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   BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07   

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https://dejure.org/2008,1852
BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07 (https://dejure.org/2008,1852)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2008 - II ZR 61/07 (https://dejure.org/2008,1852)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2008 - II ZR 61/07 (https://dejure.org/2008,1852)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1310
  • MDR 2008, 995
  • FamRZ 2008, 1520 (Ls.)
  • AnwBl 2008, 194
  • Rpfleger 2008, 508
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 28.04.2008 - II ZR 61/07
    In einem solchen Fall ist das Berufen auf die Unwirksamkeit rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (Bestätigung von BGHZ 149, 311).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann auch in einem Fall, in dem die öffentliche Zustellung, wie das Berufungsgericht hier angenommen hat, unwirksam ist, ein Berufen auf die Unwirksamkeit im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (BGHZ 149, 311, 323).

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung

    Reagiert der Beklagte darauf nicht, kann er sich später u.U. wegen Rechtsmißbrauchs nicht auf die Unwirksamkeit einer sodann angeordneten öffentlichen Zustellung berufen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1310; Fischer, LMK 2013, 342575).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 74/12

    Anordnung der öffentlichen Zustellung im Erkenntnisverfahren

    Ist die öffentliche Zustellung, gemessen an den Voraussetzungen des § 185 ZPO, unwirksam, ist es dem von der Unwirksamkeit Begünstigten verwehrt, sich auf diese zu berufen, wenn er zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen musste, zu verhindern; in einem solchen Fall ist das Berufen auf die Unwirksamkeit rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2008 - II ZR 61/07, NJW-RR 2008, 1310 Rn. 2 ff.).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kann zwar grundsätzlich auch im Recht der Zustellung begründet sein (vgl. Staudinger/Looschelders/Olzen (2015) § 242 BGB Rn. 1133; BGH 7. Oktober 2010 - V ZB 37/10 - Rn. 17; 28. April 2008 - II ZR 61/07 - Rn. 2 ff.; 26. Oktober 1971 - X ZB 15/71 - zu B III 2 f der Gründe, BGHZ 57, 160) .
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