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   OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - II-8 UF 38/10   

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OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - II-8 UF 38/10 (https://dejure.org/2010,11121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2010 - II-8 UF 38/10 (https://dejure.org/2010,11121)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - II-8 UF 38/10 (https://dejure.org/2010,11121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 982
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZR 272/02

    Unterhaltsbedürftigkeit eines Elternteils gegenüber einem Abkömmling

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Der Bedarf der Mutter des Beklagten ist jedenfalls seit April 2008 in Höhe der tatsächlichen Heimkosten zu bemessen (BGH FamRZ 2004, 1370 f); die Heimpflegebedürftigkeit wurde bereits im Januar 2008 durch den Pflegeversicherungsträger bescheinigt (Bl. 123), tragfähige Zweifel an dieser Einschätzung sind nicht erkennbar.
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Dies ist grundsätzlich der Fall (BGH FamRZ 2004, 1184; Klinkhammer aaO, Rn. 2.109).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Der Beklagte hat auch zu keinem seiner Geschwister konkret vorgetragen, dass die betreffenden Angaben der Klägerin unrichtig wären; er könnte dies, denn ihm steht insoweit ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB zu (BGH in FamRZ 2003, 1836; Klinkhammer aaO., Rn. 2.125).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Damit ist klar, dass der vom Amtsgericht titulierte Unterhaltsbetrag von 561 EUR vom Beklagten nicht aus den Einkünften bestritten werden kann, da er nach BGH (FamRZ 2003, 1179, 1182) lediglich 50 % des überschießenden Betrages, mithin 26 EUR monatlich zu zahlen hätte.
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Grundsätzlich kann sich der Unterhaltsverpflichte, auf dessen wirtschaftliche Belange nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen ist, darauf berufen, dass eine kostengünstigere Heimunterbringung möglich war und ist (BGH FamRZ 2002, 1698, 1700; Hauß, Elternunterhalt 3. Aufl. Rn. 56; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 5. Aufl. Rn. 2.17).
  • BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07

    Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 8 UF 38/10
    Zwar findet insoweit grundsätzlich eine Zurechnung zum vom Pflichtigen zu deckenden Bedarf statt (BGH in FamRZ 2010, 1535 f); der Barbetrag dient jedoch in erster Linie der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, die nicht von der Einrichtung gedeckt werden (BGH aaO, Rn. 15).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 150/10

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils;

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in FamRZ 2011, 982 veröffentlicht ist, war der Beklagte zwar nicht aus laufendem Einkommen, aber aufgrund seines Vermögens zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet.
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