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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - II-1 UF 71/05   

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https://dejure.org/2005,11602
OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - II-1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,11602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2005 - II-1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,11602)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - II-1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,11602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit i.R. eines Scheidungsverfahrens um die Wirksamkeit eines Ehevertrages; Täuschung über die Bedeutung eines Ehevertrages; Güterstand der Zugewinngemeinschaft; Wahlmöglichkeiten des ehelichen Güterrechts

  • Judicialis

    BGB § 138 Cd; ; BGB § 1408

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Zugewinnausgleich bei Fehlen eines auszugleichendenVersorgungsvermögens aufgrund selbständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95

    Familienarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem weiteren Urteil vom 05.02.2002 (NJW 2002, 1183 f = FamRZ 2002, 527 f) Ausführungen gemacht, die in einem Gegensatz zu der Begründung des BGH zu stehen scheinen.

    Die Frage, ob ein Partner vor der Eheschließung isoliert auf den Ausgleich des Zugewinns verzichten kann, ist noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hahne, a.a.O.; ferner Scholz, Urteilsanmerkung FamRZ 2002, 733).

  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    Prüfungsmaßstab ist auch hier § 138 Abs. 1 BGB, während Abs. 2 dieser Vorschrift, der auf Austauschgeschäfte zugeschnitten und auf familienrechtliche Verträge nicht anzuwenden ist (BGH UA Seite 24 und NJW 1992, 3164/3165 = FamRZ 1992, 1402 f), nicht einschlägig ist.
  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    Der "Wert des Beschwerdegegenstandes" bestimmt sich nach den Verhältnissen bei Eingang der Berufungsschrift, § 4 Abs. 1 ZPO (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH NJW 1983, 1063).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    und 29.03.2001 (NJW 2001, 957 f und 2248 = FamRZ 2001, 343 f und 985) notarielle Eheverträge, die Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren waren, einer Prüfung unterzogen und auf die Aufgabe der Zivilgerichte hingewiesen hatte, "auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt", hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen zu den damit aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    In seinem Grundsatzurteil vom 11.02.2004 (NJW 2004, 930 f = FamRZ 2004, 601 f) hat er eine Kernbereichs-Lehre entwickelt, die eine Prüfung in zwei Schritten aufgibt.
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Kosten der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05
    Dass die Bilanz nach anderen Vorschriften ohnehin erstellt werden muss, ist für die Bewertung der Beschwer ohne Bedeutung (BGH NJW-RR 1993, 1154).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 UF 71/05 (https://dejure.org/2005,9013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EGZPO § 30; ; ZPO § 115 I 3

  • rechtsportal.de

    EGZPO § 30; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3
    Prozesskostenhilfe: Für die Höhe des Erwerbstätigenbonus ist das Datum des Bewilligungsbeschlusses maßgeblich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe des Erwerbstätigenbonus bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anwendung des bisherigen Rechts für einen Rechtszug bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005; Maßgeblichkeit des Datums des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Höhe des Erwerbstätigenbonus nach Übergangsrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 1 UF 71/05
    Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main -AZ: 5 WF 75/05- jedoch mit Beschluss vom 21. April 2005 bereits entschieden hat, ist nach § 30 EGZPO das bisherige Recht für einen Rechtszug anzuwenden, als einer Partei vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
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