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   BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63   

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https://dejure.org/1966,5238
BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63 (https://dejure.org/1966,5238)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1966 - II ZR 46/63 (https://dejure.org/1966,5238)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1966 - II ZR 46/63 (https://dejure.org/1966,5238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62

    Bildung von Geschäftsanteilen - Vertrag über die Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
    Auf das Urteil vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) - (WM 1962, 415) wird Bezug genommen.

    Das Berufungsgericht nimmt in Übereinstimmung mit den Urteilen des Senats vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) und II ZR 252/59 (WM 1962, 419) - an, daß Carl Z. mangels Bildung von Teilgeschäftsanteilen Inhaber aller vier Geschäftsanteile geworden und geblieben sei.

    Denn auf Grund des Urteils II ZR 1/62 stehe rechtskräftig fest, daß den Klägern 70 % der Geschäftsanteile nicht zuständen, und die darüber hinausgehenden 30 % nähmen die Kläger nicht für sich in Anspruch, da ihr Erblasser einen Prozentsatz dieser Höhe dem Kläger zu 3) und dieser ihn weiter auf M. übertragen habe.

    Das Berufungsgericht geht damit in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil der Sache II ZR 1/62 davon aus, daß Carl Z., R. und M. intern nur eine rein rechnerische Aufteilung der Geschäftsanteile vorgenommen haben.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil der Sache II ZR 1/62 ausgeführt hat, können die Beteiligten nur eine interne, rein rechnerische Aufteilung der Geschäftsanteile vorgenommen haben.

    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß der Senat in der Sache II ZR 1/62 nicht mit über den Teilbetrag von 30.000 RM entschieden hat, der aus der am 7. April 1941 vorgenommenen Abtretung zweier Geschäftsanteile nach Abzweigung von 3.000 RM und 17.000 RM rein rechnerisch verblieb und von Carl Z. an den Kläger zu 3) und von diesem weiter an Ma. abgetreten worden ist.

  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 217/57

    Bildung von Geschäftsanteilen - Vertrag über die Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
    Auf das Urteil vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) - (WM 1962, 415) wird Bezug genommen.

    Das Berufungsgericht nimmt in Übereinstimmung mit den Urteilen des Senats vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) und II ZR 252/59 (WM 1962, 419) - an, daß Carl Z. mangels Bildung von Teilgeschäftsanteilen Inhaber aller vier Geschäftsanteile geworden und geblieben sei.

  • BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53

    Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
    Entgegen der Ansicht der Revision bedarf die Aufhebung einer bloß internen, rechnerischen Beteiligung an GmbH-Geschäftsanteilen oder die Verpflichtung hierzu nicht der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung, da es dabei nicht um eine Verfügung über einen Geschäftsanteil geht und auch der Zweck des § 15 GmbHG, den Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen zu erschweren (BGHZ 13, 49, 51 [BGH 24.03.1954 - II ZR 23/53]/52), nicht gefährdet wird.
  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 252/59

    Anspruch auf Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH - Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 20.01.1966 - II ZR 46/63
    Das Berufungsgericht nimmt in Übereinstimmung mit den Urteilen des Senats vom 1. März 1962 - II ZR 1/62 (II ZR 217/57) und II ZR 252/59 (WM 1962, 419) - an, daß Carl Z. mangels Bildung von Teilgeschäftsanteilen Inhaber aller vier Geschäftsanteile geworden und geblieben sei.
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Nach Maßgabe der vom 17. Dezember 1997 datierenden Treuhandverträge hielten die Kläger jedoch quotale Anteile ihrer jeweiligen Geschäftsanteile als Treuhänder für A, B, R und C. Der Annahme eines (zivilrechtlich) wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern - als sog. Quotentreuhand - lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. Januar 1966 II ZR 46/63, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1966, 472; vom 13. Juni 1994 II ZR 259/92, Der Betrieb - DB - 1994, 1669, unter II. 2. a; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 2007 VIII R 14/05, BFH/NV 2008, 745; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 1828, 1867; Priester, Quotentreuhand am GmbH-Anteil, in: Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen 1999, 153; s. auch P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 170; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 39, m. w. N.).
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