2009, 767 Rn. 6), mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2012 - II ZR 186/11, n.v.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 708; OLG Jena, MDR 2010, 1211).
  • OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18

    Befristeter Mietvertrag, Schriftform, Veränderung der Mietfläche, Kündigung,

    Das diesem gegenständliche Rechtsverhältnis des Fortbestehens des Mietverhältnisses ist zugleich Vorfrage des mit der Klage verfolgten Leistungsantrages, so dass wirtschaftliche Identität besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022, zitiert juris Rn. 3; Zöller/Greger, 32. Aufl., § 256 Rn. 30; jeweils mwN).
  • LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17

    Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt

    Der von letzterem gestellte Feststellungsantrag wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus, da dieser mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch ist (vgl. BGH, Beschl. v. 13.02.2013, Az. II ZR 46/13, Rn. 3 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.05.2019 - II ZA 9/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren;

    Diese Kosten sind aus einem Gebührenstreitwert von 21.200 EUR zu errechnen, da die Feststellungsverurteilung den Streitwert nicht erhöht (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022 Rn. 3).
  • OLG Celle, 10.05.2017 - 9 U 3/17

    Haftung des Strohmann-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von

    Dem Feststellungsantrag kommt keine streitwerterhöhende Wirkung zu, da er mit dem Leistungsantrag wirtschaftlich identisch ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013, II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022).
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Hinsichtlich der Bestimmung des Gegenstandswerts der Berufung wirkt sich der Antrag auf Feststellung, dass der mit dem Leistungsantrag verfolgte Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung stammt, nicht werterhöhend aus (siehe BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - II ZR 46/13, juris Rn. 3, NJW-RR 2013, 1022).
  • OLG Dresden, 16.08.2023 - 13 U 2371/22

    Lamborghini-Fahrt - wer haftet für Unfallschäden?

    Der Feststellungsantrag zu Ziffer 2 erhöht den Gebührenstreitwert nicht (BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - II ZR 46/13, Rn. 3, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2018 - 5 U 1/18

    Schadensersatz infolge der Körperverletzung eines Justizvollzugsbeamten durch

    Maßgeblich ist insoweit nur die Höhe des Zahlungsantrages, weil der Feststellungsantrag neben dem auf unerlaubte Handlung gestützten Zahlungsbegehren aufgrund seiner wirtschaftlichen Identität mit dem Leistungsantrag den Streitwert nicht erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022; OLG München, NZI 2015, 192).
  • OLG Koblenz, 16.05.2023 - 3 U 151/23

    Schadensersatzhaftung eines Gebrauchtwagenhändler wegen Verletzung der

    Der Senat bemisst den Wert des Klageantrags zu 1) mit 14.835,24 ?, den Klageantrag zu 3) mit 11.702,88 ? und den Klageantrag zu 4) mit 5 % der Summe der Klageanträge zu 1) und 3), mithin mit 1.326,91 ? (vgl. Senat, Urteil vom 30.06.2020, 3 U 1869/19 ), da der Leistungsantrag auf die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten und damit vordergründig nicht auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung gestützt wurde, mithin mit diesem nicht wirtschaftlich identisch ist (vgl. BGH Beschluss vom 13.02.2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022).
  • BGH, 07.11.2022 - 6 StR 124/22

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit des Verteidigers

    Die Feststellungsaussprüche, wonach die Ansprüche der Adhäsionskläger aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen des Angeklagten herrühren, erhöhen den Gegenstandswert nicht, weil insoweit wirtschaftliche Identität mit den auf Vorsatztaten beruhenden Schmerzensgeldaussprüchen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022 Rn. 3 mwN).
  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 407/17

    Schadenersatzbegehren wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung; Bewertung

    Klageantrag zu 2: kein zusätzlicher Wert neben der Leistungsklage (BGH NJW-RR 2013, 1022) Anträge sind wirtschaftlich identisch.
  • BGH, 08.09.2020 - 6 StR 95/20

    Streitwertfestsetzungsbeschluss im Adhäsionsverfahren

  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 135/22

    Vorenthalten von Arbeitsentgelten; Einzugsstelle; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 7 W 16/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe Zuständigkeit

  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 10/18

    Maßstab für die Bewertung der Pflichten eines Rechtsanwalts; Hinreichende

  • OLG München, 23.11.2022 - 35 U 6675/21

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster

  • BGH, 19.01.2023 - V ZR 64/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OLG Köln, 21.07.2021 - 5 U 183/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A 3 Sportback mit einem Motor der

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 1 LA 173/21

    Außenbereich; Pensionspferdehaltung; Streitwert; Streitwert im

  • OLG Brandenburg, 14.09.2022 - 7 W 97/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Begrenzung des Werts eines

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 5 W 33/19

    Streitwert Zahlungsklage - Berücksichtigung Vorteilsausgleich bei einem

  • LG Oldenburg, 24.10.2014 - 16 O 785/13

    Verzugsschaden: Geltendmachung von Inkassokosten

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