Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - II-9 WF 68/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1551
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 03.07.1996 - 17 W 15/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens des Beteiligten zu 1. ist im Gesetz nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2003, 1869 ff., OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1646 ff.).Dass der Gesetzgeber im Namensrecht der Verbindung des volljährigen Adoptierten zur neuen Familie den Vorrang eingeräumt hat, ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (…BayObLG a. a. O.; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115; OLG Celle FamRZ 1997, 115).
- OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 4 W 7/97
Zur Rechtmäßigkeit der Weiterführung des bisherigen Namens eines Anzunehmenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens des Beteiligten zu 1. ist im Gesetz nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2003, 1869 ff., OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1646 ff.).Dass der Gesetzgeber im Namensrecht der Verbindung des volljährigen Adoptierten zur neuen Familie den Vorrang eingeräumt hat, ist jedoch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (…BayObLG a. a. O.; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115; OLG Celle FamRZ 1997, 115).
- AG Leverkusen, 17.12.2007 - 14 XVI 12/07
Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigen-Adoption
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Der Senat folgt nicht der vom Amtsgericht Leverkusen in zwei Entscheidungen (FamRZ 2008, 2058 und RNotZ 2009, 544) vertretenen Auffassung, dass eine Volljährigenadoption auch ohne Namensänderung zulässig ist, weil § 1757 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BGB nach Sinn und Zweck der Regelung nicht auf die Wahl eines Doppelnamens beschränkt sei und für die Bitte des Angenommenen, ihm den bestehenden Namen zu belassen, das Gesetz eine Lücke enthalte, welche dadurch gefüllt werden könne, dass § 1757 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BGB über den Wortlaut hinaus nach Sinn und Zweck dahin ausgelegt werde, dass bei schwerwiegenden Gründen der Grundsatz der Namensfortführung Vorrang erhalte.
- AG Leverkusen, 16.04.2009 - 14 XVI 1/09
Auswirkungen der Volljährigenadoption auf den Geburtsnamen des Angenommenen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Der Senat folgt nicht der vom Amtsgericht Leverkusen in zwei Entscheidungen (FamRZ 2008, 2058 und RNotZ 2009, 544) vertretenen Auffassung, dass eine Volljährigenadoption auch ohne Namensänderung zulässig ist, weil § 1757 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BGB nach Sinn und Zweck der Regelung nicht auf die Wahl eines Doppelnamens beschränkt sei und für die Bitte des Angenommenen, ihm den bestehenden Namen zu belassen, das Gesetz eine Lücke enthalte, welche dadurch gefüllt werden könne, dass § 1757 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BGB über den Wortlaut hinaus nach Sinn und Zweck dahin ausgelegt werde, dass bei schwerwiegenden Gründen der Grundsatz der Namensfortführung Vorrang erhalte. - BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 138/02
Namensführung bei Adoption - Geburtsname statt Familienname
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Die von den Beteiligten angestrebte Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens des Beteiligten zu 1. ist im Gesetz nicht vorgesehen (BayObLG FamRZ 2003, 1869 ff., OLG Celle FamRZ 1997, 115; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 115/116; Report 2000, 143/144; BayObLG FamRZ 2002, 1646 ff.). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Der Name hat als Unterscheidungsmerkmal nicht nur für den Namensträger Bedeutung, sondern erfüllt auch eine gesellschaftliche Funktion, wozu auch der Zweck gehört, die Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder äußerlich sichtbar zu machen (BVerfG FamRZ 1988, 587/589). - KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11
Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Eine über den Wortlaut hinausgehende ergänzende Auslegung der Vorschrift ist unzulässig (vgl. u.a. OLG Hamm, FamRZ 2012, 138).
