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   BGH, 15.11.1952 - II ZR 56/52   

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BGH, 15.11.1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,570)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,570)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1953, 14
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    Denn eine Warnpflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB besteht nicht, wenn die Erkenntnismöglichkeiten des Schädigers gleich gut oder besser waren als die des Geschädigten (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1952 - II ZR 56/52, VersR 1953, 14, 15).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

    Die Kausalität eines Mitverschuldens wegen unterlassener Wertangabe lässt sich in solchen Fällen nur verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hat wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1952 - II ZR 56/52, VersR 1953, 14; MünchKomm.BGB/Oetker, 4. Aufl., § 254 Rdn. 72; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 254 Rdn. 38).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

    Die Kausalität eines Mitverschuldens lässt sich in solchen Fällen nur verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hat wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1952 - II ZR 56/52, VersR 1953, 14; MünchKomm.BGB/Oetker, 4. Aufl., § 254 Rdn. 72; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 254 Rdn. 38).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Die Kausalität eines Mitverschuldens wegen unterlassener Wertangabe lässt sich in solchen Fällen nur verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hat wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1952 - II ZR 56/52, VersR 1953, 14; MünchKomm.BGB/Oetker, 4. Aufl., § 254 Rdn. 72; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 254 Rdn. 38).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Die Kausalität eines Mitverschuldens wegen unterlassener Wertangabe lässt sich in solchen Fällen nur verneinen, wenn der Schädiger zumindest gleich gute Erkenntnismöglichkeiten vom Wert der Sendung hat wie der Geschädigte (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1952 - II ZR 56/52, VersR 1953, 14; MünchKomm.BGB/Oetker, 4. Aufl., § 254 Rdn. 72; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 254 Rdn. 38).
  • LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04

    Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler

    Sie besteht, wenn der Geschädigte die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens erkannt hat oder erkennen konnte [BGH VersR 1965, 484] und die Erkenntnismöglichkeiten des Schädigers nicht gleich oder sogar besser waren [BGH VersR 1953, 14], wobei die Warnung den drohenden Schaden näher bezeichnen muss [BGH VersR 1960, 520].
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52   

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https://dejure.org/1952,3756
BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,3756)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,3756)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - II ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,3756)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.1952 - 3 StR 174/52
    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    Bei dieser Sachlage mußte er nicht nur anhalten (BGHSt 3, 54), sondern er hätte, dem Zweck des Haltegebotes entsprechend, sich genauestens über die Verkehrslage auf der Hauptstraße vergewissern müssen.

    Er könne sich nicht darauf berufen, daß er die übermäßige Geschwindigkeit nicht erkannt habe, wenn sie erkennbar war, infolge mangelnder Sorgfalt aber von ihm nicht erkannt worden sei (BGHSt 3, 54 [60/61]).

  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 334/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob die Unterlagen der getroffenen Bestimmung vollständig und einwandfrei festgestellt sind (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats vom 25. September 1952 - III ZR 334/51 [VerKR Samml 561 und VersR 403] und vom 23. Oktober 1952 - III ZR 364/51).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 364/51

    Hochspannungsleitung. Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    Das Revisionsgericht kann aber nachprüfen, ob die Unterlagen der getroffenen Bestimmung vollständig und einwandfrei festgestellt sind (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats vom 25. September 1952 - III ZR 334/51 [VerKR Samml 561 und VersR 403] und vom 23. Oktober 1952 - III ZR 364/51).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 811/36

    Geht der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dadurch seines Vorfahrtrechtes

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    Zunächst wurde vertreten, dies dürfe nur erfolgen, wenn mit Sicherheit anzunehmen sei, der Wartepflichtige werde noch die Kreuzung überqueren können; der Vorfahrtberechtigte gehe auch durch übermäßig schnelles Fahren seines Vorfahrtrechtes nicht verlustig (RGSt 71, 80; 164).
  • RG, 25.04.1939 - 1 D 266/39

    Der Vorfahrtberechtigte, der auf eine Straßenkreuzung zu fährt, darf nicht jede

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - II ZR 56/52
    In einer späteren Entscheidung wurde ausgeführt, der Wartepflichtige dürfe bei der Schätzung der Geschwindigkeit des herannahenden Berechtigten davon ausgehen, dieser werde sich verkehrsmäßig verhalten und trotz seines Vorrechtes mit einer der Verkehrslage entsprechenden Geschwindigkeit an die Kreuzung heranfahren (RGSt 73, 187).
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