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   BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75   

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https://dejure.org/1975,426
BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75 (https://dejure.org/1975,426)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1975 - II ZR 62/75 (https://dejure.org/1975,426)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1975 - II ZR 62/75 (https://dejure.org/1975,426)
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Komplementär mit Gesamtvertretungsbefugnis

§ 15 Abs. 1 HGB, der Dritte kann sich wahlweise auf die Eintragung oder auf die wahre Rechtslage berufen, er kann auch kombinieren: Berufung auf die Verlautbarungen des Handelsregisters, soweit es die Haftung eines Gesellschafters begründet und Nichtberufung, soweit sie die Haftung ausschließen würde ("Rosinentheorie")

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, Handelsregister und Rechtsschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 15 Abs. 1
    Umfang des Vertrauensschutzes in die Richtigkeit des Handelsregisters; Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Publizität des Handelsregisters, Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB (Rosinentheorie)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 309
  • NJW 1976, 569
  • MDR 1976, 295
  • DNotZ 1976, 306
  • DB 1976, 331
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67

    Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten

    Auszug aus BGH, 01.12.1975 - II ZR 62/75
    Dementsprechend kann sich ein Außenstehender jederzeit auf die wirkliche Sachlage berufen, wenn ihm das günstiger erscheint (BGHZ 55, 267, 273) [BGH 21.12.1970 - II ZR 258/67] .
  • BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12

    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen

    Richtig ist, dass sich der Dritte bei einer fehlenden Eintragung im Genossenschaftsregister jederzeit auf die wahre Rechtslage berufen kann, wenn sie ihm günstiger erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67, BGHZ 55, 267, 273; vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 310; vom 5. Februar 1990 - II ZR 309/88, WM 1990, 638, 639, jeweils zu § 15 HGB; Bauer, Genossenschaftshandbuch, Stand Januar 2012, § 29 Rn. 18; Keßler in Hillebrand/Keßler, GenG, 2. Aufl. § 29 Rn. 6).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 122/01

    Rechtsfolgen der fehlenden Eintragung der Befreiung eines Vertreters vom Verbot

    Die Berufung auf den durch § 15 Abs. 1 HGB gewährleisteten Vertrauensschutz setzt nicht voraus, daß derjenige, der sich auf das Handelsregister beruft, es tatsächlich eingesehen hat (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1975 - II ZR 62/75, BGHZ 65, 309, 311).
  • BGH, 05.02.1990 - II ZR 309/88

    Berufung auf Unrichtigkeit des Handelsregisters

    Dementsprechend kann sich ein Außenstehender immer wie im Fall des § 15 Abs. 1 HGB (vgl. hierzu BGHZ 55, 267, 273; 65, 309, 310 [BGH 01.12.1975 - II ZR 62/75]; Staub/Hüffer, HGB 4. Aufl. § 15 Rdnr. 26) - auf die ihm günstigere wahre Rechtslage berufen.
  • AG Viersen, 11.12.2020 - 32 C 480/19

    Besteller in Annahmeverzug: Eigene Lagerkosten werden nicht erstattet!

    § 1 Abs. 2 HGB ist dadurch auch nicht entwertet, da sich ein Dritter auf die Kaufmannseigenschaft des Klägers berufen könnte, auch wenn dieser nicht eingetragen ist (vgl. BGH, NJW 1976, 569).
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 142/06

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Gesellschafters einer OHG

    Der Charakter der Vorschrift als Vertrauensschutznorm (vgl. BGHZ 65, 309, 311; Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, 1. Aufl. 2001, § 15, Rn. 12; MünchKomm/Krebs, HGB, 2. Aufl. 2005, § 15, HGB, Rn. 45; Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl. 1995, § 15, Rn. 24) schließt ihre Anwendung auch nicht - mangels Vertrauenstatbestandes - von vornherein aus (a).

    § 15 Abs. 1 HGB setzt nicht voraus, dass der Dritte überhaupt Einblick ins Handelsregister genommen hat, sondern begnügt sich im Interesse eines gesteigerten Verkehrsschutzes mit der ganz allgemein gegebenen Möglichkeit, dass der Dritte im Vertrauen auf den Registerinhalt gehandelt hat (vgl. BGH NJW 1976, 569; Ebenroth/Boujong/Joost, a.a.O., § 15, Rn. 12).

  • OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99

    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist;

    Deshalb ist es aber auch nicht möglich, die in § 15 Abs. 1 HGB gezogenen Grenzen, innerhalb deren das Handelsregister eine Schutzwirkung entfalten soll, enger oder weiter zu ziehen, als sie dort tatbestandsmäßig normiert sind (BGHZ 65, S. 309 (311)).
  • BGH, 20.05.1987 - VIII ZR 282/86

    Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für ein Boot - Rückzahlungvereinbarung mit

    Auf die wirkliche Rechtslage könnte sich der Kläger unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister berufen (BGHZ 65, 309, 310) [BGH 01.12.1975 - II ZR 62/75], die nicht konstitutiv für das Erlöschen der Vertretungsbefugnis ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 99/02

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener

    Diese Norm dient dem Schutz des guten Glaubens Dritter an die Richtigkeit der im Handelsregister eingetragenen Tatsachen im Geschäftsverkehr (BGHZ 65, 309ff., 311 / MünchKomm-Lieb, § 15 HGB, Rn 6, 8, 33 / Röhricht/Graf von Westphalen-Ammon, § 15 HGB, Rn 1, 3).
  • OLG Naumburg, 11.11.1994 - 2 U 133/94

    Alleinvertretungsbefugnis eines hauptamtlichen Vorstandsmitglieds einer

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  • OLG Hamm, 28.11.1986 - 9 U 263/81

    Vorliegen eines Herausforderungsfalls beim Bestreuen eines vereisten Gehwegs

    Danach ist Zurechnungsgrund die Schaffung eines gesteigerten Gefahrenzustandes, durch den das Eingreifen eines (opferbereiten) Dritten herausgefordert wird, wobei entscheidend ist, daß der Dritte sich herausgefordert fühlen darf und zwar einmal überhaupt und gegebenenfalls auch in der von ihn gewählten Art und Weise (vgl. z. B. BGH NJW 1976, 569; BGH NJW 1975, 168 f. = BGHZ 63, 189, 192; Senat, Urteil vom 11.5.1984 in 9 U 250/83).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - L 5 KA 4277/07
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