Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.02.2013 - III-5 RVs 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StGB § 240
Nötigung, zweiaktiges Geschehen - Burhoff online
Nötigung, Nötigungshandlung, zweiaktiges Geschehen
- openjur.de
Erzwungener Kuss, Nötigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verurteilung wegen Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240
Anforderungen an die Verurteilung wegen Nötigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Der erzwungene Kuss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der erzwungene Kuss
- lto.de (Kurzinformation)
Musiklehrer verurteilt - Kuss als Nötigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kuss-Attacke beim Musikunterricht - Musiklehrer muss wegen Nötigung einer Schülerin Geldstrafe zahlen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Teurer Kuss
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geldstrafe für einen erzwungenen Kuss
- juraforum.de (Kurzinformation)
Erzwungener Kuss kostet 2.000 Euro
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erzwungener Kuss kann strafbare Nötigung darstellen - Musiklehrer küsste Schülerin gegen ihren Willen auf den Mund
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.10.2012 - 31 Ns 132/12
- OLG Hamm, 26.02.2013 - III-5 RVs 6/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers - …
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13
Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will. - BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer …
Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13
Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will.