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   BGH, 27.09.1956 - II ZR 68/55   

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https://dejure.org/1956,2533
BGH, 27.09.1956 - II ZR 68/55 (https://dejure.org/1956,2533)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - II ZR 68/55 (https://dejure.org/1956,2533)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - II ZR 68/55 (https://dejure.org/1956,2533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1956, 1086
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Die Entstehung etwaiger derartiger Ansprüche wird durch die Klausel von vorneherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 27. September 1956 - II ZR 68/55, BB 1956, 1086).
  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu

    Erlassverträge nach § 397 BGB über noch nicht entstandene Ansprüche sind zwar möglich (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1956 - II ZR 68/55, BB 1956, 1086; Urteil vom 28. November 1963 - II ZR 41/62 BGHZ 40, 326, 330; Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556 Rn. 12).
  • OLG Jena, 30.07.2008 - 4 U 726/06

    Nachlassauseinandersetzung; hier Klage auf Zustimmung zu eiunem Teilungsplan

    Eine dem Bestimmtheitserfordernis genügende Ergänzung des Übertragungsvertrages kann allenfalls bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Eigentumsüberganges nachgeholt werden (BGH BB 1956, 1086; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 474).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

    Auch der Erlaß einer zukünftigen Verbindlichkeit ist nach § 397 BGB möglich (BGH BB 1956, 1086).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 1/96

    Verwertung von Sicherungsgut; Anfechtung einer nach Zahlungseinstellung zwischen

    Die Parteien können auch über einen Anspruch vertraglich verfügen, der im Zeitpunkt der Vereinbarung über das Erlöschen der Schuld noch nicht entstanden, jedoch in den beiderseitigen Rechtsbeziehungen dem Grunde nach bereits angelegt ist (BGHZ 40, 326, 330; BGH, Urt. v. 27. September 1956 II ZR 68/55, WM 1956, 1507).
  • BGH, 10.06.1966 - V ZR 177/64
    Ein solcher Verzicht fällt zwar nicht unter § 397 BGB, da diese Vorschrift eine bereits entstandene Forderung voraussetzt" Er hat aber zur Folge, daß die sonst beim wirksamen Kaufabschluß ein tretende Befugnis zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entsteht (RG DR 1944, 31 Nr, 13 sowie BGH Urteil vom 27o September 1956, II ZR 68/55, BB 1956, 1086 und Urteil des Senats vom 14, November 1956, V ZR 178/54 WM 1957? 554).Auch eine einseitige Zusage des Vor-' kaufsberechtigten gegenüber dem Dritten, von dem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, ist nicht ohne weiteres bedeutungslos.
  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 133/79

    Überprüfung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichtes - Entziehung

    Der Erlaß einer künftigen Forderung läßt diese erst gar nicht zur Entstehung gelangen (BGHZ 40, 326, 330; BGB BB 1956, 1086; BGB-RGRK a.a.O. § 397 Rdn. 18).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 134/79

    Beanstandung des Geschäftsverteilungsplans des Berufungsgerichtes - Zurückweisung

    Der Erlaß einer künftigen Forderung läßt diese erst gar nicht zur Entstehung gelangen (BGHZ 40, 326, 330; BGB BB 1956, 1086; BGB-RGRK a.a.O. § 397 Rdn. 18).
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92

    Auswirkungen eines vertraglichen Ausschlusses des bei der Verwertung einer

    Jedenfalls hat das Berufungsgericht - in der Hauptbegründung seines Urteils - die rechtsfehlerfrei festgestellten Absprachen der Beteiligten bei der Schuldübernahme durch die Beklagte mit Rücksicht auf die Gesamtumstände ohne Rechtsverstoß dahin ausgelegt, daß ein - künftiges, bei der Verwertung der fälligen Sparbriefforderung entstehendes - Rückgriffsrecht des Vollstreckungsschuldners aus § 1225 BGB abbedungen worden sei, so daß ein solcher Anspruch nicht entstanden ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 68/55, BB 1956, 1086).
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