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   BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09   

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https://dejure.org/2010,1061
BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1061)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2010 - II ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1061)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2010 - II ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1061)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 125 S 1 BGB, § 139 BGB, § 15 Abs 4 S 1 GmbHG
    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines GmbH-Gesellschaftsvertrages

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 139
    Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB durch salvatorische Erhaltungsklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksame Abbedingung der dispositiven Regelung des § 139 BGB; Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil

  • Betriebs-Berater

    Zur Gesamtnichtigkeit eines Vertrags bei salvatorischer Erhaltungsklausel

  • rewis.io

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines GmbH-Gesellschaftsvertrages

  • rewis.io

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der Gesamtnichtigkeit eines GmbH-Gesellschaftsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 139
    Wirksame Abbedingung der dispositiven Regelung des § 139 BGB; Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 139 BGB: Salvatorische Erhaltungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirkung einer salvatorischen Erhaltungsklausel in Gesellschaftsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was bewirken salvatorische Erhaltungsklauseln in Verträgen? (IBR 2010, 1276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1660
  • ZIP 2010, 925
  • MDR 2010, 821
  • NJ 2010, 339
  • WM 2010, 946
  • BB 2010, 1162
  • DB 2010, 1004
  • DB 2010, 8
  • NZG 2010, 619
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 25/94

    Bedeutung einer salvatorischen Klausel in einem Praxis-Übertragungsvertrag

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Die in § 16 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages vereinbarte salvatorische Erhaltungsklausel, mit welcher die dispositive Regelung des § 139 BGB wirksam abbedungen worden ist, schließt eine Gesamtnichtigkeit zwar nicht aus, führt aber zu einer Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH, Urt. v. 6. April 2005 - XII ZR 132/03, WM 2005, 1291, 1293; v. 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, WM 1996, 22, 24).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (BGH, Urt. v. 11. Oktober 1995 aaO).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Darauf, dass das Berufungsgericht zudem - wie der Kläger zu Recht rügt - in Art. 103 Abs. 1 GG verletzender Weise eine Überraschungsentscheidung getroffen hat (vgl. BVerfGE 107, 395, 410; BVerfG, ZIP 2005, 1850, 1852), indem es die Klage ohne den gebotenen Hinweis nach § 139 ZPO auf die für den Kläger nach dem Prozessverlauf nicht erkennbaren Bedenken gegen die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens abgewiesen hat, kommt es danach nicht mehr entscheidend an.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Die in § 16 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages vereinbarte salvatorische Erhaltungsklausel, mit welcher die dispositive Regelung des § 139 BGB wirksam abbedungen worden ist, schließt eine Gesamtnichtigkeit zwar nicht aus, führt aber zu einer Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB in ihr Gegenteil (BGH, Urt. v. 6. April 2005 - XII ZR 132/03, WM 2005, 1291, 1293; v. 11. Oktober 1995 - VIII ZR 25/94, WM 1996, 22, 24).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Unentgeltlich ist eine Zuwendung nur, wenn sie nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts von keiner auch von oder an einen Dritten zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, wobei die Leistung nicht geldwerter oder vermögensrechtlicher Art zu sein braucht (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737; v. 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89, WM 1990, 856, 858; MünchKommBGB/J. Koch, 5. Aufl. § 516 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Bei einer behauptenden Feststellungsklage liegt eine solche Gefährdung in der Regel schon darin, dass der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urt. v. 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, WM 1986, 690; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08

    Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam

    Auszug aus BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09
    Unentgeltlich ist eine Zuwendung nur, wenn sie nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts von keiner auch von oder an einen Dritten zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, wobei die Leistung nicht geldwerter oder vermögensrechtlicher Art zu sein braucht (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737; v. 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89, WM 1990, 856, 858; MünchKommBGB/J. Koch, 5. Aufl. § 516 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 29.01.2021 - V ZR 139/19

