Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BGB §§ 226
    Wiederaufleben der persönlichen Haftung des Kommanditisten auch bei Unterschrei-tung der Haftsumme infolge Rückzahlung eines Agio

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff der Divergenz; Begriff der Schikane

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Wann liegt Verstoß gegen Schikaneverbot vor?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wiederaufleben der persönlichen Haftung des Kommanditisten - Divergenz

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Persönliche Haftung des Kommanditisten bei Absinken seines Kapitalanteils unter Haftsumme nach Rückzahlung eines Agios

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 Satz 1; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BGB §§ 226, 242
    Persönliche Haftung des Kommanditisten bei Absinken seines Kapitalanteils unter Haftsumme nach Rückzahlung eines Agios

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Das Agio des Kommanditisten" von Prof. Dr. Walter Bayer und WissMit Dr. Jan Lieder, original erschienen in: ZIP 2008, 809 - 813.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die persönliche Haftung des Kommanditisten bei Rückzahlung eines Agios" von RiLG Prof. Dr. Michael Timme, original erschienen in: MDR 2008, 959 - 960.

Verfahrensgang

  • LG Bonn, 14.06.2005 - 3 O 419/04
  • OLG Köln, 08.03.2006 - 13 U 130/05
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1676
  • ZIP 2007, 2074
  • MDR 2007, 1445
  • WM 2007, 1885
  • WM 2007, 2355
  • BB 2007, 2249
  • DB 2007, 2198



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Wird zitiert von ... (35)  

  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 105/07  

    Gesellschaftsrecht - Wiederaufleben der persönlcihen Haftung des Kommanditisten

    Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB auch dann wieder auf, wenn an ihn ein Agio zurückgezahlt wird, sofern dadurch der Stand seines Kapitalkontos unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt oder schon zuvor diesen Wert nicht mehr erreicht hat (Bestätigung von Sen.Beschl. v. 9. Juli 2007 - II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074; BGHZ 84, 383).*).

    Wie der Senat bereits in BGHZ 84, 383, 387 f. und erneut - zeitlich nach dem Berufungsurteil - mit Hinweisbeschluss vom 9. Juli 2007 (II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074 Tz. 8; a.A. Bayer/Lieder, ZIP 2008, 809 ff.) entschieden hat, ist nach § 172 Abs. 4 HGB jede Rückzahlung an den Kommanditisten haftungsbegründend, wenn und soweit dadurch der Kapitalanteil des Kommanditisten unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt oder schon zuvor diesen Wert nicht mehr erreicht hat.

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07  

    Gesellschaftsrecht - Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs

    Voraussetzung für die Einrede des Schikaneverbots nach § 226 BGB und der unzulässigen Rechtsausübung ist - wie der Senat in seinem dieselbe Gesellschaft betreffenden Beschluss vom 9. Juli 2007 (II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074, Tz. 9) ausgeführt hat -, dass die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen (RGZ 68, 424, 425), dass der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt (BGHZ 29, 113, 117 f.) oder dass das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (BGHZ 107, 296, 310 f.; Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl. § 242 Rdn. 50 f.).

    Darauf hat der Senat in dem Hinweisbeschluss vom 9. Juli 2007 (aaO) entscheidend abgestellt.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 138/08  

    Gesellschaftsrecht - Genossenschaft: Ratenzahlung = verbotene Kreditgewährung?

    Der Umstand allein, dass es eine Vielzahl von Klagen gegen Mitglieder der Genossenschaft (im Folgenden: Schuldnerin) bzw. Klagen von Mitgliedern gegen die Schuldnerin gibt und deshalb wegen der Befassung unterschiedlicher Gerichte mit den Klagen die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht, rechtfertigt als solche die Zulassung nicht (vgl. Sen.Beschl. v. 9. Juli 2007 - II ZR 95/06, ZIP 2007, 2074 Tz. 2 m.w.Nachw.).
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  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 12/12  

    Haftung eines Kommanditisten eines Fonds für gegen ihn gerichtete

    Eine Schikane im Sinne von § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB liegt nur dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zu Grunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676, juris Leitsatz 3 und Rz. 9).

    Der bloße Umstand, dass Prozesse über vergleichbare Forderungen der Klägerin (Ansprüche einer Darlehensgeberin und Kommanditistin gegen die Mitgesellschafter aus dem Darlehensvertrag) geführt werden und ein dem Berufungsgericht gleichrangiges Gericht die Klage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen und damit einen gegenteiligen Standpunkt als das Berufungsgericht eingenommen hat, begründet deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen Zulassungsgrund (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676).

  • OLG Stuttgart, 14.11.2012 - 14 U 15/12  

    Immobilienanlagen

    Eine Schikane im Sinne von § 226 BGB oder eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB liegt nur dann vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zu Grunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein anderes, vertragsfremdes oder unlauteres Ziel zu erreichen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676, juris Leitsatz 3 und Rz. 9).

