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BGH, 14.02.1974 - II ZR 83/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ablösung der Sicherheiten bei Ausscheiden eines Gesellschafters - Zurückbehaltungsrecht gegen Befreiungsanspruch bei Schulden eines Ausgleichs bzgl. der Verlustbeteiligung - Geltendmachung des Befreiungsanspruchs bei noch ausstehender Abschichtungsbilanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 899
- DB 1974, 770
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65
Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZR 83/72
Dem Urteil vom 22. Februar 1967 (BGHZ 47, 157, 164 f) ist nicht zu entnehmen, daß der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über den von ihm entschiedenen Sonderfall hinaus insoweit eine grundsätzlich andere Auffassung vertreten wollte. - RG, 24.02.1931 - II 234/30
Über den Befreiungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, insbesondere …
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZR 83/72
Ein solcher Befreiungsanspruch beruht, wie im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 132, 29, 32) auch im Schrifttum allgemein angenommen wird, auf einer entsprechenden Anwendung des § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB.
- BGH, 03.05.1999 - II ZR 32/98
Umfang der Fehlbetragshaftung
Das Berufungsgericht wird für den Fall, daß ein Verlustausgleichsanspruch des Klägers auch nach der erneuten Tatsachenverhandlung besteht, die vom Beklagten mit der Berufungsbegründung erhobene Einrede des Zurückbehaltungsrechts wegen seines Befreiungsanspruchs bezüglich der gemeinschaftlichen Schulden und der von ihm dafür gegebenen Sicherheiten (§ 738 Abs. 1 BGB) zu beachten haben (vgl. dazu: Sen.Urt. v. 14. Februar 1974 - II ZR 83/72, NJW 1974, 899 f.;… MünchKomm/Ulmer, BGB 3. Aufl. § 739 Rdn. 3). - AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung …
Das Gesellschaftsvermögen geht dann bei Auflösung der GbR in entsprechender Anwendung des § 738 BGB durch Anwachsung auf den letzten Gesellschafter über (BGH NJW 1966, 827; BGH NJW 1974, 899;… MüKomm - Ulmer/Schäfer, BGB , 5. Aufl. 2009, § 738 Rn. 11). - BGH, 14.02.1974 - II ZR 63/72 BGH, Urt, v. 14. Februar 1974 - II ZR 83/72 - OLG Hamburg.