    Notarieller Grundstücksvertrag mit einer Gemeinde: Formwirksamkeit des Vertrages

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2010 - II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 362/19

    "Kaufvertrag über den Patientenstamm" verstößt gegen bayerische Berufsordnung für

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Unwirksamkeit wesentlicher Vertragsbestimmungen, ungeachtet einer vereinbarten salvatorischen Klausel, gemäß § 139 BGB zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags führt, wenn durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde (BGH, Urteil vom 29. Januar 2021 - V ZR 139/19, BGHZ 228, 338 Rn. 37; Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz

    Dies schließt eine Gesamtnichtigkeit zwar nicht aus, führt aber zu einer Umkehrung der Vermutung des § 139 BGB mit der Folge, dass demjenigen die Darlegungs- und Beweislast zugewiesen wird, der sich auf die Gesamtnichtigkeit des Vertrages beruft (vgl. BGH, Urteil v. 24. September 2002 - KZR 10/01 , NJW 2003, 347; Beschluss v. 15. März 2010 - II ZR 84/09 , NJW 2010, 1660 Rz. 8; vgl. auch Senat, Urteil v. 13. August 2014 - VI-U (Kart) 47/13 , WuW/E DE-R 4431, Rz. 78 bei juris - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde (vgl. BGH, Beschluss v. 15. März 2010 - II ZR 84/09 , NJW 2010, 1660 Rz. 8).

  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    (1) Die Frage, ob die teilweise unwirksame Preisabrede zu einer Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags nach Maßgabe des § 139 BGB führt, stellt sich im Streitfall schon deshalb nicht, weil sich die - wegen der in dem Kaufvertrag enthaltenen salvatorischen Erhaltensklausel insoweit gegebenenfalls darlegungs- und beweisbelastete (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteil vom 15. Juni 2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 unter II 2; BGH, Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 Rn. 8) - Beklagte nicht auf eine etwaige Gesamtnichtigkeit des Vertrags nach § 139 BGB beruft.
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten, trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzes für unwirksam hält (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 10/01, GRUR 2004, 353 = WRP 2003, 86; Urteil vom 15. März 2010 - II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 Rn. 8).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Sie begründet aber eine Umkehr der Vermutungsregel des § 139 BGB (vgl. BGH, 15. März 2010, II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 , Rn. 8) und damit zugleich der in Anwendung des § 139 BGB geltenden Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, 4. Februar 2010, IX ZR 18/09, NJW 2010, 1364 , Rn. 30), d. h. sie regelt die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der wegen § 139 BGB stets erforderlichen Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft hinsichtlich des Restes hätten aufrecht erhalten wollen (vgl. BAG, 23. April 2009, 6 AZR 533/08, NZA 2009, 1260 , Rn. 30; BGH, 24. September 2002, KZR 10/01, NJW 2003, 347 ).

    Ist dagegen eine Erhaltensklausel vereinbart, tritt die Nichtigkeit des gesamten Vertrages nur dann ein, wenn die Aufrechterhaltung des Restgeschäfts trotz der salvatorischen Klausel im Einzelfall durch den durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Parteiwillen nicht mehr getragen wird (vgl. BGH, 15. März 2010, II ZR 84/09, NJW 2010, 1660 , Rn. 8).

    Die Gesamtnichtigkeit kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (vgl. BGH, 15. März 2010, a. a. O.; 5. Dezember 2012, I ZR 92/11, EuZW 2013, 753 , Rn. 55).

