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   BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03   

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https://dejure.org/2004,13299
BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03 (https://dejure.org/2004,13299)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2004 - II ZR 76/03 (https://dejure.org/2004,13299)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2004 - II ZR 76/03 (https://dejure.org/2004,13299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Einordnung eines Gastank befüllenden Unternehmens als unmittelbare (Handlungs-)Störerin; Erforderlichkeit des Kriteriums der Wiederholungsgefahr bei Geltendmachung eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02

    Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
    Allerdings ist sie nicht mittelbare, sondern unmittelbare (Handlungs-)Störerin, weil die Tankbefüllung unmittelbar auf ihre entsprechende Weisung an den Verkaufsfahrer, also auf eine Willensbetätigung der Beklagten, zurückgeht (Sen.Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
    Ein Zumutbarkeitskriterium besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229, 235; 148, 13, 17).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
    Ein Zumutbarkeitskriterium besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229, 235; 148, 13, 17).
  • BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06

    Beeinträchtigung des Eigentums durch Befüllung eines in fremdem Eigentum

    Von diesen Grundsätzen Abweichendes kann den von der Revisionserwiderung herangezogenen Senatsentscheidungen nicht entnommen werden, auch nicht dem Beschluss vom 22. März 2004 (- II ZR 76/03 - nicht veröffentlicht).
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