    Der bloße Umstand, dass Prozesse über vergleichbare Forderungen der Klägerin (Ansprüche einer Darlehensgeberin und Kommanditistin gegen die Mitgesellschafter aus dem Darlehensvertrag) geführt werden und ein dem Berufungsgericht gleichrangiges Gericht die Klage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen und damit einen gegenteiligen Standpunkt als das Berufungsgericht eingenommen hat, begründet deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keinen Zulassungsgrund (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08  

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Eine Schikane im Sinne des § 226 BGB liegt vor, wenn die Geltendmachung eines Rechts keinen anderen Zweck haben kann als die Schädigung eines anderen, wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt oder wenn das Recht nur geltend gemacht wird, um ein unlauteres Ziel zu erreichen (BGH, Beschluss vom 9.7.2007 - II ZR 95/06 - juris m. w. N.).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 124/08  

    Wettbewerbswidrigkeit von Anzeigen eines Telekommunikationsanbieters bei der

    Eine solche auf tatsächlichem Gebiet liegende Divergenz gebietet nicht die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO (vgl. BGHZ 152, 182, 186; BGH, Beschl. v. 9.7.2007 - II ZR 95/06, NJW-RR 2007, 1676, jeweils m.w.N.; MünchKomm.ZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 543 Rdn. 14).
  • OLG Köln, 10.03.2009 - 15 U 163/08  

    Jauchs Ehefrau gewinnt gegen Burda Senator Verlag Veröffentlichung von

    Dabei begründet allein der Umstand, dass ein Berufungsgericht im Einzelfall trotz gleichen oder identischen Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis gelangt als ein anderes gleich- oder höherrangiges Gericht nicht die Notwendigkeit der Revisionszulassung; es kommt vielmehr darauf an, ob eine Divergenz in Rechtsfragen oder ein Rechtsfehler mit symptomatischer Bedeutung vorliegt (vgl. BGH NJW 2004, 1167; BGH NJW-RR 2007, 1676).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 14 U 50/09  

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhandkommanditistin an einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nach § 172 Abs. 4 HGB jede Rückzahlung an den Kommanditisten haftungsbegründend, wenn und soweit dadurch - wie hier - der Kapitalanteil des Kommanditisten unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt oder schon zuvor diesen Wert nicht mehr erreicht hat (vgl. nur BGHZ 84, 383, 387 f.; BGH NZG 2007, 822; NZG 2008, 506).
  • OLG Celle, 27.05.2009 - 3 U 292/08  

    Immobilien - Mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld

    Die Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2001 (VII ZR 388/00, WM 2007, 2355 ff.), wonach eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, gegen § 9 AGBG (a. F.) verstoßen kann, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Köln, 06.11.2007 - 18 U 131/07  

    Auch Manager müssen sparen. Haftung, Fallstricke und Versicherung der Manager

  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5240/09  

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

  • OLG München, 04.12.2007 - 5 U 3524/07  

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilung - Verjährung; verspätete

  • OLG München, 12.07.2010 - 19 U 5540/09  

    Kapitalanlage durch finanzierte Kommanditbeteiligung an einer Medienfonds-GmbH &

  • OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10  

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärung über Rückvergütungen durch

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4574/10  

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08  

    Stattgebender Beschluss: Keine Prüfung weiterer verfassungsrechtlicher Rügen bei

  • VerfGH Bayern, 19.07.2010 - 118-VI-09  

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09  

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ausreichende Aufklärung bei Ausweisung

  • OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10  

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung;

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4576/10  

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10  

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank

  • OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 5 U 39/09  

    Immobilien - Überbaubeseitigung: Totalabriss zumutbar?

  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10  

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4105/10  

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3877/10  

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

  • LG Bielefeld, 30.11.2007 - 15 O 203/07  
  • KG, 12.12.2007 - 26 U 272/06  

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

  • KG, 17.12.2007 - 26 U 264/06  

    Kapitalanlage: Kollektives Anlagemodell als Finanzkommissionsgeschäft;

  • BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09  

    “CHOCOLATERIA” für Schokoladewaren nicht unterscheidungskräftig

  • KG, 19.01.2012 - 8 U 171/10  

    § 2066 BGB, §§ 2066ff BGB, § 2091 BGB

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 19/10  

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 15 Abs. 5 S. 2 VvB)

  • OLG München, 12.02.2008 - 5 U 3576/07  

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter

  • OLG München, 11.10.2010 - 19 U 2168/10  

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruchsvoraussetzungen bei Schädigung

  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 15 ZB 07.3033  

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Vorbescheid; Rinderstall; Gebot

Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06   

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