  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Während bei einer (Teil-) Nichtigkeit gemäß § 139 BGB grundsätzlich diejenige Vertragspartei die Darlegungs- und Beweislast trägt, die das Rechtsgeschäft aufrecht erhalten will, kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung einer salvatorischen Klausel um: Die Nichtigkeit des gesamten Vertrages tritt in diesen Fällen nur dann ein, wenn die Aufrechterhaltung des Restgeschäfts trotz der salvatorischen Klausel im Einzelfall durch den durch Vertragsauslegung zu ermittelnden (mutmaßlichen) Parteiwillen nicht mehr getragen wird (BGH, Urteil vom 15.03.2010 - II ZR 84/09 - Rn. 8, juris; vom 24.09.2002 - KZR 10/01, NJW 2003, 347 f m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.09.2016 - 4 U 81/16

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung einer automatisierten

    Eine Erhaltungsklausel steht der Annahme einer Gesamtnichtigkeit des Vertrags nicht entgegen, wenn der nichtige Vertragsteil von derart grundlegender Bedeutung ist, dass die Aufrechterhaltung nur des Restgeschäfts nicht mehr als vom durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien umfasst angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 84/09 zitiert nach Juris; Wendtland, Beck´scher Online Kommentar zum BGB, 40. Edition, Stand: 01. August 2016, § 139 Rn. 7).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrags verändert würde (BGH, Beschluss vom 15. März 2010 - II ZR 84/09 - zitiert nach Juris; Wendtland, Beck´scher Online Kommentar zum BGB, 40. Edition, Stand: 01. August 2016, § 139 Rn. 7).

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 418 HKO 39/15

    Hilfeleistung in Steuersachen: Erstellung automatisierter Jahresabschlüsse als

    Eine Erhaltungsklausel steht der Gesamtnichtigkeit des Vertrages dann nicht entgegen, wenn der nichtige Vertragsteil von derart grundlegender Bedeutung ist, dass die Aufrechterhaltung nicht mehr als vom durch Vertragsauslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien umfasst angesehen werden kann (BGH NJW 2010, 1660, 1661; Wendtland, Beck"scher Online Kommentar zum BGB, 41. Edition, Stand: 01.11.2016, § 139, Rn.7 m.N.).

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert werden würde (BGH NJW 2010, 1660, 1661; Wendtland, Beck"scher Online Kommentar zum BGB, 41. Edition, Stand: 01.11.2016, § 139, Rn.7 m.N.).

  • OLG Hamm, 25.10.2017 - 12 U 26/17

    Haftung der Kommanditisten-Treugeber

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn nicht nur eine Nebenabrede, sondern eine wesentliche Vertragsbestimmung unwirksam ist und durch die Teilnichtigkeit der Gesamtcharakter des Vertrages verändert würde (vgl. BGH, NJW 2010, S. 1660 f. Rn. 8; zitiert nach juris.de).
  • OLG Hamm, 03.02.2014 - 8 U 47/10

    Stimmenkauf; Anteilskauf; Unternehmenskauf; culpa in contrahendo; Täuschung durch

  • OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 5 U 93/10

    Auszahlung von Bonuszahlungen an Geschäftsführer aus Anstellungsvertrag

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 377/15

    Abhängige Beschäftigung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Postulat der

  • OLG Hamm, 09.11.2020 - 18 U 93/17

    Kassensystem als "erforderliche Unterlage" im Sinne von § 86a Abs. 1 HGB

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2015 - U (Kart) 14/14

    Wirksamkeit eines Mietvertrages über Räume für einen Kfz-Schilderprägerbetrieb

  • LG Hamburg, 28.04.2016 - 413 HKO 44/15

    Dienstleistungsvertragsverhältnis: Nichtigkeit des Vertrages wegen unbefugter

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - U (Kart) 47/13

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

  • OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Erbbaurechtsvertrag: Sittenwidrige Überhöhung des

  • OLG München, 10.09.2015 - U 2663/14

    Rechtsschutzbedürfnis eines Verbands für die kartellrechtliche Abwehr von

  • LG Berlin, 16.06.2014 - 95 O 52/13

    Kündigung einer Gesellschaftervereinbarung wegen Vollstreckung

  • LG Hamburg, 16.12.2022 - 418 HKO 22/22

    Formnichtigkeit eines Geschäftsführerdienstvertrages

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