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BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einschränkung der persönlichen Haftung wegen eines Verschuldens der Schiffsführung; Verschulden der Schiffsbesatzung hinsichtlich einer fahrlässigen Fehleinschätzung der Windeinwirkung auf das Schiff
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.11.1956 - II ZR 323/55
Ausrüster eines Seeschiffs
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Landgericht eine Haftung der Beklagten als Reeder gemäß § 485 HGB wegen eines Verschuldens der Schiffsführung angenommen (vgl. für das Anrennen des Schiffes an Hafenanlagen: BGHZ 22, 197, 198). - RG, 28.05.1936 - I 298/35
Kann neben der Haftung des Reeders (Schiffseigners) aus §§ 485, 486 HGB. (§§ 3, 4 …
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Die Klägerin hat sich nicht, was möglich gewesen wäre (RGZ 151, 296), auf die unbeschränkte, aber dem Entlastungsbeweis unterliegende Haftung für die Verrichtungsgehilfen der Beklagten wegen vermuteten eigenen Verschuldens (§ 831 BGB) gestützt. - RG, 25.09.1905 - VI 589/04
Einrede d. beschr. Haftung; Außerkontraktl. Schadensersatzansprüche Dritter
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Die aus § 774 HGB folgende Einschränkung der persönlichen Haftung ist bereits im Zwischenurteil auszusprechen (RGZ 61, 293, 294).
- BGH, 02.05.1961 - VI ZR 153/60
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Es ist anerkannt, daß ein Urteil nach § 304 ZPO über den Grund des Anspruchs erst ergehen darf, wenn ein hinreichender Anhaltspunkt dafür gegeben ist, daß hinsichtlich jedes Teilanspruchs ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist (RGZ 158, 34, 36; BGH NJW 1961, 1465). - BGH, 18.11.1955 - I ZR 219/53
Verjährung im Binnenschiffahrtsrecht
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Dem entspricht die ständige Praxis des Bundesgerichtshofes (z. B. 1. Zivilsenat, Urteil vom 18. November 1955 - I ZR 219/53 für § 114 BSchG; II. Zivilsenat, Urteil vom 6. Juli 1961 - II ZR 69/60). - RG, 04.07.1938 - V 17/38
1. Über die Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils gemäß § 304 ZPO., wenn …
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Es ist anerkannt, daß ein Urteil nach § 304 ZPO über den Grund des Anspruchs erst ergehen darf, wenn ein hinreichender Anhaltspunkt dafür gegeben ist, daß hinsichtlich jedes Teilanspruchs ein erstattungsfähiger Schaden entstanden ist (RGZ 158, 34, 36; BGH NJW 1961, 1465). - RG, 19.12.1936 - I 99/36
Zur Gestaltung des Zinsanspruches bei einer Schadensersatzforderung wegen eines …
Auszug aus BGH, 10.04.1967 - II ZR 47/65
Auf die Prozeßzinsen bezieht sich die Einschränkung nicht, weil ein besonderer Haftungsgrund vorliegt (RGZ 153, 171).
- BGH, 13.10.2015 - II ZR 281/14
Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von …
Es handelt sich bei der Rückforderung der Vergütung nicht um einen bloßen Rechnungsposten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, weil er sich durch die Art der Entstehung des Schadens unterscheidet und seine Begründung einen selbständigen Tatsachenvortrag voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1967 - II ZR 47/65, VersR 1967, 599).