Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - III-3 Ws 469/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3910
OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - III-3 Ws 469/03 (https://dejure.org/2003,3910)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2003 - III-3 Ws 469/03 (https://dejure.org/2003,3910)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 (https://dejure.org/2003,3910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer rechtskräftigen Aburteilung der Anlasstat und glaubhaftes Eingeständnis der neuen Straftat; Vereinbarkeit mit in der Euröpäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Unschuldsvermutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 790
  • NStZ 2004, 269 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03
    Dies verletzt auch nach der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (Az: 37568/97) nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK.

    Dem steht auch in Anbetracht der Entscheidung des EGMR vom 3. Oktober 2002 (StV 2003, 82 ff.) nicht entgegen, dass ein rechtskräftiges Urteil gegen den Beschwerdeführer wegen dieser neuen Taten noch nicht ergangen ist.

    Der EGMR hat jedoch in seiner Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass der von ihm entschiedene Einzelfall keine Entsprechung zu früher von ihm entschiedenen Fällen aufweist, in denen der Widerruf der Strafaussetzung auf das Schuldgeständnis des Betroffenen zurückzuführen war und unbeanstandet geblieben ist (EGMR StV 2003, 82 [85]).

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03
    Zwar ist nach der benannten Entscheidung des EGMR grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (vgl. auch OLG Thüringen StV 2003, 574 und 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03
    Zwar ist nach der benannten Entscheidung des EGMR grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (vgl. auch OLG Thüringen StV 2003, 574 und 575; OLG Celle StV 2003, 575).
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen ist jedenfalls auch ohne deren Aburteilung zulässig und widerstreitet insoweit nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Betroffene - wie der Beschwerdeführer entsprechend den nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts Mainz - die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. OLG Köln, NStZ 2004, S. 685 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2004, S. 790; OLG Nürnberg, NZV 2004, S. 540).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2004 - 4 Ws 180/04

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Neue Straftat als Widerrufsgrund vor

    2.Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat ist ohne rechtskräftige Aburteilung der Anlasstat jedenfalls dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft vor einem Richter eingestanden hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf NJW 2004, 790).

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat ohne rechtskräftige Aburteilung der Anlasstat ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft vor einem Richter eingestanden hat (ebenso OLG Düsseldorf NJW 2004, 790; vgl. hierzu auch OLG Celle StV 2003, 575; OLG Nürnberg NJW 2004, 2032; ThüOLG OLGSt MRK Art. 6 Nr. 20 und StV 2003, 575; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 56f Rn 7).

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7).

    Vor diesem Hintergrund sieht auch der Senat keine Veranlassung, sich der Auffassung anzuschließen, dass ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2846) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (s.a. OLG Düsseldorf NJW 2004, 790; OLG Stuttgart NJW 2005, 83).

  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Vor diesem Hintergrund ist auch der Senat in Übereinstimmung mit der - jedenfalls neueren - obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK) ausnahmsweise schon dann in Betracht kommen kann, wenn der Verurteilte entweder wegen der neuen Tat (erstinstanzlich) verurteilt worden ist oder ein glaubhaftes, prozessordnungsgemäßes - nicht widerrufenes - Geständnis abgelegt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss des 4. Strafsenats vom 16. Juni 2016 - III-4 Ws 173, 174/16 - Beschlüsse des 3. Strafsenats vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 -, juris und vom 01. April 2014 - III-3 Ws 67/14 -, juris; Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 28. Januar 2020 - III-5 Ws 565/19 und vom 23. Mai 2019 - III-5 Ws 200-202/19 - OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12).

    Die Frage, ob im Einzelfall allein ein nur außergerichtliches - polizeiliches - Geständnis als ausreichend angesehen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 -, juris, Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 -, juris, Rn. 14) - der Senat neigt zu der Auffassung, dass dies bei Anlegung eines entsprechend strengen Prüfungsmaßstabs an die Glaubhaftigkeit des Geständnisses und dessen prozessordnungsgemäßes Zustandekommen im Einzelfall vertretbar sein wird - oder ob ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der Tat zwingend ein - in Anwesenheit des Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 1992, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 -, juris, Rn. 12 = NJW 2004, 790; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 4 Ws 180/04 -, juris, Rn. 9 = NJW 2005, 83; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 2 Ws 828/04 - OLG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - 2 Ws 643/07 -, juris, Rn. 8) bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Hierbei setzt sich der Beschwerdeführer angesichts der ausführlichen Begründung des Oberlandesgerichts zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses unter Bezugnahme auf das Protokoll des Amtsgerichts und der Erklärung des zuständigen Amtsrichters, aber nicht mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung auseinander, wonach für den Widerruf der Strafaussetzung auch ein Geständnis vor dem Haftrichter oder Ermittlungsrichter ausreichend sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III-3 Ws 469/03 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2012 - III-3 Ws 101/12 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris); teilweise nehmen die Fachgerichte sogar an, dass ein polizeiliches Geständnis für den Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Ws 182/09 - juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 1 Ws 213/05 - juris).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen ist aber jedenfalls auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet insoweit nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Betroffene die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 Ws 209/04 -, NStZ 2004, S. 685 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III - 3 Ws 469/03 -, NJW 2004, S. 790; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2004 - Ws 558/04, Ws 559/04 -, NZV 2004, S. 540; EGMR, a. a. O., S. 43 ).
  • OLG Koblenz, 19.05.2005 - 1 Ws 213/05

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund des glaubhaften Geständnisses einer

    Vor diesem Hintergrund sieht der Senat auch keine Veranlassung, sich in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung der Auffassung anzuschließen, daß ein Widerruf vor rechtskräftiger Aburteilung der neuen Tat ein - in Anwesenheit eines Verteidigers (OLG Schleswig, NJW 92, 2646) abgelegtes - richterliches Geständnis erfordere (siehe dazu OLG Koblenz 2. Strafsenat, Beschl. v. 23.12.04 - 2 Ws 828/04; OLG Düsseldorf NJW 04, 790; OLG Stuttgart NJW 05, 83).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

    Eine auf die Überzeugung von der Tatbegehung gestützte Feststellung neuer Straffälligkeit ist dem Bewährungsaufsichtsgericht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte grundsätzlich versagt, wenn es an einer Verurteilung durch das für das neue Erkenntnisverfahren zuständige Gericht fehlt (EGMR in NJW 2004, 43; siehe auch BVerfG in NJW 2005, 817); eine Ausnahme ist hingegen für den Fall, dass ein Verurteilter die erneute Delinquenz glaubhaft eingestanden hat, anerkannt (vgl. EGMR, a.a.O., 45; BVerfG, a.a.O.), ohne dass das Geständnis vor einem Richter abgelegt sein muss (vgl. - mit verengenden Leitsätzen - OLG Düsseldorf in NJW 2004, 790 und OLG Jena in StV 2003, 574; str., Meinungsübersicht bei Groß, a.a.O., Rdn. 41).
  • OLG München, 07.08.2023 - 2 Ws 435/23

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz zuvor ergangener Zubilligung

  • LG Arnsberg, 26.04.2017 - 2 Qs 29/17
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2012 - 2 Ws 523/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht