Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.2010 - II-5 WF 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16780
OLG Hamm, 15.12.2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - II-5 WF 157/10 (https://dejure.org/2010,16780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt, Auskunftsanspruch, Familienunterhalt, Zwangsvollstreckung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1605 BGB, § 888 ZPO
    Kindesunterhalt, Auskunftsanspruch, Familienunterhalt, Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen Elternteils; Verpflichtung zur Auskunft über die Einkünfte des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1605
    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen Eltenteils; Verpflichtung zur Auskunft über die Einkünfte des neuen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Auskunft über Einkommen des neuen Ehegatten ja, aber bitte ohne Belege

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Im Falle eines aus eigenen Einkommensverhältnissen nicht leistungsfähigen, wieder verheirateten Elternteils kann das unterhaltsberechtigte Kind vielmehr auch Informationen über das Einkommen des neuen Ehegatten verlangen (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 14).

    Das Interesse des Auskunftbegehrenden geht dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder eines Dritten grundsätzlich vor (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 16).

    Die Auskunftspflicht entspricht damit derjenigen, wie sie nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 22).

    Eine solche Kontrollmöglichkeit wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 23).

    Soll der Unterhaltsverpflichtete auch Angaben zu den Einkünfte seines Ehegatten machen, setzt dies vielmehr ein hierauf bezogenes ausdrückliches Verlangen des Unterhaltsberechtigten voraus (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08, zitiert nach juris Rn. 13).

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Entgegen der offenbar von den Berechtigten vertretenen Auffassung ist der dem barunterhaltspflichtigen Elternteil gegen seinen neuen Ehegatten zustehende Anspruch auf Familienunterhalt jedoch nicht in voller Höhe als Einkommen zu berücksichtigen und für den Kindesunterhalt zu verwenden (BGH, FamRZ 2006, 1827, zitiert nach juris Rn. 35 ff.).

    Zu diesen weiteren Einkünften kann zum anderen auch der Taschengeldanspruch zählen, wenn der notwendige Selbstbehalt auch ohne den als Taschengeld geschuldeten Anteil des Anspruchs auf Familienunterhalt bereits abgedeckt ist (BGH, FamRZ 2006, 1827, zitiert nach juris Rn. 37 f.).

  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Hieraus folgt, dass bei der Vorlegung des Einkommensteuerbescheids Betragsangaben, die ausschließlich die Verhältnisse (insbesondere die Einkünfte) des Ehegatten betreffen, sowie solche Betragsangaben, in denen die Werte für beide Ehegatten zusammengefasst sind, ohne dass der Anteil des Auskunftspflichtigen daraus entnommen werden kann, abgedeckt oder in sonstiger Weise unkenntlich gemacht werden dürfen (BGH, FamRZ 1983, 680).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 WF 40/10

    Umgangsregelung: Vollstreckung aus einem Alttitel bei Androhung von Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Beim Verfahren zur Vollstreckung einer Endentscheidung -hier des Teilurteils vom 17.02.2010 - handelt es sich um ein selbständiges Verfahren i.S. des Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-Reformgesetz (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1930; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., Art. 111 FGGRG, Rn. 5; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 5. Aufl., Art. 111 FGG-RG, Rn. 8; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung vor § 86 FamFG, Rn. 4).
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Dieser beläuft sich auf 5 bis 7 % des Nettofamilieneinkommens (BGH, FamRZ 1998, 608/609).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 2 W 66/08

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Der Einwand der Erfüllung ist im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung zu beachten (KG, KGReport 2008, 167; OLG Köln, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 W 66/08, zitiert nach juris; Zöller/Stöber, a.a.o., § 888 Rn. 11).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (BGH, FamRZ 2004, 24/25; FamRZ 2006, 26/29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Da der Anspruch auf Familienunterhalt nach seiner Ausgestaltung allerdings nicht auf Gewährung einer - frei verfügbaren - laufenden Geldrente für den jeweils anderen Ehegatten, sondern als gegenseitiger Anspruch der Ehegatten darauf gerichtet ist, dass jeder von ihnen seinen Beitrag entsprechend seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion leistet (BGH, FamRZ 2004, 24/25; FamRZ 2006, 26/29) wird er grundsätzlich nicht beziffert.
  • KG, 06.12.2007 - 2 W 185/07

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Bewirkung einer nicht vertretbaren Handlung:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Der Einwand der Erfüllung ist im Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung zu beachten (KG, KGReport 2008, 167; OLG Köln, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 W 66/08, zitiert nach juris; Zöller/Stöber, a.a.o., § 888 Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 10.06.2010 - 13 WF 326/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung eines Umgangsbeschlusses in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10
    Beim Verfahren zur Vollstreckung einer Endentscheidung -hier des Teilurteils vom 17.02.2010 - handelt es sich um ein selbständiges Verfahren i.S. des Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-Reformgesetz (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1366; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1930; Keidel/Engelhardt, FamFG, 16. Aufl., Art. 111 FGGRG, Rn. 5; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 5. Aufl., Art. 111 FGG-RG, Rn. 8; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., Vorbemerkung vor § 86 FamFG, Rn. 4).
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 1 WF 306/12

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Vollstreckung nach den §§ 86 FamFG erfolgt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend -über § 120 Abs. 1 FamFG im Ergebnis wiederum die Vorschriften der ZPO Anwendung finden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1302-1303 m w N).
  • OLG Jena, 03.08.2015 - 1 WF 312/15

    Zwangsgeld: Anforderungen an die geschuldete Auskunftserteilung und Belegpflicht

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Vollstreckung nach den § 86 FamFG erfolgt, sondern auch dann, wenn - wie vorliegend - über § 120 Abs. 1 FamFG im Ergebnis wiederum die Vorschriften der ZPO Anwendung finden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1302-1303 m w N).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht