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   OLG Hamm, 26.02.2013 - III-5 RVs 6/13   

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https://dejure.org/2013,3880
OLG Hamm, 26.02.2013 - III-5 RVs 6/13 (https://dejure.org/2013,3880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2013 - III-5 RVs 6/13 (https://dejure.org/2013,3880)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - III-5 RVs 6/13 (https://dejure.org/2013,3880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der erzwungene Kuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erzwungene Kuss

  • lto.de (Kurzinformation)

    Musiklehrer verurteilt - Kuss als Nötigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kuss-Attacke beim Musikunterricht - Musiklehrer muss wegen Nötigung einer Schülerin Geldstrafe zahlen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Teurer Kuss

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geldstrafe für einen erzwungenen Kuss

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erzwungener Kuss kostet 2.000 Euro

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erzwungener Kuss kann strafbare Nötigung darstellen - Musiklehrer küsste Schülerin gegen ihren Willen auf den Mund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13
    Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10

    Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13
    Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will.
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