- OLG Karlsruhe, 18.05.2016 - 11 W 41/16
Nachlassverfahren: Zwangsgeldfestsetzung gegen Erben wegen unterbliebener …
Daraus folgt, dass sich die Begründung des Nichtabhilfebeschlusses konkret mit den neu vorgebrachten Tatsachen und der Gegenargumentation der Beschwerdebegründung befassen und erkennen lassen muss, warum das Gericht gleichwohl bei seiner Entscheidung bleibt (OLG Hamm, FGPrax 2010, 323; OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551). - OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10
Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der …
Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 4.2.2010, 31 Wx 13/10 m.w.N. - zur Veröffentlichung bestimmt; ebenso OLG München Rpfleger 2004, 167; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551). - OLG Saarbrücken, 25.03.2009 - 6 WF 23/09
Rechtsfolgen der Einstellung der Ratenzahlung vor nachträglicher Verschlechterung …
Insbesondere entspricht es nicht dem Gesetz, allein die gegenwärtigen Verhältnisse einer Partei zugrunde zu legen (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551;… Zöller/Philippi, a. a. O., § 120, Rz. 19 a).
- OLG Nürnberg, 12.02.2015 - 11 WF 172/15
Verfahrenskostenhilfe: Korrektur fehlerhafter Ratenfestsetzung
Vielmehr darf die ursprüngliche Entscheidung nicht geändert werden, wenn die Einkommensverhältnisse der Beteiligten unverändert geblieben, aber zuvor fehlerhaft beurteilt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551; OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1101;… Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, § 120a ZPO Rn 10;… BeckOK-ZPO/Reichling, Stand 01.01.2015, § 120a ZPO, Rn. 8;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 7. Auflage, Rn. 387). - OLG Düsseldorf, 23.12.2016 - 3 Wx 259/16
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung
Unter diesen Umständen war es unzureichend, der Beschwerde "aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung" nicht abzuhelfen, ohne auf den (neuen) rechtlichen Aspekt der "bedingten" Ausschlagung einzugehen (vgl. zu den Anforderungen an die Abhilfe bei bislang nicht erörterten Gesichtspunkten auch Keidel/Sternal, FamFG, § 68 Rn. 12 m.w.N. unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, 8. Juni 2006, 9 WF 69/06 = FamRZ 2006, 1551 und OLG München, 12. September 2003, 21 W 2186/03 = MDR 2004, 291 f.). - OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren
Nicht anders als im Anwendungsbereich des § 572 Abs. 1 ZPO (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1986, 487; 2010, 146; OLGR 2007, 570; OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 48 [49 f.]; OLG München MDR 2004, 291; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 653; OLG Jena OLGR 2005, 203; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551; OLG Saarbrücken OLGR 2006, 600; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl. 2010, § 572 Rdn. 3, 10; Zöller/Heßler, a.a.O., § 572, Rdn. 7 und 10 mit weit. - OLG Koblenz, 12.08.2010 - 2 W 383/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Klage eines Miterben auf Leistung an …
Ob sich die Verhältnisse geändert haben, darf nur so festgestellt werden, dass die Verhältnisse der Ursprungsentscheidung und diejenige zur Zeit der erneuten Entscheidung miteinander vergleichen werden und dann geprüft wird, ob zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied besteht (…Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 120 Rn. 19 a; OLG Düsseldorf FamRZ 2006, 1551 ). - LAG Köln, 08.07.2013 - 1 Ta 153/13
Änderung der Entscheidung über Prozesskostenhilfe - Begriff der wesentlichen …
Zur Klärung, ob eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist, muss eine Vergleichsberechnung zwischen den Verhältnissen zur Zeit der Ursprungsentscheidung und den Verhältnissen im Zeitpunkt der Änderungsentscheidung vorgenommen werden (OLG Düsseldorf v. 08.06.2006 - II-9 WF 68/06 - FamRZ 2006, 1551). - LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2010 - 3 Ta 119/10
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Abänderung, Erklärung über die persönlichen und …
Ob sich die Verhältnisse geändert haben, darf nur so festgestellt werden, dass die Verhältnisse zur Zeit der Ursprungsentscheidung und diejenigen zur Zeit der erneuten Entscheidung miteinander verglichen werden und dann geprüft wird, ob zwischen beiden ein wesentlicher Unterschied besteht (OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1551;… Zöller-Philippi, ZPO, Rz. 19a zu § 120 ZPO).