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   OLG Hamm, 02.11.2010 - III-4 RBs 374/10   

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OLG Hamm, 02.11.2010 - III-4 RBs 374/10 (https://dejure.org/2010,15393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2010 - III-4 RBs 374/10 (https://dejure.org/2010,15393)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2010 - III-4 RBs 374/10 (https://dejure.org/2010,15393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Zu den notwendigen Feststellungen für den Nachweis eines Rotlichtverstoßes innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausführlichkeit von Feststellungen i.R.e. Verurteilung wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Borken - 10 OWi 225/10
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - III-4 RBs 374/10
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 24.08.2005 - 1 Ss 177/05

    Bei einem innerörtlichen Rotlichtverstoß kann eine Gelbphase von 3 Sekunden und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 RBs 374/10
    Nur bei Kenntnis dieser Umstände läßt sich nämlich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltgebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Köln VerkMitt 1984 Nr. 92 m.w.N.; OLG Brandenburg, VM 2004, 69 = VRS 107, 57 = DAR 2004, 657; OLG Jena, DAR 2006, 164).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 15 B/04

    Außerorts begangener Rotlichtverstoß: Anforderungen an die tatsächlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 4 RBs 374/10
    Nur bei Kenntnis dieser Umstände läßt sich nämlich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltgebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Köln VerkMitt 1984 Nr. 92 m.w.N.; OLG Brandenburg, VM 2004, 69 = VRS 107, 57 = DAR 2004, 657; OLG Jena, DAR 2006, 164).
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 4 RBs 404/17

    Rotlichtverstoß; Gefährdung; Dauer; Rechtsfolge

    Auch fehlt es an einer hinreichenden Angabe, wie weit der Betroffene mit seinem Fahrzeug noch von der Ampel entfernt war, als diese von Gelb- auf Rotlicht umschaltete (vgl. dazu OLG Hamm, Beschl. v. 02.11.2010 - III-4 RBs 374/10 - juris).
  • OLG Bamberg, 06.03.2014 - 3 Ss OWi 228/14

    "Einfacher" Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaft: Anforderungen an

    Bei der Verurteilung wegen eines innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen "einfachen" Rotlichtverstoßes (§§ 37 Abs. 2, 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO) sind im Bußgeldurteil Ausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie seines Abstands zur Ampel regelmäßig entbehrlich, weil grundsätzlich von einer gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und von einer Gelbphase von 3 Sekunden ausgegangen werden kann, was eine gefahrlose Bremsung vor der Ampel ermöglicht, bevor diese von Gelb auf Rot umschaltet (u.a. Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 4 RBs 374/10 [bei juris] und OLG Bremen NZV 2010, 42 ff.).

    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem vor dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 4 RBs 374/10 [bei juris]; OLG Karlsruhe DAR 2009, 157 f. = NZV 2009, 201).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO - "Halt vor der Kreuzung" - verstoßen wird, ein Fahrzeugführer also bei Rotlicht in den durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereich, im Regelfall den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, einfährt (vgl. BGHSt 45, 134; 43, 285; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10 -, ; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 37 StVO Rn. 41).

    a) Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begeht ein Fahrzeugführer, der das Rotlicht"bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens" missachtet (Nr. 132.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung).Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlichtdauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maßgebend (vgl. BGHSt 45, 134; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 2 ObOWi 483/93 -, für den Fall einer Fußgängerampel; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10 -, ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 3 - 26/11 (RB) -, ; OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2000 - Ss 51/00 B -, ; König, a.a.O., § 37 StVO Rn. 50 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 2 RBs 61/20

    Innerorts immer Annahme einer Gelbphase von drei Sekunden; Keine Verletzung

    b) Ebenso ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass es in dem Urteil keiner Ausführungen zu der Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit und seinem Abstand von der Ampel bei deren Umschalten auf Rotlicht bedarf, wenn der Rotlichtverstoß - wie hier - innerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde (vgl. OLG Jena DAR 2006, 225, 226; OLG Bremen NZV 2010, 42, 43; OLG Hamm BeckRS 2011, 2953; OLG Bamberg DAR 2014, 277; KG Berlin VRS 135, 98, 100 u. BeckRS 2019, 18056).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2015 - Ss (BS) 76/15

    Rotlichtverstoß - Heranziehung einer Sekundenschätzung eines Polizisten

    Gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 Nr. 2 StVO, vor einer "Rot" anzeigenden Fußgängerampel anzuhalten, verstößt ein Fahrzeugführer, wenn er, obwohl die Ampel für den Fahrzeugverkehr "Rot" anzeigt, in den für den Fußgängerverkehr gesicherten Bereich einfährt (vgl. BGHSt 45, 134 ff. - Rn. 10 nach juris; BayObLG VRS 87, 151 ff. - Rn. 5 nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 02.11.2010 - 4 RBs 374/10, Rn. 6 f. nach juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 37 StVO Rn. 41).

