Rechtsprechung
| BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB §§ 293, 390, 406, 615, 1275; GmbHG § 38; ZPO §§ 829, 835
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf Weiterzahlung des Gehalts nach seiner Abberufung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch des abberufenen Geschäftsführers auf Weiterzahlung des Gehalts setzt bei fehlender Weiterbeschäftigungsbereitschaft der GmbH kein Angebot seiner Dienste voraus
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fortbestehender Gehaltsanspruch des abberufenen GmbH-Geschäftsführers auch ohne Anbieten seiner Dienste nach Bestellung eines anderen Geschäftsführers
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Abberufung, Anstellungsvertrag, Bestellung, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Vergütung, Verpfändung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer, Abberufung, Vergütungsanspruch
Besprechungen u.ä. (2)
- RA ONLINE
, S. 166 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Lohnanspruch bei Annahmeverzug
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Fortbestehender Gehaltsanspruch des abberufenen GmbH-Geschäftsführers auch ohne Anbieten seiner Dienste nach Bestellung eines anderen Geschäftsführers
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2001, 287
- ZIP 2000, 2199
- MDR 2001, 97
- WM 2000, 2384
- BB 2000, 2434
- DB 2000, 2469
- NZA 2001, 36
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05
Freistellung von der Arbeit
Zur Begründung des Annahmeverzugs bedarf es bei der unwiderruflichen Freistellung in der Kündigungserklärung keines wörtlichen Angebots (§ 295 Satz 1 BGB) der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber lässt erkennen, unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bereit zu sein (vgl. BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100). - BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige …
Hierin lag ein wörtliches Angebot der Dienstleistung gem. § 295 BGB (vgl. BGH 28. Oktober 1996 - II ZR 14/96 - zu II der Gründe, NJW-RR 1997, 537; 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - zu 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100), welches der Kläger durch die Einreichung der Kündigungsschutzklage am 10. Mai 2005 und die gleichzeitige Geltendmachung seiner Zahlungsansprüche bestätigte. - BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11
Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung
Dieses wörtliche Angebot kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses protestiert und/oder eine Bestandsschutzklage einreicht (…vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 13, AP BGB § 310 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 10; BGH 28. Oktober 1996 - II ZR 14/96 - zu II der Gründe, NJW-RR 1997, 537; 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - zu 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99
Vertragsrecht - Wörtliches Angebot i.S. von § 295 BGB
Zwar ist der Beklagten die Aufrechnung mit einer einredebelasteten Forderung verwehrt (§ 390 Satz 1 BGB); dies gilt insbesondere für die Einrede des nichterfüllten Vertrages, und zwar auch dann, wenn diese Einrede noch gar nicht ausdrücklich erhoben worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.2000 - II ZR 75/99, NJW 2001, 287, 288). - BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
Nicht aufgerechnet werden kann insbesondere mit einer Forderung, der ein Leistungsverweigerungsrecht entgegensteht; es genügt seine bloße Existenz (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99, WM 2000, 2384, 2385). - BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 277/06
Annahmeverzug - Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
Das Angebot ist entbehrlich, wenn die verpflichtete Partei erkennen lässt, sie sei unter keinen Umständen bereit, den Dienstverpflichteten weiter zu beschäftigen (BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100). - BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01
Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne …
Auf sein Fehlen vermag sich der Gläubiger dann nicht zu berufen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48; 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234; BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100). - OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07
Toleranzgrenze bei der Gebührenbestimmung
Es ist nicht erforderlich, dass sie bereits erhoben ist (vgl. BGH, NJW 2001, 287; NJW 2002, 3541; ZIP 2005, 1559 (1560);… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Auflage, § 390 Rn. 1). - BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11
Grundbuchrecht - Anfechtung der Übereignung eines Grundstücks
Denn ein Leistungsangebot ist zur Begründung von Annahmeverzug nicht erforderlich, wenn die dienstberechtigte Gesellschaft zu erkennen gibt, den Vorstand keinesfalls weiter beschäftigen zu wollen, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn die Gesellschaft einen anderen Vorstand eingesetzt hat (vgl. zum GmbH-Geschäftsführer BGH, Urteil vom 28. Oktober 1996 - II ZR 14/96, NJW-RR 1997, 537, 538 a.E.; vom 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99, WM 2000, 2384, 2385). - LG Bielefeld, 23.11.2010 - 15 O 86/10 Dadurch hat sich die Beklagte selbst in Annahmeverzug gesetzt, ohne dass es noch eines Angebots des Klägers, die Dienste doch noch erbringen zu wollen, bedurft hätte (vgl. BGH NJW 2001, 287 ff.; BGH DStR 2001, 1312 ff. mit Anmerkung von Goette; s. weiter OLG Oldenburg NZG 2000, 1038 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2008, 6 U 104/07, Tz 125 f., zitiert nach JURIS).
Maßgebend ist insoweit (nach BGH NJW 2001, 287, 288) folgendes: Ein Verzicht auf die Anrechnung eines anderweitig erzielten Verdienstes kommt nur dann in Betracht, wenn der Dienstberechtigte durch sein gesamtes Verhalten zu erkennen gibt, dass ihn das Verhalten des Dienstverpflichteten bis zum Ablauf des Vertrages in keiner Weise mehr interessiert.
Da die Beteiligten über Zeitpunkt und Anlaß einer Vertragsbeendigung nicht im Einvernehmen auseinandergegangen sind, konnte nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagte das Verhalten des Klägers bis zum Ablauf des Vertrages in keiner Weise mehr interessierte (vgl. -wenn auch in anderem Zusammenhang- BGH NJW 01, 287, 288).
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger …
- BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 127/04
Händlervertrag - Händlerpflichten beim Rückkauf von Ersatzteilen
- OLG Saarbrücken, 26.10.2010 - 4 U 433/08
Insolvenzrecht - Aufrechnung mit Steuerforderung?
- OLG München, 11.02.2010 - 23 U 3872/09
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des …
- OLG Braunschweig, 12.05.2005 - 8 U 121/03
Bauträger - Berechnung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Rückabwicklung
- OLG Köln, 13.09.2001 - 18 U 90/01
- LAG Hessen, 22.07.2002 - 16 Sa 117/02
Tarifvertragsauslegung; Bruttolohn, Abfindung
- LAG Hamm, 12.04.2011 - 19 Sa 258/11
Fortfall des Annahmeverzugs im Fall einer aus formalen Gründen für unwirksam …
- OLG Düsseldorf, 03.12.2009 - 10 U 43/09
- VG Meiningen, 31.03.2003 - 5 K 1136/98
Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Bruchteilseigentum; Entschädigung; …
