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   OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - II-8 UF 174/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9113
OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - II-8 UF 174/03 (https://dejure.org/2004,9113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um eine Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt; Voraussetzungen einer Korrektur des Selbstbehalts des Unterhaltsverpflichteten; Anwendung unterhaltsrechtlicher Leitlinien im Grenzbereich zweier Oberlandesgerichte mit von einander abweichenden Leitlinien

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 157/91

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 8 UF 174/03
    Der BGH hat dem Tatrichter nicht verwehrt, sich an solche Leitlinien anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (FamRZ 1993, 43, 44).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 1104 f. veröffentlicht ist, hat auf der Grundlage der Renteneinkünfte des Beklagten und des - nach Abzug pauschaler berufsbedingter Aufwendungen sowie eines Erwerbstätigenbonus - bereinigten Erwerbseinkommens der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbedarf in Höhe von 571 EUR für die Zeit bis Juni 2003 und in Höhe von 576 EUR für die Zeit ab Juli 2003 ermittelt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 531/11

    Pfändung Altersrente

    Nach den Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (veröffentlicht in www.olg.brandenburg.de unter Stichwort Unterhaltsleitlinien) betrug der billige Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten (vgl. dazu BGH-Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 30/04, abgedruckt in BGHZ 166, 351 zum Urteil des Oberlandesgerichts -- OLG - Düsseldorf vom 14. Januar 2004 - II - 8 UF 174/03, 8 UF 174/03, abgedruckt in FamRZ 2004, 1104) im Zeitraum von Januar 2008 bis Dezember 2010 in der Regel 1.000 Euro (Ziffer 21.4 der ab 01. Januar 2008 geltenden Unterhaltsleitlinien, unverändert fortgeführt durch die ab 01. Januar 2009 und ab 01. Januar 2010 geltenden Unterhaltsleitlinien).
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