    Für die Berechnung der insoweit maßgebenden Rotlichtdauer ist grundsätzlich das Überfahren der Haltelinie maßgebend (vgl. BGHSt 45, 134 ff. - Rn. 11 nach juris; BayObLG VRS 87, 151 ff. - Rn. 9 nach juris für den Fall einer Fußgängerampel; OLG Hamm, Beschl. v. 02.11.2010 - 4 RBs 374/10, Rn. 7 nach juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 3-26/11 (RB), Rn. 4 nach juris; König, a. a. O., § 37 StVO Rn. 50 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 1 S 54.18

    Berechnung des Punktestandes gemäß StVG § 4 Abs 5 S 1; Berücksichtigung von

    Das Verwaltungsgericht differenziert nicht zwischen der nach § 29 Abs. 6 Satz 3 Nr. 2 StVG zu bejahenden, aber nicht weiter interessierenden (Vor-)Frage, ob ein Registereintrag während dessen Überliegefrist mitgeteilt werden darf, und der hier allein streitentscheidenden und gemäß § 4 Abs. 5 Satz 6 Nr. 2 StVG - wie schon nach bisherigem Recht (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 6 a.F.) - zu verneinenden Frage, ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat, deren Tilgungsfrist zu dem in § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG genannten Zeitpunkt bereits abgelaufen war, bei der Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 (Satz 1 Nr. 3) StVG noch berücksichtigt werden darf (ebenfalls ablehnend: OLG Brandenburg, Beschluss vom 1. April 2016 - (1 B) 53 Ss-OWi 16/16 (29/16) - juris Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - III-4 RBs 374/10, 4 RBs 374/10 - juris Rn. 8 jew. mit zust. Anm. von Kreuzberger; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, StVZO § 4 Rn. 82 sowie § 29 Rn. 32; Buchardt, in Münchener Kommentar zum StVR, 1. Aufl. 2016, § 4 Rn. 28 und 32; Koehl, NJW 2018, 1281 ; Stieber, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, StVG § 4 Rn. 62).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 1 Ss OWi 1508/19

    Notwendige Feststellung zum Vorliegen eines qualifizierten Rotlichverstoßes

    Bei einem Verstoß außerorts hingegen, muss neben diesen Angaben auch die Entfernung des Betroffenen vom durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich angegeben werden, da der Betroffene nur verurteilt werden kann, wenn er die Möglichkeit des Anhaltens vor der Lichtzeichenanlage hatte (OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.2010 - III-4 RBs 374/10; OLG Bamberg, Beschl. v. 6.3.2014 - 3 Ss OWi 228/14; Freymann/Wellner/ Wern , jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 37 StVO Rn. 93).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2016 - 53 Ss OWi 16/16

    Bindung des Betroffenen an die Zustimmung zur Entscheidung durch Beschluss;

    Das gilt unabhängig davon, dass nach § 29 Abs. 7 StVG noch die Überliegefrist lief (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. November 2010 - III-4 RBs 374/10, 4 RBs 374/10 -).
  • OLG Hamm, 17.08.2017 - 1 RBs 94/17

    Notwendige Urteilsfeststellungen, Rotlichtverstoß außerorts

    Wird dem Betroffenen ein Rotlichtverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, so bedarf es im Regelfall zumindest näherer Ausführungen zu der Dauer der Gelbphase und zu der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie möglicherweise dazu, wie weit der Betroffenen noch von der Ampel entfernt war, als diese von Gelb- auf Rotlicht umschaltete (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - III - 4 RBs 374/10 -, juris).
  • KG, 17.04.2018 - 3 Ws (B) 100/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen mehrerer leichterer

    Denn nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich in der Regel entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. November 2010 - 4 RBs 374/10 [juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 06. März 2014 - 3 Ss OWi 228/14 - [juris]).
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