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   OLG Köln, 17.12.2012 - II-4 WF 156/12   

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https://dejure.org/2012,41081
OLG Köln, 17.12.2012 - II-4 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,41081)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2012 - II-4 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,41081)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - II-4 WF 156/12 (https://dejure.org/2012,41081)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich eines Antrags auf Regelung des Umgangs mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1 Alt. 2
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung hinsichtlich eines Antrags auf Regelung des Umgangs mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erst zum Jugendamt, sonst gibt es keine VKH

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Jugendamt statt Verfahrenskostenhilfe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgang - erst zum Jugendamt, dann zum Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1241
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Bonn, 25.10.2012 - 405 F 185/12
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2012 - 4 WF 156/12
    Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den ihm die Verfahrenskostenhilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 25.10.2012 - 405 F 185/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Schleswig, 03.01.2012 - 10 WF 258/11

    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Einreichung der

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2012 - 4 WF 156/12
    Im Hinblick auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe ist von dem Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen, dass er die ihm kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen hat, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt ( so der erkennende Senat zuletzt mit Beschluss vom 06.06.2012 - 4 WF 58/12 -, so auch die h. M., vgl. etwa: Johannsen/Henrich-Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 114 Rn. 28; Streicher, FamRZ 2012, 729 ff., 751; jew. m. w. N. aus Rspr. u. Lit. ).
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 4 WF 58/12
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2012 - 4 WF 156/12
    Im Hinblick auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe ist von dem Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen, dass er die ihm kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen hat, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt ( so der erkennende Senat zuletzt mit Beschluss vom 06.06.2012 - 4 WF 58/12 -, so auch die h. M., vgl. etwa: Johannsen/Henrich-Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl., § 114 Rn. 28; Streicher, FamRZ 2012, 729 ff., 751; jew. m. w. N. aus Rspr. u. Lit. ).
  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale

    Dem Hilfsbedürftigen kann aber zunächst abverlangt werden, dass er die ihm kostenfreien Angebote - insbesondere die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes - zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrnimmt, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - II-6 WF 110/14, 6 WF 110/14 - NZFam 2015, 510; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2015 - 9 WF 323/14 - FamRZ 2015, 1040; OLG Köln, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - II-4 WF 156/12, 4 WF 156/12 - FamRZ 2013, 1241f).
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 6 WF 110/14

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

    Zum Teil wird die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stets davon abhängig gemacht, dass der bedürftige Beteiligte zunächst die kostenfreie Hilfe des zuständigen Jugendamtes in Anspruch genommen hat (OLG Köln, FamRZ 2013, 1241; Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 114 ZPO Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 164/16

    Keine Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

    Letzteres wird zum Teil unter Hinweis auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe bejaht, so dass vom Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen sei, dass er die kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen habe, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehme (OLG Köln FamRZ 2013, 1241; Markwardt, in: Johannsen/ Henrich, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 114 ZPO Rn. 28; Keuter, FamRZ 2009, 1891 f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2016 - 20 WF 209/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 2. und des 16. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 2002, 1712; FamRZ 2004, 1115; ebenso etwa OLG München FamRZ 2008, 1089; a. A. etwa OLG Hamm NZFam 2015, 510; OLG Köln FamRZ 2013, 1241), welche die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht von der vorangegangenen Wahrnehmung einer Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt abhängig machen.
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Unter den Umständen des vorliegenden Falles ist nicht entscheidend, ob es grundsätzlich als mutwillig zu qualifizieren ist, wenn ein bedürftiger Elternteil ein gerichtliches Umgangsverfahren betreiben will, ohne vorher die Beratung und Hilfe eines Jugendamts in Anspruch genommen zu haben (OLG Karlsruhe vom 23.05.2016 - 18 WF 76/16; OLG Karlsruhe vom 07.06.2017 - 5 WF 229/16, jeweils nicht veröffentlicht; strenger OLG Köln vom 17.12.2012 - 4 WF 156/12, FamRZ 2013, 1241: "immer zunächst zu verlangen" OLG Rostock vom 08.03.2011 - 10 WF 23/11, MDR 2011, 790: es "müsse stets versucht werden"; dagegen kritisch OLG Karlsruhe vom 07.01.2016 - 20 WF 209/15, NJW 2016, 1522; OLG Hamm vom 03.03.2011 - 8 WF 34/11, NJW-RR 2011, 1577; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage 2017, § 76 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 2 WF 163/16

    Mutwilligkeit bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Letzteres wird zum Teil unter Hinweis auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe bejaht, so dass vom Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen sei, dass er die kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen habe, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehme (OLG Köln FamRZ 2013, 1241; Markwardt, in: Johannsen/ Henrich, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 114 ZPO Rn. 28; Keuter, FamRZ 2009, 1891 f.).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2022 - 13 WF 52/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 13 WF 189/21

    Ablehnung eines Verfahrenskostenhilfegesuchs für eine Kindschaftssache Mutwillige

    Sind solche Bemühungen dagegen fehlgeschlagen, erkennbar aussichtslos oder verbietet eine besondere Dringlichkeit die Inanspruchnahme außergerichtlicher Hilfe, ist Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich zu gewähren (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2014, 584; OLG Brandenburg, FuR 2014, 181; OLG Koblenz FamRZ 2009, 1230; OLG Köln FamRZ 2013, 1241; OLG Hamm NZFam 2015, 510).
  • OLG Hamm, 26.02.2016 - 2 WF 35/16

    Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Umgangsverfahren wegen

    Dem Hilfsbedürftigen kann aber zunächst abverlangt werden, dass er die ihm kostenfreien Angebote - insbesondere die Vermittlungsbemühungen des Jugendamtes - zur Erreichung seines Zieles wenigstens versuchsweise wahrnimmt, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - II-6 WF 110/14, 6 WF 110/14 - NZFam 2015, 510; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2015 - 9 WF 323/14 - FamRZ 2015, 1040; OLG Köln, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - II-4 WF 156/12, 4 WF 156/12 - FamRZ 2013, 1241f).
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