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BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Einordnung eines Gastank befüllenden Unternehmens als unmittelbare (Handlungs-)Störerin; Erforderlichkeit des Kriteriums der Wiederholungsgefahr bei Geltendmachung eines ...
- Judicialis
ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 93; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1; ZPO § 91a Abs. 1
Rechte eines Gaslieferanten an einen dem Kunden zur Verfügung gestellten Gastanks; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.09.2003 - II ZR 367/02
Anderweitige Befüllung von Flüssiggas-Behältern
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
Allerdings ist sie nicht mittelbare, sondern unmittelbare (Handlungs-)Störerin, weil die Tankbefüllung unmittelbar auf ihre entsprechende Weisung an den Verkaufsfahrer, also auf eine Willensbetätigung der Beklagten, zurückgeht (Sen.Urt. v. 15. September 2003 - II ZR 367/02, NJW 2003, 3702 m.w.N.). - BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
Ein Zumutbarkeitskriterium besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229, 235; 148, 13, 17). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 76/03
Ein Zumutbarkeitskriterium besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein für den mittelbaren Störer (vgl. BGHZ 106, 229, 235; 148, 13, 17).
- BGH, 26.02.2007 - II ZR 13/06
Beeinträchtigung des Eigentums durch Befüllung eines in fremdem Eigentum …
Von diesen Grundsätzen Abweichendes kann den von der Revisionserwiderung herangezogenen Senatsentscheidungen nicht entnommen werden, auch nicht dem Beschluss vom 22. März 2004 (- II ZR 76/03 - nicht veröffentlicht).