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   OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - II-8 WF 211/09   

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https://dejure.org/2009,6307
OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,6307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,6307)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - II-8 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,6307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FamFG § 151 Nr. 1; ; FamFG § 151 Nr. 2; ; FamFG § 78 Abs. 2

  • fr-blog.com

    Versagung Anwaltsbeiordnung in Sorgerechtssachen und Umgangssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 55
  • AnwBl 2010, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 8 WF 211/09
    In selbständigen Sorge- und Umgangsrechtssachen (§ 151 Nr. 1 und 2 FamFG) lässt sich dem Gesetz ein Regel- /Ausnahmeverhältnis für die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht entnehmen (wie BGH FamRZ 2009, 857 f.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof am 18.02.2009 entschieden, dass es eine derartige Regel nicht gebe und stattdessen im Einzelfall zu prüfen sei, ob das Besuchsrechtsverfahren rechtlich und tatsächlich schwierig sei (FamRZ 2009, 857 f. = NJW-RR 2009, 794 f.); geboten sei eine konkrete, an den objektiven wie subjektiven Gegebenheiten des jeweiligen Falles orientierte Bewertung (Rn 11 zu XII ZB 137/08).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2010 - 8 WF 11/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Kindschaftssachen

    Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Elternteil nach neuem Recht in einer selbständigen Kindschaftssache die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten erwarten kann, hat sich der Senat bisher in zwei Beschwerdesachen befasst (AG Oberhausen 40 F 2312/09 = II-8 WF 204/09 und 55 F 1272/09 = II-8 WF 211/09 = BGH XII ZB 232/09).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es ausreicht, wenn die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 580; OLG Düsseldorf B. v. 10.12.2009, II-8 WF 211/09 -juris).
  • KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Anwaltsbeiordnung aus persönlichen

    5 Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für

    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung

    Die Frage, ob eine Sach- und Rechtslage schwierig ist, soll zu beurteilen sein nicht aus Sicht des erfahrenen Familienrichters, sondern aus der Perspektive eines juristischen Laien, der ohne besondere Vorkenntnisse um Rechtsschutz nachsucht und sich unter Umständen nach Trennung oder Scheidung in einer schwierigen Lebensphase befindet; abzustellen sei auf einen objektiven Maßstab ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2009, Az. II 8 WF 211/09 ).
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